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Jahresbericht 2015

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer

Nordrhein

Das Ergebnis sei unter besonders günstigen Ver-

hältnissen erreicht worden, meinte der Vorsitzende,

verfüge die Kommission doch über viele seit Jahren

aktive und erfahrene sachverständige Ärzte und

Juristen, die mit der Denkweise der jeweils anderen

Profession vertraut seien. „Das wird sich ändern“,

sagte Laum mit Blick auf die Ende November 2015

auslaufende 10. Amtsperiode, weil zu diesem Zeit-

punkt mit dem Ausscheiden einer größeren Zahl

langjähriger Kommissionsmitglieder zu rechnen

sei: „Zahlreiche neue müssen sich dann einfinden.“

Mit Blick auf die sechs im vergangenen Jahr er-

schienenen Beiträge „Aus der Arbeit der Gutach-

terkommission“ im

Rheinischen Ärzteblatt

und die

vier in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qua-

lität im Gesundheitswesen Nordrhein realisierten

Fortbildungsveranstaltungen dankte Laum allen,

die sich auf diesen Gebieten engagiert haben. Sein

Dank galt auch Dr. Beate Weber von der Geschäfts-

stelle, die mit erheblichem Aufwand das zugrunde-

liegende Material zusammentrage.

Zu der in der anschließenden Diskussion an-

gesprochenen Rolle gesetzlicher Krankenkas-

sen bestätigte Laum, dass diese Patienten häu-

fig zur Anrufung der Gutachterkommission

raten. Er vermutete in diesem Zusammenhang,

die Krankenkassen könnten damit durchaus Geld

sparen wollen. Möglicherweise versprächen sie sich

aber hiervon auch eine größere Anerkennung des

Begutachtungsergebnisses als von der Einschal-

tung ihres eigenen medizinischen Dienstes. Laum

sprach sich aber gegen die Erwägung aus, Kranken-

kassen zumindest in den Fällen, in denen sich die

Sache im Ergebnis als belanglos erweise, um einen

Kostenbeitrag zu bitten. Er empfahl, es bei der Kos-

tenbeteiligung der ärztlichen Berufshaftpflichtver-

sicherer zu belassen.

Die Antragsbelastung der Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärzte-

kammer Nordrhein hat sich nach Jahren kontinu-

ierlichen Anstiegs im Berichtszeitraum (1. Oktober

2013 bis 30. September 2014) auf dem Niveau des

Vorjahres stabilisiert. Das berichtete deren Vorsit-

zender, Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Dr.

jur. H. Dieter Laum, der Kammerversammlung

der Ärztekammer Nordrhein im November 2014 in

Düsseldorf. Laum wertete diese Entwicklung als

Ausdruck des Vertrauens von Patienten und Ärzten

in die Gutachterkommission. „Vertrauen ist schön,

macht aber viel Arbeit“, sagte er. Der Zahl von er-

neut mehr als 2.200 Anträgen stehe eine außeror-

dentlich große Erledigungszahl gegenüber, sodass

der Bestand offener „erstinstanzlicher“ Verfahren

zum 30. September 2014 von 1.812 im Vorjahr auf

1.763 reduziert werden konnte, führte Laum mit

Blick auf die den Delegierten schriftlich vorliegende

statistische Übersicht

(siehe

T

abelle rechts)

aus. Die

Quote anerkannter Behandlungsfehler liege mit

knapp 29 Prozent auf Vorjahresniveau.

Bei den Verfahren ohne Mitwirkung des ärzt-

lichen Antragsgegners, wie sie nur in Nordrhein

üblich sind, machten etwa 58 Prozent der Antrag-

steller von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn der

Arzt erklärt hatte, sich nicht zu beteiligen. Deshalb

sei eine erhebliche Zahl zusätzlicher Verfahren zu

erledigen, führte Laum aus.

Die sogenannte Gesamtkommission in der Beset-

zung mit dem Vorsitzenden als juristischem Mit-

glied und vier Fachmedizinern habe zum Stichtag

30. September 2014 mit 186 offenen Verfahren zwar

noch etwas mehr zu erledigen gehabt als imVorjahr,

sagte Laum. Das Fünfergremium habe aber bereits

im laufenden Monat in zwei Sitzungen insgesamt

122 Fälle abschließend zu beraten, wodurch der

Bestand rasch wieder reduziert werde. „Die noch-

malige Überprüfung trägt maßgeblich zur Quali-

tätssicherung bei“, betonte Laum. Dennoch werde

mit Blick auf die hohen damit verbundenen Belas-

tungen darüber nachgedacht, das Statut zu ändern.

Bürger setzen auf Expertise

der Gutachterkommission

Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein hat

die Zahl erledigter Verfahren im vergangenen Geschäftsjahr mit insgesamt 2.259 abgeschlossenen

Fällen noch einmal steigern können. Die Quote anerkannter Behandlungsfehler liegt mit

28,8 Prozent auf Vorjahresniveau.

Prof. Dr. med.

Hans Friedrich Kienzle,

Geschäftsführendes

Kommissionsmitglied

Ulrich Smentkowski,

Leiter der Geschäftsstelle

Dr. jur. H.D. Laum, Präsi-

dent des Oberlandesgerichts

a. D. und Vorsitzender