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Jahresbericht 2015
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Internes Qualitätsmanagement
Unter demMotto „Internes Qualitätsmanagement –
mehr Zeit für das Wesentliche“ ist das bestehende
QM-System der Ärztlichen Stelle und der Kranken-
hausplanung auf das gesamte Ressort II ausgewei-
tet worden. Mit der QM-Lenkungsgruppe ist ein
Entscheidungsgremium auf Geschäftsführerebene
eingerichtet worden, außerdem wurden in allen Be-
reichen Qualitätsbeauftragte benannt, die die prak-
tische Umsetzung gemeinsam mit den Mitarbeitern
übernommen haben. Alle Inhalte werden mit einer
alltagstauglichen Stichwortsuche mitarbeiterorien-
tiert über das QM-Intranet zur Verfügung gestellt.
Dieses QM-System wurde im März 2015 durch den
TÜV zertifiziert (DINEN ISO9001:2008). Nun liegt
der Fokus auf der Optimierung der Prozesse und der
Vereinfachung und Unterstützung des Arbeitsall-
tags.
Stellungnahmen, Fachgutachten,
Sachverständige: Ärztliche Kooperation
mit Behörden
Der Ärztekammer Nordrhein kommt die gesetzli-
che Aufgabe zu, „auf Verlangen der Aufsichtsbehörden
Stellungnahmen abzugeben sowie auf Verlangen der
zuständigen Behörden Fachgutachten zu erstatten und
Sachverständige zu benennen“. Aufgrund der zuneh-
menden Komplexität vieler Anfragen ist ein steigender
Bearbeitungsaufwand zu verzeichnen.
2014 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach-
verständigenbenennung durch die Hauptstelle der
Ärztekammer in Düsseldorf bei circa 1.750 Vorgän-
gen. Weitere Anfragen wurden im kleinen Umfang
durch die Kreis- und Bezirksstellen erledigt. 98 Pro-
zent der Anfragen stammten von den Gerichten und
Staatsanwaltschaften, die in 64 Prozent der Fälle
ihre Akten der Kammer zur Verfügung stellten.
Nahezu alle Amtsgerichte, Landgerichte und
Staatsanwaltschaften im Kammerbereich richteten
Anfragen an die Kammer (49 Amtsgerichte, neun
Landgerichte und neun Staatsanwaltschaften).
Sechs Prozent der Anfragen kamen, zumeist veran-
lasst durch andere Ärztekammern, von juristischen
Institutionen außerhalb des Kammergebietes. Der
Anteil telefonischer Anfragen betrug zwei Prozent.
Von den circa 1.500 zivilrechtlichen Vorgängen
entfielen 58 Prozent auf Landgerichte, 40 Prozent
auf Amtsgerichte und zwei Prozent auf sonstige
Organe der Rechtspflege. Thematisch fand sich
eine ähnliche Verteilung wie in den Vorjahren:
In 33 Prozent der Verfahren waren Behandlungs-
fehlervorwürfe zu klären (Arzthaftungsfälle). In
48 Prozent der Verfahren ging es um Unfallfolgen,
Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfä-
higkeit. Elf Prozent betrug der Anteil der Verfah-
ren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen
Notwendigkeit von Leistungen (6,6 Prozent GOÄ;
0,6 Prozent DRG-Abrechnungen; 4,2 Prozent medi-
zinische Notwendigkeit). Drei Prozent der Vorgän-
ge betrafen die Klärung der Geschäftsfähigkeit und
verwandte Fragen. In 3,5 Prozent konnten Hinwei-
se auf ein im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei
einer Gutachterkommission für ärztliche Behand-
lungsfehler gefunden werden.
Im Berichtsjahr erreichten die Hauptstelle 163
Akten (plus zwölf Prozent im Vergleich mit 2013) zu
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ge-
gen Mitglieder der Kammer. In 67 Prozent ging es um
den Vorwurf der fahrlässigen Tötung, in 23 Prozent
um fahrlässige Körperverletzung. 70 Prozent der
Behandlungsfälle stammten aus der stationärenVer-
sorgung, die chirurgischen und die internistischen
Fachgebiete waren mit je 31 Prozent betroffen (Neu-
rologie/Psychiatrie zehn Prozent, Gynäkologie
sieben Prozent). In elf Fällen kam es auf der Basis
von schriftlichen Stellungnahmen der Ärztekammer
zur Einstellung des Verfahrens mangels hinrei-
chenden Tatverdachts.
Insgesamt wurden 1.150 Kolleginnen und Kolle-
gen aus dem Kammerbereich als Sachverständige
benannt (plus 4,6 Prozent). In der Regel wurden
mehrere geeignete Sachverständige vorgeschlagen,
in jedem zwanzigsten Fall mussten aufgrund weit-
reichender Beweisfragen Sachverständige aus zwei
und mehr Fachgebieten benannt werden. Die Antei-
le gemahnter Vorgänge sowie an Wiederholungsan-
fragen nach weiteren Sachverständigen desselben
Fachgebietes lagen jeweils bei 2,5 Prozent.
Hoher Arbeitsaufwand entstand besonders dann,
wenn zur Klärung der Übernahme von Gutachten-
aufträgen mit komplexer medizinischer Fragestel-
lung oder enger Befristung sowie auf ausdrück-
lichen Wunsch des Auftraggebers eine persönliche
Kontaktaufnahme mit einem potenziellen Sachver-
ständigen notwendig wurde.
Seit 2015 ist die Ärztekammer Nordrhein Mitglied
des „Qualitätszirkels für das Sachverständigenwe-
sen“, der sich aus Vertretern des Justizministeriums
NRW, der Richterschaft, der Justizakademie sowie
der Bestellungskörperschaften zusammensetzt. Auf-
gabe des Qualitätszirkels ist es, gemeinsam mit den
Bestellungskörperschaften den Einsatz von Sach-
verständigen besonders bei den langdauernden
Zivilverfahren effektiver zu gestalten.