Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  41 / 130 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 41 / 130 Next Page
Page Background

Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

| 41

GOÄ-Novellierung

Seit Herbst 2014 sind die Bemühungen der Bun-

desärztekammer um die Novellierung der GOÄ

einen großen Schritt vorangekommen. Der Bun-

desärztekammer ist es nach intensiven Verhand-

lungen gelungen, mit dem Verband der privaten

Krankenversicherungen ein „Informationspaket“

zu vereinbaren. Dieses Paket hatte das Bundesge-

sundheitsministerium zur Voraussetzung für die

Aufnahme der konkreten Arbeiten zur Erstellung

einer neuen Gebührenordnung für Ärzte durch das

Ministerium gemacht. Das Informationspaket ent-

spricht vom Volumen her etwa einem Drittel des

neuen GOÄ-Entwurfes und enthält als Kernstück

die sogenannte „Paretoliste“. Hierbei handelt es

sich um 300 repräsentative Positionen der aktuellen

GOÄ. In der neuen GOÄ sind für diese Leistungen,

inklusive neuer Zuschlagspositionen, 550 GOÄ-

Positionen vorgesehen. Bei den 300 Gebühren-

nummern handelt es sich um Leistungen, die zwi-

schen 80 und 85 Prozent des ärztlichen Honorar-

umsatzes ausmachen. Des Weiteren enthält das In-

formationspaket die vollständigen neuen Kapitel B

(„Grundleistungen und allgemeine Leistungen“)

und M („Ärztliche Laboratoriumsleistungen“).

Die Ärztekammer Nordrhein hat die Arbeiten der

Bundesärztekammer intensiv unterstützt.

Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“

Der Ständige Ausschuss „Ärztliche Vergütungs-

fragen“ der Ärztekammer Nordrhein hat sich auf

seiner konstituierenden Sitzung eingehend mit der

Schlichtungstätigkeit der Kammer im Bereich der

Privatliquidation befasst und die Bedeutung dieser

Kammeraufgabe für Ärzte und Patienten betont.

Ausführlich wurden außerdem Fragen zur Fällig-

keit, Verjährung und Verwirkung privatärztlicher

Honorarforderungen erörtert.

Einhellig wurde eine zügige Umsetzung der über-

fälligen Novelle gefordert. Der Ausschussvorsitzen-

de, Vizepräsident Bernd Zimmer, betonte in diesem

Zusammenhang die Bedeutung einer novellierten

GOÄ: „Für die freiberufliche ärztliche Tätigkeit ist

eine staatliche Gebührenordnung grundlegend, die

dem medizinischen Fortschritt ebenso gerecht wer-

den muss wie der unmittelbaren ärztlichen Zuwen-

dung zum Patienten in Anamnese, Beratung und

Untersuchung.“

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Ansprechpartner zur GOÄ

Dr. med. Tina Wiesener

Dr. med. Stefan Gorlas

Dr. med. Anja Pieritz

Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133

E- Mail:

goae@aekno.de

Weitere Informationen

zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:

www.aekno.de/goae

GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:

www.bundesaerztekammer.de

unter

Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber

Informationen zur GOÄ-Novelle:

www.bundesärztekammer.de

unter

unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ