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Jahresbericht 2015

Ärztekammer

Nordrhein

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

besonders auf das Vertrauensverhältnis und eine

gelungene Arzt-Patient-Kommunikation an

(siehe

auch Kapitel neun des Buches „Placebo in der Medizin“)

:

„Der Arzt hat es in der Hand, den Placebo-Effekt

zu verstärken oder in sein Gegenteil zu verkehren“,

sagte Jütte.

Der Erfolg des Placebos hängt davon ab, ob der

Arzt dem Patienten zum Beispiel seine Wertschät-

zung und eine positive Erwartungshaltung vermit-

teln kann. Weckt der Arzt dagegen eine negative

Erwartungshaltung, indem er Befürchtungen des

Patienten verstärkt oder gar selber hervorruft, so

tritt der böse Bruder des Placebo in Aktion: der No-

cebo, der krank machen kann.

Der Arzt als „Lebensbegleiter“

„Naturwissenschaften, Lebenswissenschaften

und die Medizin – Ärztliches Handeln im Wandel

medizinischer Konzepte“ lautete der Titel des Vor-

trags von Professor Dr. Alfons Labisch, Direktor des

Instituts für Geschichte der Medizin der Heinrich-

Heine-Universität Düsseldorf, im Oktober 2014.

Seit den 1990er-Jahren vollziehe sich ein Paradig-

menwechsel: Die Naturwissenschaften verlören an

Bedeutung als wissenschaftliche Grundlage für die

Medizin, die sich zunehmend auf die „Lebenswis-

senschaften“ (Life Scienes) stützt. Diese Lebens-

wissenschaften begriffen den Menschen als äußerst

komplexes biologisches System, das in einer fort-

währenden molekularen Kooperation und Kom-

munikation nach innen und außen stehe. Solche le-

benden Systeme unterliegen laut Labisch zwar den

Gesetzen der Physik und der Chemie, ihr Verhalten

ist aber nicht Folge einer jeweiligen physikalischen

oder chemischen Ursache, sondern ein Ergebnis

entsprechender Kommunikatoren auf der Ebene

der Nukleinsäuren, der Proteine und ihrer Rezepto-

ren und Liganden, der Oberflächenrezeptoren der

Zellen und der Sinnessysteme als Verbindung zur

Lebenswelt. Labisch: „Umwelt und Innenwelt ge-

hören auf irgendeine Weise zusammen.“ Das neue

Konzept der „molekularen Medizin“ wird dazu

führen, dass sich das ärztliche Handlungsspektrum

auf der Grundlage biologischer Kriterien individua-

lisieren wird und Prophylaxe und Lebensbeglei-

tung im Vergleich zur Therapie wichtiger werden,

glaubt Labisch. Seiner Auffassung nach bedarf es

zunehmend einer zum Beispiel hausärztlichen Le-

bensbegleitung der Menschen, die zu „Selbstorga-

nisatoren ihres genomischen Potenzials“ werden:

der Arzt als „Lebensbegleiter“, der den Einfluss der

sozialen Situation und des Lebensstils auf den Heil-

erfolg seiner Patienten anerkennt.

Ansprechpartnerin:

Dipl.-Ges.Oec. Nina Rüttgen

, Tel.:

0211 4302-2120

,

Fax:

0211 4302-5120

, E-Mail:

nina.ruettgen@aekno.de

Der Text leitet sich ab vom Eid des Hippokrates (um 400 v. Chr.) und der Genfer Deklaration des Weltärztebundes (1948).

„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand

gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit

zu stellen.

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit

und Würde ausüben.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit

meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot

meines Handelns sein.

Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über

den Tod meiner Patientinnen und Patienten hinaus wahren.

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und

die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten

und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten

keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen

Behinderung,nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse

noch nach Parteizugehörigkeit oder sozialer Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an

Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung

meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten

der Menschlichkeit anwenden.

Ich werde allen, die mich den ärztlichen Beruf gelehrt haben,

sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.

Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“

GELÖBNIS

Fassung aus der Berufsordnung

für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand

gelobe ich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit

zu stellen.

Ich werde meinen Beruf mit Gewissenhaftigkeit

u d Würd ausüben.

Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit

meiner Patientinnen und Patienten soll oberstes Gebot

meines Handelns sein.

Ich werde alle mir anvertrauten Geheimnisse auch über

den Tod mei er Patientin en und Patienten hinaus wahren.

Ich werde mit allen meinen Kräften die Ehre und

die edle Überlieferung des ärztlichen Berufes aufrechterhalten

und bei der Ausübung meiner ärztlichen Pflichten

keinen Unterschied machen weder aufgrund einer etwaigen

Behind ,nach Geschlecht, Religion, Nationalität, Rasse

noch nach Parteizug hö igkeit oder sozialer Stellung.

Ich werde jedem Menschenleben von der Empfängnis an

Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter Bedrohung

meine ärztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten

der Menschlichkeit anwenden.

Ich werde allen, die mich d ärztlichen Beruf gelehrt haben,

sowie Kolleginnen und Kollegen die schuldige Achtung erweisen.

Dies alles verspreche ich auf meine Ehre.“

GELÖBNIS

Fassung aus der Berufsordnung

für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte

Ein Höhepunkt der Begrüßungsveranstaltung, die seit dem Jahr 2009

und inzwischen zweimal jährlich stattfindet, ist das Ärztliche Gelöbnis,

das die jungen Ärztinnen und Ärzte gemeinsam ablegen.

Anschließend können sie mit ihren Unterschriften auf Gelöbnistafeln

bekräftigen, dass sie sich auf die Grundwerte ihres Berufes verpflichten.

Für jede Ärztin und jeden Arzt gilt folgendes Gelöbnis: