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Jahresbericht 2015
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
besonders auf das Vertrauensverhältnis und eine
gelungene Arzt-Patient-Kommunikation an
(siehe
auch Kapitel neun des Buches „Placebo in der Medizin“)
:
„Der Arzt hat es in der Hand, den Placebo-Effekt
zu verstärken oder in sein Gegenteil zu verkehren“,
sagte Jütte.
Der Erfolg des Placebos hängt davon ab, ob der
Arzt dem Patienten zum Beispiel seine Wertschät-
zung und eine positive Erwartungshaltung vermit-
teln kann. Weckt der Arzt dagegen eine negative
Erwartungshaltung, indem er Befürchtungen des
Patienten verstärkt oder gar selber hervorruft, so
tritt der böse Bruder des Placebo in Aktion: der No-
cebo, der krank machen kann.
Der Arzt als „Lebensbegleiter“
„Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften
und die Medizin – Ärztliches Handeln im Wandel
medizinischer Konzepte“ lautete der Titel des Vor-
trags von Professor Dr. Alfons Labisch, Direktor des
Instituts für Geschichte der Medizin der Heinrich-
Heine-Universität Düsseldorf, im Oktober 2014.
Seit den 1990er-Jahren vollziehe sich ein Paradig-
menwechsel: Die Naturwissenschaften verlören an
Bedeutung als wissenschaftliche Grundlage für die
Medizin, die sich zunehmend auf die „Lebenswis-
senschaften“ (Life Scienes) stützt. Diese Lebens-
wissenschaften begriffen den Menschen als äußerst
komplexes biologisches System, das in einer fort-
währenden molekularen Kooperation und Kom-
munikation nach innen und außen stehe. Solche le-
benden Systeme unterliegen laut Labisch zwar den
Gesetzen der Physik und der Chemie, ihr Verhalten
ist aber nicht Folge einer jeweiligen physikalischen
oder chemischen Ursache, sondern ein Ergebnis
entsprechender Kommunikatoren auf der Ebene
der Nukleinsäuren, der Proteine und ihrer Rezepto-
ren und Liganden, der Oberflächenrezeptoren der
Zellen und der Sinnessysteme als Verbindung zur
Lebenswelt. Labisch: „Umwelt und Innenwelt ge-
hören auf irgendeine Weise zusammen.“ Das neue
Konzept der „molekularen Medizin“ wird dazu
führen, dass sich das ärztliche Handlungsspektrum
auf der Grundlage biologischer Kriterien individua-
lisieren wird und Prophylaxe und Lebensbeglei-
tung im Vergleich zur Therapie wichtiger werden,
glaubt Labisch. Seiner Auffassung nach bedarf es
zunehmend einer zum Beispiel hausärztlichen Le-
bensbegleitung der Menschen, die zu „Selbstorga-
nisatoren ihres genomischen Potenzials“ werden:
der Arzt als „Lebensbegleiter“, der den Einfluss der
sozialen Situation und des Lebensstils auf den Heil-
erfolg seiner Patienten anerkennt.
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ges.Oec. Nina Rüttgen
, Tel.:
0211 4302-2120
,
Fax:
0211 4302-5120
, E-Mail:
nina.ruettgen@aekno.deDer Text leitet sich ab vom Eid des Hippokrates (um 400 v. Chr.) und der Genfer Deklaration des Weltärztebundes (1948).
„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand
gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit
zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit
und Würde ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit
meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot
meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über
den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und
die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten
und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten
keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen
Behinderung,nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse
noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an
Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung
meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten
der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben,
sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“
GELÖBNIS
Fassung aus der Berufsordnung
für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand
gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit
zu stellen.
Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit
u d Würd ausüben.
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit
meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot
meines Handelns sein.
Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über
den Tod mei er Patientin en und Patienten hinaus wahren.
Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und
die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten
und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten
keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen
Behind ,nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse
noch nach Parteizug hö igkeit oder sozialer Stellung.
Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an
Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung
meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten
der Menschlichkeit anwenden.
Ich werde allen, die mich d ärztlichen Beruf gelehrt haben,
sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.
Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“
GELÖBNIS
Fassung aus der Berufsordnung
für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte
Ein Höhepunkt der Begrüßungsveranstaltung, die seit dem Jahr 2009
und inzwischen zweimal jährlich stattfindet, ist das Ärztliche Gelöbnis,
das die jungen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam ablegen.
Anschließend können sie mit ihren Unterschriften auf Gelöbnistafeln
bekräftigen, dass sie sich auf die Grundwerte ihres Berufes verpflichten.
Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis: