

Gutachtliche Entscheidungen
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Seit vier Jahrzehnten arbeitet die Gutachterkommission für
ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nord-
rhein mit großem Erfolg auf dem Gebiet der außergericht-
lichen Streitschlichtung in Arzthaftungssachen. Diese Ein-
richtung genießt bei Patienten, Ärzten und Haftpflichtver-
sicherern großes Vertrauen. Dies drückt sich in den Ergeb-
nissen von drei Evaluationen in einer Quote von rund 90 Pro-
zent außergerichtlicher Streitbeilegung auch zahlenmäßig
aus.
Der wertvolle Beitrag, den die Kommission zur Vertrauens-
bildung im Konfliktfall leistet, basiert auf der hohen Quali-
tät der Gutachten. Ebenso wichtig ist, dass die Gutachter-
kommission eine unabhängige Einrichtung mit einem eige-
nen Statut ist; in diesem Rahmen stellen erfahrene Juristen
ein rechtlich einwandfreies Verfahren sicher. Die Begutach-
tung von Behandlungsfehlern, quasi das Kerngeschäft der
Kommission, ist seit dem Jahr 1994 auch im Heilberufs-
gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.
Daneben hat sich die Gutachterkommission im Laufe der
beiden vergangenen Jahrzehnte verstärkt einer zukunfts-
weisenden Aufgabe verschrieben, nämlich der Vorbeugung
von Behandlungsfehlern. Der in langjähriger Begutach-
tungspraxis gewonnene Erfahrungsschatz wird systema-
tisch für Fortbildungsveranstaltungen aufbereitet. Ich freue
mich sehr darüber, dass mittlerweile auch andere Gutachter-
kommissionen und Schlichtungsstellen ihre Datenbestände
in vergleichbarer Weise nutzen, denn das schafft eine noch
breitere Datenbasis für Auswertungen mit dem Ziel der Be-
handlungsfehler-Prophylaxe.
In Nordrhein stoßen die auf den Daten unserer Kommission
basierenden Fortbildungen, organisiert in Zusammenarbeit
mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nord-
rhein (IQN), in der Ärzteschaft auf ein breites Interesse. Das
gilt auch für die Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkom-
mission für ärztliche Behandlungsfehler“, die in der Mai-
Ausgabe 2000 des
Rheinischen Ärzteblattes
erstmals erschien.
Seither veröffentlicht unser Ärzteblatt die Beiträge zur Be-
handlungsfehlerprophylaxe im zweimonatlichen Rhyth-
mus. Die gesamte Reihe ist stets aktuell auf der Internet-
seite der Ärztekammer Nordrhein
(www.aekno.de,Rubrik
Rheinisches Ärzteblatt online)
verfügbar.
Wie die Fortbildungsveran-
staltungen lebt auch die
Reihe im
Rheinischen Ärzte-
blatt
von der Entscheidungs-
sammlung der Gutachter-
kommission, die mehr als
36.000 gutachtliche Beur-
teilungen beinhaltet. Die
Artikel schildern interes-
sante Begutachtungsfälle
und konzentrieren sich auf
die wesentlichen Einzelhei-
ten des jeweiligen Sachver-
halts sowie den maßgebli-
chen Kern der Beurteilung durch die Gutachterkommission,
zumeist ergänzt um statistische Mitteilungen zur Häufigkeit
festgestellter Behandlungsfehler.
Die Ärztekammer Nordrhein stellt die bis Nobember 2015
erschienenen Beiträge nun in 6., erweiterter Auflage in die-
ser Broschüre zur Verfügung, verbunden mit der Hoffnung,
auf diesemWeg weitere Interessenten zu erreichen und Hilfe-
stellungen für die praktische ärztliche Tätigkeit wie auch für
die Entwicklung von Leitlinien geben zu können.
Ich danke allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und
hoffe, dass eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten
davon profitieren wird.
Rudolf Henke
Präsident der Ärztekammer Nordrhein
Vorwort