Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 68

68 |
Jahresbericht 2013
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Radiologie, Strahlentherapie und
Nuklearmedizin
Die Röntgen- und Strahlenschutzverordnung
(§ 17a RöV, § 83 StrlSchV)
beschreiben die
Grundlagen der Tätigkeitsbereiche der Ärztlichen Stellen. Der Betrieb der Ärztlichen Stellen
obliegt nach
§ 9 Heilberufsgesetz NRW
den Ärztekammern.
Röntgendiagnostik
Auch im Jahr 2012 zeigt sich ein weiterer leichter
Rückgang der bei der Ärztlichen Stelle gemeldeten
Betreiber und Röntgenanlagen. Aktuell sind 1.544
Betreiber mit 3.913 Geräten gemeldet. Im Berichts-
zeitraum fanden 2.030 Überprüfungen statt. Die
Digitalisierung bei den „klassischen“ Röntgengerä-
ten schreitet – wenn auch langsamer als in den Vor-
jahren – weiter voran. In der Mammographie wer-
den bereits 87 Prozent der Geräte digital betrieben.
Es ist absehbar, dass die analoge Filmtechnik in
einigen Jahren nicht mehr genutzt wird, zumal be-
reits heute Schwierigkeiten bei der Beschaffung von
Filmmaterial bestehen. Die Überprüfungen zeigten
im Wesentlichen eine hohe Qualität, denn nur bei
sechs Prozent der Geräte wurde wegen Qualitäts-
mängeln der Wiedervorlagezeitraum verkürzt.
Strahlentherapie
Auch 2012 kam es zu einem weiteren Anstieg der
strahlentherapeutischen Einrichtungen im Kam-
merbezirk. Neben 26 Krankenhäusern und den
fünf Universitätskliniken waren in Nordrhein 35
strahlentherapeutische Praxen angemeldet. Dieser
überproportionale Anstieg ist vor allem darin be-
gründet, dass der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) im September 2012 eine Zulassungssperre
für neun Facharztgruppen – darunter auch die
Strahlentherapeuten und Nuklearmediziner – ver-
hängte. Daher zogen Ärztinnen und Ärzte
längerfristig geplante Niederlassungen vor, um der
neuen G-BA Richtlinie zuvorzukommen.
Neben den bereits bei der Ärztlichen Stelle ange-
meldeten Institutionen befinden sich drei weitere
genehmigte Strahlentherapien im Bau und werden
spätestens 2014 in Betrieb gehen. Damit erhöht sich
die Zahl der gemeldeten Linearbeschleuniger von
61 im Jahr 2004 auf circa 85 Geräte Ende 2013.
Durch neue Techniken wird eine immer größe-
re Präzision bei der Tumorbehandlung unter weit-
gehender Schonung des gesunden Gewebes erreicht.
Röntgentherapiegeräte zur Behandlung schmerz-
hafter Gelenkerkrankungen erfahren aktuell eine
Renaissance, da mittlerweile wieder mehrere Her-
steller von Neugeräten auf dem Markt sind.
Unter der Leitung von Professor Dr. Axel G.
Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend
erfolgten im Berichtszeitraum 27 „Vor-Ort-Über-
prüfungen“ rein strahlentherapeutischer Einrich-
tungen und 13 Röntgentherapieeinrichtungen.
Gröbere Mängel bei der Therapie wurden hierbei
nicht festgestellt. Die Strahlentherapie entwickelt
sich weiter zum Hightech-Fach in der Medizin, und
es sind weitere Innovationen zu erwarten.
Nuklearmedizin
Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Detlef Moka
und Dr. Marco Tosch fanden in zehn Kommis-
sionssitzungen insgesamt 88 Überprüfungen statt.
Hauptmängelpunkte, die zu einer Herabstufung
bei der Beurteilung führten, waren bestimmte Para-
meter bei den Konstanzprüfungen der Gamma-
kameras, eingeschränkte Bildqualität bei Herzun-
tersuchungen, Inkonsistenzen von Befunden und
die Nichtnachvollziehbarkeit der Rechtfertigenden
Indikation. In einem Fall mussten hierbei die Auf-
sichtsbehörden informiert werden.
Die Anzahl der gemeldeten nuklearmedizini-
schen Einrichtungen sank bis Ende 2012 um 3,5
Prozent auf 141 Betreiber. Für das erste Halbjahr
2013 konnte ein leichter Anstieg beobachtet werden.
Aktuell werden die Betreiber darüber informiert,
dass die Ärztliche Stelle nach den Vorgaben der
Richtlinie Strahlenschutz
in der Medizin die Quali-
tätskontrolle von Radiopharmaka überprüft. Die
Formulare hierzu sind von unserer Homepage ab-
rufbar.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
1...,58,59,60,61,62,63,64,65,66,67 69,70,71,72,73,74,75,76,77,78,...132
Powered by FlippingBook