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Jahresbericht 2015
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer
Nordrhein
Das Ergebnis sei unter besonders günstigen Ver-
hältnissen erreicht worden, meinte der Vorsitzende,
verfüge die Kommission doch über viele seit Jahren
aktive und erfahrene sachverständige Ärzte und
Juristen, die mit der Denkweise der jeweils anderen
Profession vertraut seien. „Das wird sich ändern“,
sagte Laum mit Blick auf die Ende November 2015
auslaufende 10. Amtsperiode, weil zu diesem Zeit-
punkt mit dem Ausscheiden einer größeren Zahl
langjähriger Kommissionsmitglieder zu rechnen
sei: „Zahlreiche neue müssen sich dann einfinden.“
Mit Blick auf die sechs im vergangenen Jahr er-
schienenen Beiträge „Aus der Arbeit der Gutach-
terkommission“ im
Rheinischen Ärzteblatt
und die
vier in Zusammenarbeit mit dem Institut für Qua-
lität im Gesundheitswesen Nordrhein realisierten
Fortbildungsveranstaltungen dankte Laum allen,
die sich auf diesen Gebieten engagiert haben. Sein
Dank galt auch Dr. Beate Weber von der Geschäfts-
stelle, die mit erheblichem Aufwand das zugrunde-
liegende Material zusammentrage.
Zu der in der anschließenden Diskussion an-
gesprochenen Rolle gesetzlicher Krankenkas-
sen bestätigte Laum, dass diese Patienten häu-
fig zur Anrufung der Gutachterkommission
raten. Er vermutete in diesem Zusammenhang,
die Krankenkassen könnten damit durchaus Geld
sparen wollen. Möglicherweise versprächen sie sich
aber hiervon auch eine größere Anerkennung des
Begutachtungsergebnisses als von der Einschal-
tung ihres eigenen medizinischen Dienstes. Laum
sprach sich aber gegen die Erwägung aus, Kranken-
kassen zumindest in den Fällen, in denen sich die
Sache im Ergebnis als belanglos erweise, um einen
Kostenbeitrag zu bitten. Er empfahl, es bei der Kos-
tenbeteiligung der ärztlichen Berufshaftpflichtver-
sicherer zu belassen.
Die Antragsbelastung der Gutachterkommission
für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärzte-
kammer Nordrhein hat sich nach Jahren kontinu-
ierlichen Anstiegs im Berichtszeitraum (1. Oktober
2013 bis 30. September 2014) auf dem Niveau des
Vorjahres stabilisiert. Das berichtete deren Vorsit-
zender, Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Dr.
jur. H. Dieter Laum, der Kammerversammlung
der Ärztekammer Nordrhein im November 2014 in
Düsseldorf. Laum wertete diese Entwicklung als
Ausdruck des Vertrauens von Patienten und Ärzten
in die Gutachterkommission. „Vertrauen ist schön,
macht aber viel Arbeit“, sagte er. Der Zahl von er-
neut mehr als 2.200 Anträgen stehe eine außeror-
dentlich große Erledigungszahl gegenüber, sodass
der Bestand offener „erstinstanzlicher“ Verfahren
zum 30. September 2014 von 1.812 im Vorjahr auf
1.763 reduziert werden konnte, führte Laum mit
Blick auf die den Delegierten schriftlich vorliegende
statistische Übersicht
(siehe
T
abelle rechts)
aus. Die
Quote anerkannter Behandlungsfehler liege mit
knapp 29 Prozent auf Vorjahresniveau.
Bei den Verfahren ohne Mitwirkung des ärzt-
lichen Antragsgegners, wie sie nur in Nordrhein
üblich sind, machten etwa 58 Prozent der Antrag-
steller von dieser Möglichkeit Gebrauch, wenn der
Arzt erklärt hatte, sich nicht zu beteiligen. Deshalb
sei eine erhebliche Zahl zusätzlicher Verfahren zu
erledigen, führte Laum aus.
Die sogenannte Gesamtkommission in der Beset-
zung mit dem Vorsitzenden als juristischem Mit-
glied und vier Fachmedizinern habe zum Stichtag
30. September 2014 mit 186 offenen Verfahren zwar
noch etwas mehr zu erledigen gehabt als imVorjahr,
sagte Laum. Das Fünfergremium habe aber bereits
im laufenden Monat in zwei Sitzungen insgesamt
122 Fälle abschließend zu beraten, wodurch der
Bestand rasch wieder reduziert werde. „Die noch-
malige Überprüfung trägt maßgeblich zur Quali-
tätssicherung bei“, betonte Laum. Dennoch werde
mit Blick auf die hohen damit verbundenen Belas-
tungen darüber nachgedacht, das Statut zu ändern.
Bürger setzen auf Expertise
der Gutachterkommission
Die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein hat
die Zahl erledigter Verfahren im vergangenen Geschäftsjahr mit insgesamt 2.259 abgeschlossenen
Fällen noch einmal steigern können. Die Quote anerkannter Behandlungsfehler liegt mit
28,8 Prozent auf Vorjahresniveau.
Prof. Dr. med.
Hans Friedrich Kienzle,
Geschäftsführendes
Kommissionsmitglied
Ulrich Smentkowski,
Leiter der Geschäftsstelle
Dr. jur. H.D. Laum, Präsi-
dent des Oberlandesgerichts
a. D. und Vorsitzender