

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2015
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Medizinische Grundsatzfragen
Ärztliche Stelle Radiologie, Strahlentherapie
und Nuklearmedizin
Für die Qualitätssicherung bei der radiologischen, strahlentherapeutischen und
nuklearmedizinischen Untersuchung und Behandlung von Menschen ist im Rheinland
die Ärztekammer Nordrhein zuständig.
Die gemäß
§ 9 Heilberufsgesetz NRW
bei der Kam-
mer eingerichteten Ärztlichen Stellen nach
§ 17a
Röntgenschutzverordnung und § 83 Strahlenschutz-
verordnung
haben im Jahr 2015 die Rezertifizierung
(DIN EN ISO 9001) erfolgreich durchlaufen. Die
Zahl der angemeldeten Einrichtungen ist im Rhein-
land im vergangenen Jahr weitgehend konstant ge-
blieben.
Röntgendiagnostik
Die Anzahl der gemeldeten Betreiber und der
Röntgenanlagen blieb im Jahr 2014 weitgehend
stabil. Von 3.862 Geräten bei 1.483 Betreibern wur-
den im Berichtszeitraum 2.099 Röntgenanlagen
überprüft. Hierbei waren knapp 40 Prozent ohne
Mängel. Bei sechs Prozent der Anlagen zeigten sich
Mängel, die zu einer Verkürzung des Wiedervorlage-
zeitraumes führten.
Nuklearmedizin
Im Berichtsjahr fanden in den Räumen der Ärzt-
lichen Stelle elf Kommissionssitzungen mit insge-
samt 85 Überprüfungen statt. Diese Überprüfungen
standen weiterhin unter dem Vorsitz von Professor
Dr. Detlef Moka und Dr. Marco Tosch. Ihre Benen-
nung wurde Mitte 2015 um weitere vier Jahre ver-
längert.
Die Anzahl der gemeldeten nuklearmedizinischen
Einrichtungen nimmt weiter ab. Aktuell sind 131
Betreiber gemeldet. Im Vorjahr betrug die Anzahl
noch 141. Einem Großteil der Betreiber konnte
eine gute Qualität bescheinigt werden, erhebliche
Mängel zeigten sich nur im niedrigen einstelligen
Prozentbereich. Hauptgrund war, dass sich die Stel-
lung der rechtfertigenden Indikation nicht nach-
vollziehen ließ.
Bei der Überprüfung der Radiochemie zeichnen
sich weiterhin Probleme bei der Durchführung
ab. Die Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
fordert regelmäßige, stichprobenartige Qualitäts-
kontrollen bei nahezu allen in der nuklearmedi-
zinischen Diagnostik eingesetzten Radiopharma-
ka. Diese Überprüfungen können standardisiert
durchgeführt werden. Die Ärztliche Stelle der
Ärztekammer Nordrhein hat hierzu Formulare zur
Dokumentation entwickelt, die mit der Konferenz
„Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen
Stellen (ZÄS)“ abgestimmt wurden und jetzt bun-
desweit verwendet werden.
Strahlentherapie
Im Jahr 2014 waren 65 strahlentherapeutische
Einrichtungen und 19 Betreiber von Röntgenthe-
rapieeinrichtungen bei der Ärztlichen Stelle der
Ärztekammer Nordrhein angemeldet. Im Vergleich
zu den teils rasanten Anstiegen von Praxisneugrün-
dungen in den vergangenen Jahren bleibt die An-
zahl jetzt konstant. Dies ist bedingt durch die Zu-
lassungssperre für Strahlentherapeuten.
Unter dem Vorsitz von Professor Dr. Axel G.
Hartmann und Professor Dr. Thomas Feyerabend
fanden im Berichtsjahr 38 Vor-Ort-Überprüfungen
statt, davon 13 bei reinen Röntgentherapieeinrich-
tungen. Hierbei konnte den Einrichtungen eine
durchgehend gute Qualität bescheinigt werden.
Lediglich bei zwei Überprüfungen wurden gröbere
Mängel festgestellt, die aber zeitnah nachvollzieh-
bar behoben wurden.