Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 65

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Medizinische Grundsatzfragen
Kommission Transplantationsmedizin
Die Kommission Transplantationsmedizin wurde als landesweite Kommission nach dem
Transplantationsgesetz (TPG) und dem nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetz zum Trans-
plantationsgesetz (AG-TPG) bei der Ärztekammer Nordrhein eingerichtet. Sie soll in persönlichen
Gesprächen in der Regel mit der spendewilligen Person überprüfen, ob die geplante Organspende
freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens ist.
Im Jahr 2012 fanden 33 Sitzungen der Kommis-
sion Transplantation mit 208 Beratungsgesprächen
mit organspendewilligen Personen (186 geplante
Nieren- und 22 Leberlappenspenden) statt, darun-
ter sechs Eilsitzungen wegen medizinischer Dring-
lichkeit (Leberlappenspende für Kleinkinder). Seit
Beginn der Tätigkeit der Kommission im Dezem-
ber 1999 wurden damit in 2.203 Gesprächen 1.873
geplante Nierenspenden und 330 geplante Leber-
lappenspenden beraten.
Das durchschnittliche Alter und das Geschlecht
der spendewilligen sowie der organempfangenden
Personen sind in
T
abelle 1
, die Verwandtschaftsver-
hältnisse in
T
abelle 2
aufgelistet. Wie in den ver-
gangenen Jahren waren insgesamt mehr Frauen als
Männer bereit, ein Organ zu spenden (133 zu 78).
Bei Frauen wie Männern betrug das höchste Spen-
dealter 72 Jahre. Die ältesten Empfängerinnen wa-
ren 74 Jahre alt (Männer: 72 Jahre). Mit circa zehn
Prozent lag der Anteil an spendewilligen Personen,
die nicht oder nur weitläufig blutsverwandt waren
(ohne Berücksichtigung von Ehepartnern), niedri-
ger als in den vergangenen Jahren (circa 15 Prozent).
Ergebnis der Beratungen
Neben der landesgesetzlich vorgeschriebenen
persönlichen Anhörung der spendewilligen Person
wurde in mehreren Fällen auch die Person befragt,
die das Organ erhalten sollte, insbesondere bei nicht
oder nur weitläufig blutsverwandten Personen. Bei
allen Spendewilligen, die der deutschen Sprache
nicht mächtig waren, übersetzte ein vereidigter
Dolmetscher die Beratungsgespräche.
In 2012 lehnte die Kommission einen Fall ab, da
die vorgesehene Spenderin in der Sitzung angab,
sie sei weder über die Untersuchungsbefunde noch
über die Risiken der geplanten Nierenspende aufge-
klärt. In einem weiteren Fall äußerte der zunächst
Spendewillige Zweifel an der Dringlichkeit der
Organspende an sich und der Notwendigkeit der
Spende durch ihn selbst. Er erklärte noch in der
Tabelle 2: Verwandtschaftsverhältnisse der Lebendspender 2012
Enge Blutsverwandte
Spender
Empfänger
Niere Leber Gesamt
Weiblich
75
Mutter
Kind
42
11
Tochter
Elternteil
-
-
Schwester
Geschwister
21
1
Männlich
45
Vater
Kind
24 6
Sohn
Elternteil
-
1
Bruder
Geschwister
14 -
Nicht oder weitläufig Blutsverwandte
Spender
Empfänger
Niere Leber Gesamt
Weiblich
58
Weitläufig blutsverwandt (z. B. Tante)
2
-
Ehefrau
Ehemann
42
-
Sonstige (z. B. Lebenspartner)
13
-
Cross-over
-
-
Männlich
30
Weitläufig blutsverwandt (z. B. Onkel)
3
-
Ehemann
Ehefrau
23
-
Sonstige (z. B. Lebenspartner)
2
2
Cross-over
-
-
Tabelle 1: Anzahl (n) und Alter (Jahre, J) der spendewilligen
und organempfangenden Personen 2012
Spendewillige Personen
Organempfangende Personen
weiblich
männlich
weiblich
männlich
Niere
n = 118
n = 68
n =71
n =115
50,5 ± 21,5 J
49 ± 23 J
37,5 ± 36,5 J 40,5 ± 29,5 J
Leber
n = 15
n = 10
n = 11
n = 14
41,5 ± 21,5 J
37,8 ± 7,8 J
18,6 ± 18,4 J 34 ± 33 J
1...,55,56,57,58,59,60,61,62,63,64 66,67,68,69,70,71,72,73,74,75,...132
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