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Jahresbericht 2014

Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein

Ärztekammer

Nordrhein

Die Zahl der von der Kommission erledigten Ver-

fahren konnte um gut elf Prozent nochmals deutlich

gesteigert werden. Damit einher ging eine weitere

Abkürzung der durchschnittlichen Dauer der medi-

zinisch-rechtlichen Begutachtungen

(siehe Grafik)

.

Sie beträgt jetzt ein knappes Jahr, was dem Interesse

der Beteiligten an einer raschen Klärung entgegen-

kommt.

Begutachtung statt Prozess

Laum berichtete den Delegierten der Kammer-

versammlung, dass die im schriftlichen Tätigkeits-

bericht angekündigte Evaluation der ohne ärztliche

Beteiligung durchgeführten Begutachtungsverfah-

ren zwischenzeitlich erfolgt sei. In dem Zeitraum

vom 22. September 2011 bis zum 30. September 2013

hätten 248 Ärzte ihre Teilnahme am Verfahren ver-

sagt, so Laum. Das entspreche einem gegenüber

früher nicht weiter angestiegenen Anteil von rund

sechs Prozent. In drei Vierteln der Fälle habe dem

Widerspruch des Antragsgegners eine Weisung

seines beruflichen Haftpflichtversicherers zugrun-

de gelegen, stellte Laum weiter fest. „Der Anteil

der Ärzte, die ihre Teilnahme aus eigenem An-

trieb verweigern, ist sehr gering“, sagte Laum und

fügte hinzu: „Ich finde das gut und bin sehr froh

darüber.“ Denn die freiwillige Beteiligung an der

Klärung vermuteter Behandlungsfehler durch die

Gutachterkommission sei für den Arzt sinnvoll. Sie

erfolge im Begutachtungsverfahren schneller als

im Haftungsprozess und ohne die mit öffentlichem

Aufsehen möglicherweise verbundene „Pranger-

wirkung“ eines gerichtlichen Verfahrens, begrün-

dete Laum seine Einschätzung weiter.

Als erstaunlich hoch befand der Kommissions-

vorsitzende den Anteil von 55 Prozent der Anträge,

mit denen Patienten trotz ärztlicher Teilnahmever-

weigerung die Fortsetzung des Begutachtungsver-

fahrens verlangten. Und das, obwohl die Patienten

in diesen Fällen Kopien der Krankenunterlagen

Man könne die Steigerung der Antragszahl posi-

tiv sehen, sagte der Vorsitzende der Gutachterkom-

mission für ärztliche Behandlungsfehler bei der

Ärztekammer Nordrhein, Präsident des Oberlan-

desgerichts a. D. Dr. jur. H. Dieter Laum, vor der

Kammerversammlung am 23. November 2013 in

Düsseldorf. Sie drücke das Vertrauen der Beteilig-

ten in die Kommissionsarbeit aus. Man könne sie

aber auch negativ sehen, weil sie zu einer noch hö-

heren Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Kom-

missionsmitglieder wie der Geschäftsstelle führe.

Diese sei aber wiederum ohne nennenswerte Perso-

nalverstärkung im Wesentlichen bewältigt worden,

betonte Laum.

Kassen weisen auf Kommission hin

Der Vorsitzende wies auf den nicht unerheblichen

Anteil neuer Begutachtungsanträge hin, der er-

kennbar nach einer Beratung des antragstellen-

den Patienten durch seine Krankenkasse gestellt

wurde. In 367 Fällen, das entspricht einem Anteil

von knapp 17 Prozent, fanden sich hierfür An-

haltspunkte. Laum sah diese Entwicklung im Zu-

sammenhang mit dem 2013 in Kraft getretenen

Patientenrechtegesetz. Dieses verpflichte die Kran-

kenkassen in dem geänderten

§ 66 SGB V

stärker

als zuvor zur Unterstützung ihrer Mitglieder. Ge-

genüber der früheren Kann-Bestimmung hätten

sie ihre Versicherten nun regelmäßig bei der Ver-

folgung von Schadenersatzansprüchen aus Behand-

lungsfehlern zu unterstützen. „Natürlich könnten

die Kassen auch den Medizinischen Dienst der

Krankenversicherung einschalten“, meinte Laum,

„das wäre aber für sie teurer.“ Wie er dem Jahres-

bericht 2013 der Ärztekammer Nordrhein ent-

nommen habe, sei aber auch von der Patientenbe-

ratungsstelle der Kammer beobachtet worden, dass

zunehmend Patienten von Krankenkassen zur

Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen an die

Ärztekammer verwiesen wurden.

Gutachterkommission schließt über

2.100 Verfahren ab

Obwohl die Zahl der Anträge gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum 2011/12 in

der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 nochmals um knapp sieben Prozent

auf 2.235 (Vorjahr: 2.090) anstieg, ist es der Gutachterkommission gelungen, deutlich mehr

Verfahren (2.153) zu erledigen als im Vorjahr (1.935). Die kürzeren Bearbeitungsfristen liegen

im Interesse der Beteiligten von Begutachtungsverfahren.

Prof. Dr. med.

Hans Friedrich Kienzle,

Geschäftsführendes

Kommissionsmitglied

Ulrich Smentkowski,

Leiter der Geschäftsstelle

Dr. jur. H.D. Laum, Präsi-

dent des Oberlandesgerichts

a. D. und Vorsitzender