Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 67

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Medizinische Grundsatzfragen
Neutrale Information –
Die Arzneimittelberatung
Die Komplexität des deutschen Arzneimittelmarktes erfordert von Ärztinnen und Ärzte eine stete
Aktualisierung ihres pharmakologischen Wissens wie auch ihrer Kenntnisse der regulatorischen
Anforderungen bei der Verordnung von Arzneimitteln. Die Arzneimittelberatungsstelle informiert
die Mitglieder der Ärztekammer Nordrhein in persönlichen Beratungsgesprächen sowie über das
Rheinische Ärzteblatt
.
Neutrale Informationen zu neuen Entwicklungen
und neuen Erkenntnissen über bekannte Arznei-
mittel haben für die Fortbildung von Ärztinnen und
Ärzten einen bedeutenden Stellenwert. Ärztekam-
mern und Kassenärztliche Vereinigungen haben
den gesetzlichen Auftrag, Fortbildungsmaßnahmen
anzubieten, die frei von wirtschaftlichen Einflüssen
sind. Daraus leitet sich die Aufgabe der Arzneimittel-
beratungsstelle der Ärztekammer Nordrhein ab,
Ärztinnen und Ärzten in Praxis und Klinik neutra-
le, sachkundige und aktuelle Arzneimittelinforma-
tionen zur Verfügung zu stellen, die diese auch an
ihre Patienten weitergeben können. Ergänzend
zur persönlichen Beratung dient auch die Rubrik
„Sicherer Verordnen“ im
Rheinischen Ärzteblatt
als
wichtige Informationsquelle für die Kammermit-
glieder.
Arzneimittelberatung der Ärztekammer Nordrhein
Tel.:
0211 4302-2285
E-Mail:
Tätigkeitsschwerpunkte im Jahr 2012
Information des Vorstandes und der Geschäftsführung
Für Vorstand und Geschäftsführung der Ärztekammer Nordrhein, insbesondere für die Rechts-
abteilung, wurden Stellungnahmen zum Beispiel zu aktuellen Problemen der Verschreibung von
Arzneimitteln erarbeitet.
Anfragen
Die Arzneimittelberatungsstelle beantwortete Anfragen von Ärztinnen und Ärzten sowie von
Behörden zu pharmakologischen und arzneimittelrechtlichen Problemen: Ein Schwerpunkt
waren dabei Fragen zu Arzneimitteln mit Suchtpotenzial sowie zum richtigen Rezeptieren und
zur Aufklärung beim Off-Label-Gebrauch von Arzneimitteln. In Abstimmung mit der Apotheker-
kammer stellte die Ärztekammer Nordrhein Mitte 2013 eine Bevorratungsliste von BtM-pflichtigen
Arzneimitteln und Analgetika vor. Mit dieser Liste für den Notfall soll sichergestellt werden, dass
Palliativpatienten – nach Verschreibung durch einen Arzt – auch nachts und an Wochenenden
einen wohnortnahen und schnellen Zugang zu Arzneimitteln gegen Schwindel, Schmerzen,
Übelkeit oder Angstzustände haben.
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