Diese Beitragsordnung ist der Antrag des Präsidiums zu
TOP 11 „Anträge: Beschluss einer Beitragsordnung“,
zur Abstimmung innerhalb der Mitgliederversammlung
am Montag, 18.11.2013, 19.00 Uhr, Werder-Halle,
Hemelinger Straße.
§ 1 Beitragsarten/Zusatzentgelte
1. Der Sport-Verein „Werder“ v. 1899 e.V. erhebt Mo-
natsbeiträge. Diese können je nach Wahl des einzel-
nen Mitgliedes in einem Quartals- oder Jahresbeitrag
zusammengefasst werden.
2. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabili-
tationsprogramme etc.) können vom Verein Zusatz-
entgelte erhoben werden, die nicht mit dem Mit-
gliedsbeitrag abgegolten sind. Das Präsidium wird
in Abstimmung mit der jeweiligen Abteilung des
Vereins ermächtigt, die Höhe der Zusatzentgelte
festzulegen.
§ 2 Beitragsrelevante Arten der Mitgliedschaft
1. Für die Erhebung der Mitgliedsbeiträge wird jedes
Mitglied in eine der folgenden Mitgliedschaften ein-
gestuft:
- Vollmitgliedschaft
- Vollmitgliedschaft ermäßigt
- Vollmitgliedschaft für Familien
- Fördermitgliedschaft
- Fördermitgliedschaft ermäßigt
- Fördermitgliedschaft für Familien
- Mitgliedschaft für Übungsleiter
2. Die „Vollmitgliedschaft“ erlangt jede erwachsene
natürliche Person, die nicht in eine der anderen in
Ziff. 1 genannten Mitgliedschaften einzugruppieren
ist.
3. Die „Vollmitgliedschaft ermäßigt“ erhalten Mitglie-
der, die in eine der vier nachfolgenden Gruppen ein-
zuordnen sind, wobei für die unterschiedlichen Grup-
pen ein unterschiedlicher Beitragssatz gilt:
1. Gruppe:
Arbeitslose, Jugendliche bis 18 Jahre, Auszubildende,
Wehr- und Freiwilligendienstleistende, Studenten,
Schüler, Schwerbehinderte.
2. Gruppe:
2 Kinder ohne Erwachsene.
3. Gruppe:
Ab 3 Kinder ohne Erwachsene.
4. Gruppe:
Senioren/Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr.
4. Die „Vollmitgliedschaft für Familien“ können in
Anspruch nehmen:
1. Gruppe:
Ehepaare ohne Kinder, eheähnliche Gemeinschaften,
gleichgeschlechtliche Paare.
2. Gruppe:
1 Erwachsener, 1 Kind.
3. Gruppe:
Familien mit 3 und mehr Mitgliedern.
5. Die „Fördermitgliedschaft“ kann jede erwachsene
natürliche Person erlangen, die kein aktives Mitglied
ist. Auf die "Fördermitgliedschaft" entfällt 1/2 des
Beitrages, der für eine „Vollmitgliedschaft“ zu ent-
richten ist.
6. Die „Fördermitgliedschaft ermäßigt“ erhalten dieje-
nigen Personen, die einer der in Ziff. 3 genannten
Gruppen angehören, aber kein aktives Mitglied sind.
Auf die „Fördermitgliedschaft ermäßigt“ entfällt 1/2
des Beitrages, der für eine „Vollmitgliedschaft er-
mäßigt“ zu entrichten ist.
7. Die „Fördermitgliedschaft für Familien“ erhalten die-
jenigen Personen, die einer der in Ziff. 4 genannten
Gruppen angehören, aber kein aktives Mitglied sind.
Auf die „Fördermitgliedschaft für Familien“ entfällt
1/2 des Beitrages, der für eine „Vollmitgliedschaft für
Familien“ zu entrichten ist.
8. Die „Mitgliedschaft für Übungsleiter“ erhalten dieje-
nigen Personen, die als Übungsleiter in den Abteilun-
gen des Vereins tätig sind. Sie zahlen für die Dauer
ihrer Tätigkeit einen Monatsbeitrag in Höhe von 5
€
..
§ 3 Beitragssätze Monatsbeiträge
Der Monatsbeitrag beträgt für die
„Vollmitgliedschaft“
Vollmitgliedschaft für Erwachsene
€
12,00
„Vollmitgliedschaft ermäßigt“
Arbeitslose, Jugendliche bis 18 Jahre,
Auszubildende, Wehrdienstleistende,
Studenten, Schüler, Schwerbehinderte
€
5,00
2 Kinder (ohne Erwachsene)
€
9,00
ab 3 Kinder (ohne Erwachsene)
€
11,00
Senioren/Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr
nach eigenem Ermessen, jedoch mindestens
€
6,00
„Vollmitgliedschaft für Familien“
(für Kinder
nur gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Ehepaare (ohne Kinder), eheähnliche Gemein-
schaften, gleichgeschlechtliche Paare
€
13,00
1 Erwachsener, 1 Kind
€
13,00
Familien mit 3 und mehr Mitgliedern
€
16,00
„Fördermitgliedschaft“
Fördermitgliedschaft für Erwachsene
€
6,00
„Fördermitgliedschaft ermäßigt“
Arbeitslose, Jugendliche bis 18 Jahre, Auszu-
bildende, Wehrdienstleistende, Studenten,
Schüler, Schwerbehinderte
€
2,50
2 Kinder (ohne Erwachsene)
€
4,50
Ab 3 Kinder (ohne Erwachsene)
€
5,50
Senioren/Seniorinnen ab dem 60. Lebensjahr
nach eigenem Ermessen, jedoch mindestens
€
3,00
„Fördermitgliedschaft für Familien“
(für Kinder
nur gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Ehepaare (ohne Kinder), eheähnliche
Gemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare
€
6,50
1 Erwachsener, 1 Kind
€
6,50
Familien mit 3 und mehr Mitgliedern
€
8,00
„Mitgliedschaft für Übungsleiter“
Übungsleiter
€
5,00
§ 4 Fälligkeit für Mitgliedsbeiträge
1. Sämtliche vom Verein erhobenen Mitgliedsbeiträge
sind im Voraus zu zahlen. Der Verein erteilt dem Mit-
glied über den von ihm zu zahlenden Beitrag eine
Rechnung. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist inner-
halb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
zur Zahlung fällig.
2. Die Beiträge werden – soweit diese Beitragsordnung
nichts anderes bestimmt – entsprechend der Ent-
scheidung des Mitgliedes im Mitgliedsantrag nach
Fälligkeit vierteljährlich (jeweils ab 01.01., 01.04.,
01.07. und 01.10. eines Jahres) oder jährlich (jeweils
ab 01.07. eines Jahres) vom Bankkonto des Mitglie-
des im Lastschrifteneinzugsverfahren eingezogen.
Trifft das Mitglied keine Entscheidung, erfolgt eine
jährliche Erhebung der Beiträge.
2.1 Tritt ein Mitglied unterjährig ein, so wird sein Bei-
trag bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres
einmalig anteilig berechnet und vom angegebenen
Bankkonto eingezogen. Ein Jahresbeitrag wird erst-
malig ab Beginn des nächsten Geschäftsjahres
(01.07. des folgenden Jahres) eingezogen.
2.2 Tritt ein Mitglied während eines laufenden Quartals
in den Verein ein, so werden die Monatsbeiträge ab
Eintritt bis zum Beginn des nächsten Quartals zu-
sammengefasst und abgerechnet. Der volle Quartals-
beitrag wird ab dem folgenden Quartal eingezogen.
BEITRAGSORDNUNG
DES SPORT-VEREIN „WERDER“ VON 1899 e.V.