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Jahresbericht 2015

Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

Internes Qualitätsmanagement

Unter demMotto „Internes Qualitätsmanagement –

mehr Zeit für das Wesentliche“ ist das bestehende

QM-System der Ärztlichen Stelle und der Kranken-

hausplanung auf das gesamte Ressort II ausgewei-

tet worden. Mit der QM-Lenkungsgruppe ist ein

Entscheidungsgremium auf Geschäftsführerebene

eingerichtet worden, außerdem wurden in allen Be-

reichen Qualitätsbeauftragte benannt, die die prak-

tische Umsetzung gemeinsam mit den Mitarbeitern

übernommen haben. Alle Inhalte werden mit einer

alltagstauglichen Stichwortsuche mitarbeiterorien-

tiert über das QM-Intranet zur Verfügung gestellt.

Dieses QM-System wurde im März 2015 durch den

TÜV zertifiziert (DINEN ISO9001:2008). Nun liegt

der Fokus auf der Optimierung der Prozesse und der

Vereinfachung und Unterstützung des Arbeitsall-

tags.

Stellungnahmen, Fachgutachten,

Sachverständige: Ärztliche Kooperation

mit Behörden

Der Ärztekammer Nordrhein kommt die gesetzli-

che Aufgabe zu, „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden

Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der

zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstatten und

Sachverständige zu benennen“. Aufgrund der zuneh-

menden Komplexität vieler Anfragen ist ein steigender

Bearbeitungsaufwand zu verzeichnen.

2014 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach-

verständigenbenennung durch die Hauptstelle der

Ärztekammer in Düsseldorf bei circa 1.750 Vorgän-

gen. Weitere Anfragen wurden im kleinen Umfang

durch die Kreis- und Bezirksstellen erledigt. 98 Pro-

zent der Anfragen stammten von den Gerichten und

Staatsanwaltschaften, die in 64 Prozent der Fälle

ihre Akten der Kammer zur Verfügung stellten.

Nahezu alle Amtsgerichte, Landgerichte und

Staatsanwaltschaften im Kammerbereich richteten

Anfragen an die Kammer (49 Amtsgerichte, neun

Landgerichte und neun Staatsanwaltschaften).

Sechs Prozent der Anfragen kamen, zumeist veran-

lasst durch andere Ärztekammern, von juristischen

Institutionen außerhalb des Kammergebietes. Der

Anteil telefonischer Anfragen betrug zwei Prozent.

Von den circa 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen

entfielen 58 Prozent auf Landgerichte, 40 Prozent

auf Amtsgerichte und zwei Prozent auf sonstige

Organe der Rechtspflege. Thematisch fand sich

eine ähnliche Verteilung wie in den Vorjahren:

In 33 Prozent der Verfahren waren Behandlungs-

fehlervorwürfe zu klären (Arzthaftungsfälle). In

48 Prozent der Verfahren ging es um Unfallfolgen,

Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfä-

higkeit. Elf Prozent betrug der Anteil der Verfah-

ren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen

Notwendigkeit von Leistungen (6,6 Prozent GOÄ;

0,6 Prozent DRG-Abrechnungen; 4,2 Prozent medi-

zinische Notwendigkeit). Drei Prozent der Vorgän-

ge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und

verwandte Fragen. In 3,5 Prozent konnten Hinwei-

se auf ein im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei

einer Gutachterkommission für ärztliche Behand-

lungsfehler gefunden werden.

Im Berichtsjahr erreichten die Hauptstelle 163

Akten (plus zwölf Prozent im Vergleich mit 2013) zu

staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ge-

gen Mitglieder der Kammer. In 67 Prozent ging es um

den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in 23 Prozent

um fahrlässige Körperverletzung. 70 Prozent der

Behandlungsfälle stammten aus der stationärenVer-

sorgung, die chirurgischen und die internistischen

Fachgebiete waren mit je 31 Prozent betroffen (Neu-

rologie/Psychiatrie zehn Prozent, Gynäkologie

sieben Prozent). In elf Fällen kam es auf der Basis

von schriftlichen Stellungnahmen der Ärztekammer

zur Einstellung des Verfahrens mangels hinrei-

chenden Tatverdachts.

Insgesamt wurden 1.150 Kolleginnen und Kolle-

gen aus dem Kammerbereich als Sachverständige

benannt (plus 4,6 Prozent). In der Regel wurden

mehrere geeignete Sachverständige vorgeschlagen,

in jedem zwanzigsten Fall mussten aufgrund weit-

reichender Beweisfragen Sachverständige aus zwei

und mehr Fachgebieten benannt werden. Die Antei-

le gemahnter Vorgänge sowie an Wiederholungsan-

fragen nach weiteren Sachverständigen desselben

Fachgebietes lagen jeweils bei 2,5 Prozent.

Hoher Arbeitsaufwand entstand besonders dann,

wenn zur Klärung der Übernahme von Gutachten-

aufträgen mit komplexer medizinischer Fragestel-

lung oder enger Befristung sowie auf ausdrück-

lichen Wunsch des Auftraggebers eine persönliche

Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Sachver-

ständigen notwendig wurde.

Seit 2015 ist die Ärztekammer Nordrhein Mitglied

des „Qualitätszirkels für das Sachverständigenwe-

sen“, der sich aus Vertretern des Justizministeriums

NRW, der Richterschaft, der Justizakademie sowie

der Bestellungskörperschaften zusammensetzt. Auf-

gabe des Qualitätszirkels ist es, gemeinsam mit den

Bestellungskörperschaften den Einsatz von Sach-

verständigen besonders bei den langdauernden

Zivilverfahren effektiver zu gestalten.