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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

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Medizinische Grundsatzfragen

Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie

und Nuklearmedizin

Für die Qualitätssicherung bei der radiologischen, strahlentherapeutischen und

nuklearmedizinischen Untersuchung und Behandlung von Menschen ist im Rheinland

die Ärztekammer Nordrhein zuständig.

Die gemäß

§ 9 Heilberufsgesetz NRW

bei der Kam-

mer eingerichteten Ärztlichen Stellen nach

§ 17a

Röntgenschutzverordnung und § 83 Strahlenschutz-

verordnung

haben im Jahr 2015 die Rezertifizierung

(DIN EN ISO 9001) erfolgreich durchlaufen. Die

Zahl der angemeldeten Einrichtungen ist im Rhein-

land im vergangenen Jahr weitgehend konstant ge-

blieben.

Röntgendiagnostik

Die Anzahl der gemeldeten Betreiber und der

Röntgenanlagen blieb im Jahr 2014 weitgehend

stabil. Von 3.862 Geräten bei 1.483 Betreibern wur-

den im Berichtszeitraum 2.099 Röntgenanlagen

überprüft. Hierbei waren knapp 40 Prozent ohne

Mängel. Bei sechs Prozent der Anlagen zeigten sich

Mängel, die zu einer Verkürzung des Wiedervorlage-

zeitraumes führten.

Nuklearmedizin

Im Berichtsjahr fanden in den Räumen der Ärzt-

lichen Stelle elf Kommissionssitzungen mit insge-

samt 85 Überprüfungen statt. Diese Überprüfungen

standen weiterhin unter dem Vorsitz von Professor

Dr. Detlef Moka und Dr. Marco Tosch. Ihre Benen-

nung wurde Mitte 2015 um weitere vier Jahre ver-

längert.

Die Anzahl der gemeldeten nuklearmedizinischen

Einrichtungen nimmt weiter ab. Aktuell sind 131

Betreiber gemeldet. Im Vorjahr betrug die Anzahl

noch 141. Einem Großteil der Betreiber konnte

eine gute Qualität bescheinigt werden, erhebliche

Mängel zeigten sich nur im niedrigen einstelligen

Prozentbereich. Hauptgrund war, dass sich die Stel-

lung der rechtfertigenden Indikation nicht nach-

vollziehen ließ.

Bei der Überprüfung der Radiochemie zeichnen

sich weiterhin Probleme bei der Durchführung

ab. Die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin

fordert regelmäßige, stichprobenartige Qualitäts-

kontrollen bei nahezu allen in der nuklearmedi-

zinischen Diagnostik eingesetzten Radiopharma-

ka. Diese Überprüfungen können standardisiert

durchgeführt werden. Die Ärztliche Stelle der

Ärztekammer Nordrhein hat hierzu Formulare zur

Dokumentation entwickelt, die mit der Konferenz

„Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen

Stellen (ZÄS)“ abgestimmt wurden und jetzt bun-

desweit verwendet werden.

Strahlentherapie

Im Jahr 2014 waren 65 strahlentherapeutische

Einrichtungen und 19 Betreiber von Röntgenthe-

rapieeinrichtungen bei der Ärztlichen Stelle der

Ärztekammer Nordrhein angemeldet. Im Vergleich

zu den teils rasanten Anstiegen von Praxisneugrün-

dungen in den vergangenen Jahren bleibt die An-

zahl jetzt konstant. Dies ist bedingt durch die Zu-

lassungssperre für Strahlentherapeuten.

Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel G.

Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend

fanden im Berichtsjahr 38 Vor-Ort-Überprüfungen

statt, davon 13 bei reinen Röntgentherapieeinrich-

tungen. Hierbei konnte den Einrichtungen eine

durchgehend gute Qualität bescheinigt werden.

Lediglich bei zwei Überprüfungen wurden gröbere

Mängel festgestellt, die aber zeitnah nachvollzieh-

bar behoben wurden.