

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2015
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GOÄ-Novellierung
Seit Herbst 2014 sind die Bemühungen der Bun-
desärztekammer um die Novellierung der GOÄ
einen großen Schritt vorangekommen. Der Bun-
desärztekammer ist es nach intensiven Verhand-
lungen gelungen, mit dem Verband der privaten
Krankenversicherungen ein „Informationspaket“
zu vereinbaren. Dieses Paket hatte das Bundesge-
sundheitsministerium zur Voraussetzung für die
Aufnahme der konkreten Arbeiten zur Erstellung
einer neuen Gebührenordnung für Ärzte durch das
Ministerium gemacht. Das Informationspaket ent-
spricht vom Volumen her etwa einem Drittel des
neuen GOÄ-Entwurfes und enthält als Kernstück
die sogenannte „Paretoliste“. Hierbei handelt es
sich um 300 repräsentative Positionen der aktuellen
GOÄ. In der neuen GOÄ sind für diese Leistungen,
inklusive neuer Zuschlagspositionen, 550 GOÄ-
Positionen vorgesehen. Bei den 300 Gebühren-
nummern handelt es sich um Leistungen, die zwi-
schen 80 und 85 Prozent des ärztlichen Honorar-
umsatzes ausmachen. Des Weiteren enthält das In-
formationspaket die vollständigen neuen Kapitel B
(„Grundleistungen und allgemeine Leistungen“)
und M („Ärztliche Laboratoriumsleistungen“).
Die Ärztekammer Nordrhein hat die Arbeiten der
Bundesärztekammer intensiv unterstützt.
Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“
Der Ständige Ausschuss „Ärztliche Vergütungs-
fragen“ der Ärztekammer Nordrhein hat sich auf
seiner konstituierenden Sitzung eingehend mit der
Schlichtungstätigkeit der Kammer im Bereich der
Privatliquidation befasst und die Bedeutung dieser
Kammeraufgabe für Ärzte und Patienten betont.
Ausführlich wurden außerdem Fragen zur Fällig-
keit, Verjährung und Verwirkung privatärztlicher
Honorarforderungen erörtert.
Einhellig wurde eine zügige Umsetzung der über-
fälligen Novelle gefordert. Der Ausschussvorsitzen-
de, Vizepräsident Bernd Zimmer, betonte in diesem
Zusammenhang die Bedeutung einer novellierten
GOÄ: „Für die freiberufliche ärztliche Tätigkeit ist
eine staatliche Gebührenordnung grundlegend, die
dem medizinischen Fortschritt ebenso gerecht wer-
den muss wie der unmittelbaren ärztlichen Zuwen-
dung zum Patienten in Anamnese, Beratung und
Untersuchung.“
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Ansprechpartner zur GOÄ
Dr. med. Tina Wiesener
Dr. med. Stefan Gorlas
Dr. med. Anja Pieritz
Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133
E- Mail:
goae@aekno.deWeitere Informationen
zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:
www.aekno.de/goaeGOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:
www.bundesaerztekammer.deunter
Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber
Informationen zur GOÄ-Novelle:
www.bundesärztekammer.deunter
unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ