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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Mit einer ärztlich geprägten GOÄ-Bearbeitung

stellt die Kammer sicher, dass neben den gebühren-

rechtlich-formalen Aspekten der medizinische

Sachverstand und das praktische Versorgungs-

wissen in die Beurteilung einfließen. Dies ist die

Basis dafür, die Rolle der Ärztekammern als zen-

trale Instanz bei der sachverständigen Beurteilung

von GOÄ-Fragen zu festigen.

Verhandlungen mit der PKV über GOÄ-Novelle

Die Privatliquidation ärztlicher Leistungen nach

den Grundsätzen der Einzelleistungsvergütung

im direkten Arzt-Patienten-Verhältnis spielt eine

wesentliche Rolle für das Berufsbild des freiberuf-

lich tätigen Arztes. Alle politischen Versuche, die-

ses Element freiberuflicher Tätigkeit abzuschaffen

oder bedeutungslos zu machen (Bürgerversiche-

rung), konnten in den vergangenen Jahren erfolg-

reich abgewehrt werden.

Zugleich hat die ärztliche Forderung nach der

überfälligen Novellierung der GOÄ auf Basis des

von der Bundesärztekammer erarbeiteten Vorschla-

ges vor dem Hintergrund der zwischen der Bundes-

ärztekammer und dem PKV-Verband am 8. No-

vember 2013 geschlossenen Rahmenvereinbarung

und den derzeit laufenden Verhandlungen der

Bundesärztekammer mit der Privaten Krankenver-

sicherung neue Aktualität erlangt.

Ständiger Ausschuss „Ärztliche Vergütungsfragen“

Der Ständige Ausschuss „Ärztliche Vergütungs-

fragen“ der Ärztekammer Nordrhein (Vorsitz:

Vizepräsident Bernd Zimmer) hat das GOÄ-Reform-

konzept der Bundesärztekammer und die damit in

Verbindung stehenden aktuellen politischen Ent-

wicklungen eingehend beraten. Dabei wurde die

Bedeutung der GOÄ für den Erhalt eines freien und

zugleich dem Gemeinwohl verpflichteten Arztbe-

rufs ausdrücklich unterstrichen und zugleich die

Doppelrolle des Staates als Verordnungsgeber und

Kostenträger (Beihilfe für Beamte) problematisiert.

Der Ausschuss hat sich außerdem mit häufig ge-

stellten gebührenrechtlichen Fragen zu den The-

men Abrechnung der ärztlichen Leichenschau und

zur Liquidation von ärztlichen Formblattgutachten

in Verfahren nach

SGB IX

(Schwerbehinderten-

recht) befasst. Die diesbezüglichen Feststellungen

des Ausschusses sind, wie viele andere Informati-

onen zur GOÄ, auf der Internetseite

www.aekno.de

abrufbar.

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Ansprechpartner zur GOÄ

Dr. med. Tina Wiesener

Dr. med. Stefan Gorlas

Dr. med. Anja Pieritz

Tel.: 0211 4302-2133, Fax.: 0211 4302-5133

E- Mail:

goae@aekno.de

Weitere Informationen

zur Schlichtungs- und Begutachtungstätigkeit:

www.aekno.de/goae

GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer:

www.bundesaerztekammer.de

unter

Ärzte > Gebührenordnung > GOÄ-Ratgeber

Informationen zur GOÄ-Novelle:

www.bundesärztekammer.de

unter

unter Ärzte > Gebührenordnung > Novellierung der GOÄ