Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 27

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nord-
rhein, erläuterte den neuen Mitgliedern Aufgaben
und Funktion der Kammer: Als öffentlich-recht-
liche Selbstverwaltungskörperschaft nimmt die
Ärztekammer Nordrhein nach dem Heilberufsge-
setz des Landes die beruflichen Belange der mehr
als 56.000 Ärztinnen und Ärzten im Landesteil
wahr, etwa durch Kontakte mit der Landesregie-
rung, dem Landtag und den Medien. Sie nimmt re-
gelmäßig Stellung beispielsweise zu Gesetzen und
Verordnungen oder auch zu internen Richtlinien
der Landesverwaltung, etwa aktuell zum neuen
nordrhein-westfälischen Krankenhausplan.
Ihre Aufgaben erledigt die Kammer ganz über-
wiegend in Selbstverwaltung. In kleinerem Umfang
erfüllt sie, dann weisungsgebunden, auch staatliche
Aufgaben. Wesentliche Selbstverwaltungsaufgaben
sind beispielsweise die ärztliche Weiterbildung, die
ärztliche Fortbildung und die ärztliche Qualitäts-
sicherung. Zu den Kernaufgaben der Selbstverwal-
tung gehört auch die Berufsaufsicht. Die Kammer
„Priorisierung ist der heimlichen Rationierung
ethisch überlegen“
Rund 100 junge Ärztinnen und Ärzte folgten Mitte März 2013 der Einladung der Ärztekammer
Nordrhein zur sechsten Begrüßungsveranstaltung für neue Mitglieder. In seinem Festvortrag stellte
Professor Dr. Dominik Groß von der RWTH Aachen ethische Überlegungen zur Leistungsbegrenzung
im Gesundheitswesen an.
Die
T
eilnehmer der
Einführungsveranstaltung
für neue Kammermitglieder
am 16. März 2013
mit dem Präsidenten der
Ärztekammer Nordrhein,
Rudolf Henke (1. Reihe,
6. v. l.), Vize-Präsident
Bernd Zimmer (7. v. l.),
Universitätsprofessor
Dr. med. Dr. med. dent.
Dr. phil. Dominik
Groß (5. v. l.) und den
Kammer-Vorstandsmit-
gliedern Professor
Dr. Reinhard Griebenow
(2. Reihe, 1. v. l.),
Dr. Arndt Berson (1. Reihe,
2. v. l.), Dr. Dr. Lars
Benjamin Fritz MBA
(3. v. l.), Dr. Rainer M.
Holzborn (4. v. l.) und
Dr. Friedhelm Hülskamp
(8. v. l.).
definiert in der Berufsordnung die ethischen An-
forderungen an das ärztliche Handeln und sank-
tioniert Verstöße gegen das Berufsrecht. „In der
Berufsordnung steht, was man als Arzt bei vernünf-
tiger Überlegung an ordentlicher Berufsausübung
schuldet“, sagte Henke.
Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland
mit zwei Ärztekammern, neben der Ärztekammer
Nordrhein gibt es die Ärztekammer Westfalen-Lippe
in Münster. Die rheinische Ärztekammer ist die
drittgrößte bundesweit. Sie ist keine rein ärztliche
Interessenvertretung wie die ärztlichen Verbände,
sondern gesetzlich auf die Wahrnehmung öffent-
licher Aufgaben verpflichtet, sie versteht sich auch
als Partner von Bürgern und Patienten. „Insofern
haben wir auch einen sozialmedizinischen Auf-
trag“, so der Präsident.
Die bei der Kammer eingerichtete unabhängige
Gutachterkommission schlichtet bei Behandlungs-
fehlervorwürfen. Auch bei Streitigkeiten über
privatärztliche Honorarforderungen bietet die
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