Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 77

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Medizinische Grundsatzfragen
Ständige Kommission
In-vitro-Fertilisation/Embryotransfer
Seit 1986 berät die Kommission den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner
Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe der Richtlinie zur Durchführung der assistierten
Reproduktion, die Bestandteil der Berufsordnung ist, erfüllt.
Im Berichtsjahr fanden zwei Sitzungen der Kom-
mission statt. In diesen Sitzungen wurden zwei
Neuanträge, eine Änderungsanzeige sowie eine
Änderung einer Zweigpraxis beraten. Beratungen
der Ständigen Kommission In-vitro-Fertilisation/
Embryotransfer hatten 2012 folgende Themen zum
Inhalt:
• Die gesetzlichen Entwicklungen zur
Präimplantationsdiagnostik
(PräimpG, PIDV)
• Anstieg der kryokonserviert lagernden
Vorkernstadien/Embryonen
• Grundsatzentscheidungen zur Qualifikation
der Mitglieder einer IVF-Arbeitsgruppe
• Grundsatzentscheidung zu Änderungen
einer Zweigpraxis
• Abklärung von Anzeigepflichten gegenüber
der Ärztekammer Nordrhein bei der Bildung
sowie Änderungen von Zweigpraxen
• Problematik von mehrfachen Vertretungen
in verschiedenen IVF-Arbeitsgruppen
• Allgemeine Anfragen (z. B. Verwerfung
und Abgabe von Embryonen)
Zusätzlich wurde eine Ortsbegehung zur Überprü-
fung der Räumlichkeiten durchgeführt.
Antragszahlen 2007 bis 2012
2007
1 Neuantrag
3 Änderungsanzeigen
2 Anzeigen IVF bei nicht
verheirateten Paaren
2008
1 Neuantrag
5 Änderungsanzeigen
2009
1 Neuantrag
2 Änderungsanzeigen
2010
1 Neuantrag
7 Änderungsanzeigen
3 Anträge auf Zulassung einer Zweigpraxis
2011
1 Neuantrag
3 Änderungsanzeigen
2012
2 Neuanträge
1 Änderungsanzeige
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