Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 15 nischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. „Das bisherige erlösorientierte DRG-System muss schnellstens durch ein kombiniertes Vergütungs- system aus krankenhausindividuellen Personalaus- gaben und Vorhaltekosten sowie der Abrechnung landeseinheitlicher pauschalierter Sach- und Be- triebskosten abgelöst werden“, forderte Henke. Das dürfe sich nicht nur auf die Kinderheilkunde und Geburtshilfe beschränken, wie jetzt im Entwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vorgesehen. „Ein neues Vergütungssystem sollte es fördern, dass Ärztinnen und Ärzte dem einzelnen Patienten wieder gerecht werden können“, so Henke. Patientinnen und Patienten seien keine pauschalierten Fälle mit Abrechnungscode. Der Kammerpräsident lobte erneut die neue Krankenhausplanung in NRW und dass das Land bei der Reform auf die Kooperation mit allen Beteiligten gesetzt habe, unter anderem auch mit den beiden Ärztekammern. Die ersten Planungsgespräche zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern in den Regionen seien im November angelaufen. „Aber klar ist auch, dass die Transformation als solche gerade am Anfang nicht ohne finanzielle Mittel möglich sein wird“, erklärte Henke und begrüßte in diesem Zusammenhang die Zusage der Landes- regierung, die Umsetzung des neuen Krankenhaus- plans mit 2,5 Milliarden Euro über die nächsten fünf Jahre zu fördern. In dieser Summe enthalten sind der Landesregierung zufolge auch Mittel für sogenannte Klimaanpassungsmaßnahmen in den Krankenhäusern. Bei Hitzeaktionsplänen muss das Land Tempo machen Dass sichdieEinrichtungendesGesundheitswesens besser auf die Folgen des Klimawandels einstellen müssen, forderte jetzt auch die Kammerversammlung. Sie verlangte unter anderemvon der Landesregierung, bei der Förderung von kommunalen Hitzeaktions- plänen in NRW Tempo zu machen. Alarmpläne müssten für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen, aber auch für Kindergärten und Schulen erstellt werden. Außerdemsollten in den Innenstädten Trinkbrunnen und kühle Aufenthaltsmöglichkeiten für gefährdete Menschen geschaffen werden. „Nach einer Schätzung des Robert Koch-Instituts sind in diesemSommer etwa 4.500Menschen in Deutschland infolge von Hitze gestorben“, sagte Kammerpräsident Henke. „Wir müssen von den Kommunen einfordern, dass sie Klimaschutz und Klimafolgeanpassung als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge begreifen“, sagte er. Es dürfe nicht ein weiterer Winter ver- streichen, ohne dass etwas geschehe. Mit rund fünf Prozent trägt aber auch der Gesundheitssektor selbst zum CO2-Fußabdruck in Deutschland bei. Das Gesundheitswesen müsse daher engagiert seinen Betrag zum Klimaschutz leisten, Gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr bleibt das veranschlagte Haushaltsvolumen der Ärztekammer Nordrhein nahezu unverändert bei knapp 40 Millionen Euro. Allerdings sei noch nicht absehbar, wie sich die Corona- pandemie und die hohe Inflationsrate auf die Ausgaben der Kammer auswirken werden, erklärte der Verbindungsmann des Vorstandes zum Finanzausschuss der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Joachim Wichmann. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Ärztekammer und der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein für das vergangene Jahr führte dem Vor- sitzenden des Finanzausschusses, Dr. Wilhelm Rehorn, zufolge zu keinerlei Beanstandungen. Kammerhaushalt 2023 Die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein hat ihre digitale Transformation so gut wie abgeschlossen. Das berichtete der Vorsitzende des Fortbildungsausschusses Professor Dr. Gisbert Knichwitz bei der Kammerversammlung am 12. November. Die Homepage sei neu gestaltet und ein Seminarverwaltungsprogramm installiert, das sämtliche Prozesse von der Seminarsuche über die Buchung bis zur Ausstellung von Bescheinigungen digital abbilde. Nach den positiven Erfahrungen mit Online-Fortbildungen während der Coronapan- demie seien reine Präsenzformate nicht mehr zu halten, so Knichwitz. Es komme auf eine gute Mischung an. Vor Ort in Bonn soll vom 9. bis 14. Oktober 2023 ein großer Fortbildungskongress stattfinden. Am finalen Programm werde derzeit gearbeitet: www.akademie-nordrhein.de Akademie ist digital neu aufgestellt Die Kammerversammlung beschloss am 12. November mehrere Änderungen der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung. Sie betreffen die Sicherstellung der Körperschaftssteuerbefreiung, die Begrenzung der pflichtgemäß zu entrichtenden Versorgungs- abgaben auf die „Pflichtabgabe“ und die Verhinderung des Absinkens der durchschnittlichen Versorgungsabgabe. Die Ände- rungen werden in einer der nächsten Ausgaben des Rheinischen Ärzteblatts veröffentlicht. Die Kammerversammlung nahm zudem den Geschäftsbericht der Nordrheinischen Ärzteversorgung für das Jahr 2021 entgegen und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2021. Der Geschäftsbericht ist unter www.naev.de abrufbar. Der Bericht der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 erscheint in der Februar-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts. Satzungsänderungen und Bericht der Gutachterkommission

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