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Jahresbericht 2014
Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer
Nordrhein
Die Zahl der von der Kommission erledigten Ver-
fahren konnte um gut elf Prozent nochmals deutlich
gesteigert werden. Damit einher ging eine weitere
Abkürzung der durchschnittlichen Dauer der medi-
zinisch-rechtlichen Begutachtungen
(siehe Grafik)
.
Sie beträgt jetzt ein knappes Jahr, was dem Interesse
der Beteiligten an einer raschen Klärung entgegen-
kommt.
Begutachtung statt Prozess
Laum berichtete den Delegierten der Kammer-
versammlung, dass die im schriftlichen Tätigkeits-
bericht angekündigte Evaluation der ohne ärztliche
Beteiligung durchgeführten Begutachtungsverfah-
ren zwischenzeitlich erfolgt sei. In dem Zeitraum
vom 22. September 2011 bis zum 30. September 2013
hätten 248 Ärzte ihre Teilnahme am Verfahren ver-
sagt, so Laum. Das entspreche einem gegenüber
früher nicht weiter angestiegenen Anteil von rund
sechs Prozent. In drei Vierteln der Fälle habe dem
Widerspruch des Antragsgegners eine Weisung
seines beruflichen Haftpflichtversicherers zugrun-
de gelegen, stellte Laum weiter fest. „Der Anteil
der Ärzte, die ihre Teilnahme aus eigenem An-
trieb verweigern, ist sehr gering“, sagte Laum und
fügte hinzu: „Ich finde das gut und bin sehr froh
darüber.“ Denn die freiwillige Beteiligung an der
Klärung vermuteter Behandlungsfehler durch die
Gutachterkommission sei für den Arzt sinnvoll. Sie
erfolge im Begutachtungsverfahren schneller als
im Haftungsprozess und ohne die mit öffentlichem
Aufsehen möglicherweise verbundene „Pranger-
wirkung“ eines gerichtlichen Verfahrens, begrün-
dete Laum seine Einschätzung weiter.
Als erstaunlich hoch befand der Kommissions-
vorsitzende den Anteil von 55 Prozent der Anträge,
mit denen Patienten trotz ärztlicher Teilnahmever-
weigerung die Fortsetzung des Begutachtungsver-
fahrens verlangten. Und das, obwohl die Patienten
in diesen Fällen Kopien der Krankenunterlagen
Man könne die Steigerung der Antragszahl posi-
tiv sehen, sagte der Vorsitzende der Gutachterkom-
mission für ärztliche Behandlungsfehler bei der
Ärztekammer Nordrhein, Präsident des Oberlan-
desgerichts a. D. Dr. jur. H. Dieter Laum, vor der
Kammerversammlung am 23. November 2013 in
Düsseldorf. Sie drücke das Vertrauen der Beteilig-
ten in die Kommissionsarbeit aus. Man könne sie
aber auch negativ sehen, weil sie zu einer noch hö-
heren Arbeitsbelastung der ehrenamtlichen Kom-
missionsmitglieder wie der Geschäftsstelle führe.
Diese sei aber wiederum ohne nennenswerte Perso-
nalverstärkung im Wesentlichen bewältigt worden,
betonte Laum.
Kassen weisen auf Kommission hin
Der Vorsitzende wies auf den nicht unerheblichen
Anteil neuer Begutachtungsanträge hin, der er-
kennbar nach einer Beratung des antragstellen-
den Patienten durch seine Krankenkasse gestellt
wurde. In 367 Fällen, das entspricht einem Anteil
von knapp 17 Prozent, fanden sich hierfür An-
haltspunkte. Laum sah diese Entwicklung im Zu-
sammenhang mit dem 2013 in Kraft getretenen
Patientenrechtegesetz. Dieses verpflichte die Kran-
kenkassen in dem geänderten
§ 66 SGB V
stärker
als zuvor zur Unterstützung ihrer Mitglieder. Ge-
genüber der früheren Kann-Bestimmung hätten
sie ihre Versicherten nun regelmäßig bei der Ver-
folgung von Schadenersatzansprüchen aus Behand-
lungsfehlern zu unterstützen. „Natürlich könnten
die Kassen auch den Medizinischen Dienst der
Krankenversicherung einschalten“, meinte Laum,
„das wäre aber für sie teurer.“ Wie er dem Jahres-
bericht 2013 der Ärztekammer Nordrhein ent-
nommen habe, sei aber auch von der Patientenbe-
ratungsstelle der Kammer beobachtet worden, dass
zunehmend Patienten von Krankenkassen zur
Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen an die
Ärztekammer verwiesen wurden.
Gutachterkommission schließt über
2.100 Verfahren ab
Obwohl die Zahl der Anträge gegenüber dem vorherigen Berichtszeitraum 2011/12 in
der Zeit vom 1. Oktober 2012 bis zum 30. September 2013 nochmals um knapp sieben Prozent
auf 2.235 (Vorjahr: 2.090) anstieg, ist es der Gutachterkommission gelungen, deutlich mehr
Verfahren (2.153) zu erledigen als im Vorjahr (1.935). Die kürzeren Bearbeitungsfristen liegen
im Interesse der Beteiligten von Begutachtungsverfahren.
Prof. Dr. med.
Hans Friedrich Kienzle,
Geschäftsführendes
Kommissionsmitglied
Ulrich Smentkowski,
Leiter der Geschäftsstelle
Dr. jur. H.D. Laum, Präsi-
dent des Oberlandesgerichts
a. D. und Vorsitzender