Valeo 03/2013 - page 3

Liebe Leserinnen
und Leser,
nach einem Sommer der Wetterextreme hat bereits der Herbst Einzug
gehalten. Dieser wieder etwas ungemütlicheren Jahreszeit können Sie aber
mit einem fitten Immunsystem locker ein Schnippchen schlagen. Lesen Sie
unsere Wohlfühltipps für kühlere Tage und lassen Sie es sich gut gehen.
Diesmal stellen wir Ihnen die Wahlvoraussetzungen unseres Bonuspro-
gramms vor. Nehmen Sie die entsprechenden Angebote wahr, um sich
nach Erfüllung der Pflichtvoraussetzungen Ihre Prämie zu sichern.
Unsere umsichtige Haushaltspolitik bei weiterhin gutem Service und attrak-
tiven Extraleistungen hat auch 2012 zu einem positiven Abschluss geführt,
wie Sie den Zahlen des Geschäftsberichts entnehmen können. Selbstver-
ständlich bedanken wir uns auch bei Ihnen als unseren Versicherten dafür,
dass Sie uns die Treue halten und verantwortlich mit unseren Leistungen
umgehen. Wir können Ihnen schon jetzt versichern, dass wir auch weiter-
hin keinen Zusatzbeitrag erheben werden – und das bei 100 Prozent Leis-
tungen.
Übrigens: Wir freuen uns, wenn Sie unsere Gemeinschaft stärken und
Verwandte, Freunde und Bekannte werben. Ihr Engagement wird mit 20 €
Prämie für jedes neue Mitglied belohnt.
Wir wünschen Ihnen einen gesunden und bewegten Herbst.
Eva-Maria Müller
Vorstand
D
ie seit 1995 von den Krankenkassen ausge-
gebenen Krankenversichertenkarten (KVK)
verlieren zum 31. Dezember 2013 ihre Gül-
tigkeit – unabhängig vom angegebenen Ablaufdatum
auf der Karte. Ab 1. Januar 2014 berechtigen nur
noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten
(eGK) zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen.
Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kas-
senärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.
Für die wenigen Versicherten, die bislang noch
keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten
schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkas-
se einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahres-
ende ausgestellt werden kann.
Ab 2014 gilt nur noch die
elektronische Gesundheitskarte
Selbstverständlich wird aber
kein Versicherter, der ab Beginn 2014 ohne die neue
Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt.
In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das
bereits heute z. B. bei verloren gegangener Ver-
sichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann
der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der
Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis
nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem
Versicherten die Kosten der Behandlung privat in
Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten
einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur
dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals
ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt.
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