

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Mit einer ärztlich geprägten GOÄ-Bearbeitung
stellt die Kammer sicher, dass neben den gebühren-
rechtlich-formalen Aspekten der medizinische
Sachverstand und das praktische Versorgungs-
wissen in die Beurteilung einfließen. Dies ist die
Basis dafür, die Rolle der Ärztekammern als zen-
trale Instanz bei der sachverständigen Beurteilung
von GOÄ-Fragen zu festigen.
Verhandlungen mit der PKV über GOÄ-Novelle
Die Privatliquidation ärztlicher Leistungen nach
den Grundsätzen der Einzelleistungsvergütung
im direkten Arzt-Patienten-Verhältnis spielt eine
wesentliche Rolle für das Berufsbild des freiberuf-
lich tätigen Arztes. Alle politischen Versuche, die-
ses Element freiberuflicher Tätigkeit abzuschaffen
oder bedeutungslos zu machen (Bürgerversiche-
rung), konnten in den vergangenen Jahren erfolg-
reich abgewehrt werden.
Zugleich hat die ärztliche Forderung nach der
überfälligen Novellierung der GOÄ auf Basis des
von der Bundesärztekammer erarbeiteten Vorschla-
ges vor dem Hintergrund der zwischen der Bundes-
ärztekammer und dem PKV-Verband am 8. No-
vember 2013 geschlossenen Rahmenvereinbarung
und den derzeit laufenden Verhandlungen der
Bundesärztekammer mit der Privaten Krankenver-
sicherung neue Aktualität erlangt.
Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“
Der Ständige Ausschuss „Ärztliche Vergütungs-
fragen“ der Ärztekammer Nordrhein (Vorsitz:
Vizepräsident Bernd Zimmer) hat das GOÄ-Reform-
konzept der Bundesärztekammer und die damit in
Verbindung stehenden aktuellen politischen Ent-
wicklungen eingehend beraten. Dabei wurde die
Bedeutung der GOÄ für den Erhalt eines freien und
zugleich dem Gemeinwohl verpflichteten Arztbe-
rufs ausdrücklich unterstrichen und zugleich die
Doppelrolle des Staates als Verordnungsgeber und
Kostenträger (Beihilfe für Beamte) problematisiert.
Der Ausschuss hat sich außerdem mit häufig ge-
stellten gebührenrechtlichen Fragen zu den The-
men Abrechnung der ärztlichen Leichenschau und
zur Liquidation von ärztlichen Formblattgutachten
in Verfahren nach
SGB IX
(Schwerbehinderten-
recht) befasst. Die diesbezüglichen Feststellungen
des Ausschusses sind, wie viele andere Informati-
onen zur GOÄ, auf der Internetseite
www.aekno.deabrufbar.
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Ansprechpartner zur GOÄ
Dr. med. Tina Wiesener
Dr. med. Stefan Gorlas
Dr. med. Anja Pieritz
Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133
E- Mail:
goae@aekno.deWeitere Informationen
zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:
www.aekno.de/goaeGOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:
www.bundesaerztekammer.deunter
Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber
Informationen zur GOÄ-Novelle:
www.bundesärztekammer.deunter
unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ