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Jahresbericht 2014

Ärztekammer

Nordrhein

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Die Patientenberatung der Ärztekammer:

Information, Beratung, Aufklärung

Die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein bietet Ratsuchenden unabhängige,

unbürokratische und fachlich kompetente Beratung zu medizinischen Themen und sorgt

in Beschwerdefällen für eine Klärung des Sachverhaltes.

Auch im Jahr 2013 wandten sich Patienten und

Angehörige mit einem breiten Spektrum an Fragen

an die Patientenberatung der Ärztekammer. Das

Team informierte zu Krankheitsbildern, Diagnose-

und Therapieverfahren und half den Patienten bei

der Suche nach geeigneten Fachärzten, Gutachtern

und Krankenhausabteilungen.

Wie in den vergangenen Jahren standen in etwa

der Hälfte der Beratungsgespräche eine Beschwer-

de über eine(n) Ärztin/Arzt, eine Arztpraxis oder

eine Krankenhausbehandlung sowie Klagen über

gesundheitspolitische Entwicklungen im Vorder-

grund. Dabei handelte es sich insbesondere um

Konflikte in der Arzt-Patienten-Kommunikation,

Beschwerden in Zusammenhang mit IGeL-Leistun-

gen, Beschwerden über die Terminvergabe in Fach-

arztpraxen und Behandlungsfehlervorwürfe. Der

prozentuale Anteil der Beratungen zu Behand-

lungsfehlervorwürfen nahm von 8,1 Prozent im

Jahr 2011 auf 10,4 Prozent weiter zu.

Klärung und Vermittlung

In vielen Fällen konnten die Mitarbeiter der Pa-

tientenberatung durch Bereitstellung von Informa-

tionen zum Gesundheitswesen, Aufklärung über

die Sach- und Rechtslage oder eine laienverständ-

liche Erläuterung der medizinischen Zusammen-

hänge Missverständnisse klären. So konnten Strei-

tigkeiten zwischen Arzt und Patient häufig de-

eskaliert und für beide Seiten zufriedenstellend bei-

gelegt werden. Durch diese Art der niedrigschwel-

ligen Beschwerdebearbeitung wurden die Kammer

und ihre Mitglieder durch Abwendung langwieri-

ger formaler Beschwerdeverfahren entlastet.

Bei substanziellen Beschwerden und Zuständig-

keit der Kammer wurde der Ratsuchende über das

weitere Vorgehen beraten und je nach Sachlage bei

Behandlungsfehlerverdacht an die Gutachterkom-

mission, bei berufsrechtlichen Fragestellungen an

die Rechtsabteilung oder bei Privatliquidations-

angelegenheiten an die GOÄ-Abteilung verwiesen.

Bei fehlender Zuständigkeit der Kammer verwie-

sen die Mitarbeiter auf die jeweils zuständige Stelle.

Telefonische Anfragen wurden auch im vergan-

genen Jahr in der Regel am selben Tag, schriftliche

Anfragen (überwiegend per E-Mail) innerhalb ei-

ner Woche abschließend bearbeitet.

Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen

Angeregt und informiert durch die öffentliche

Diskussion und die medialen Beiträge richteten die

Bürgerinnen und Bürger verstärkt Fragen zu ih-

ren Rechten als Patienten. Insbesondere zu der in

§ 10 Abs. 2 der Berufsordnung für die nordrheinischen

Ärztinnen und Ärzte

verankerten Dokumentations-

pflicht des Arztes, dem Einsichtsrecht der Patien-

ten in die Krankenunterlagen sowie zu dem Recht,

Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten

zu erhalten, wünschten die Anrufer Aufklärung

und Beratung.