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Jahresbericht 2014
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Die Patientenberatung der Ärztekammer:
Information, Beratung, Aufklärung
Die Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein bietet Ratsuchenden unabhängige,
unbürokratische und fachlich kompetente Beratung zu medizinischen Themen und sorgt
in Beschwerdefällen für eine Klärung des Sachverhaltes.
Auch im Jahr 2013 wandten sich Patienten und
Angehörige mit einem breiten Spektrum an Fragen
an die Patientenberatung der Ärztekammer. Das
Team informierte zu Krankheitsbildern, Diagnose-
und Therapieverfahren und half den Patienten bei
der Suche nach geeigneten Fachärzten, Gutachtern
und Krankenhausabteilungen.
Wie in den vergangenen Jahren standen in etwa
der Hälfte der Beratungsgespräche eine Beschwer-
de über eine(n) Ärztin/Arzt, eine Arztpraxis oder
eine Krankenhausbehandlung sowie Klagen über
gesundheitspolitische Entwicklungen im Vorder-
grund. Dabei handelte es sich insbesondere um
Konflikte in der Arzt-Patienten-Kommunikation,
Beschwerden in Zusammenhang mit IGeL-Leistun-
gen, Beschwerden über die Terminvergabe in Fach-
arztpraxen und Behandlungsfehlervorwürfe. Der
prozentuale Anteil der Beratungen zu Behand-
lungsfehlervorwürfen nahm von 8,1 Prozent im
Jahr 2011 auf 10,4 Prozent weiter zu.
Klärung und Vermittlung
In vielen Fällen konnten die Mitarbeiter der Pa-
tientenberatung durch Bereitstellung von Informa-
tionen zum Gesundheitswesen, Aufklärung über
die Sach- und Rechtslage oder eine laienverständ-
liche Erläuterung der medizinischen Zusammen-
hänge Missverständnisse klären. So konnten Strei-
tigkeiten zwischen Arzt und Patient häufig de-
eskaliert und für beide Seiten zufriedenstellend bei-
gelegt werden. Durch diese Art der niedrigschwel-
ligen Beschwerdebearbeitung wurden die Kammer
und ihre Mitglieder durch Abwendung langwieri-
ger formaler Beschwerdeverfahren entlastet.
Bei substanziellen Beschwerden und Zuständig-
keit der Kammer wurde der Ratsuchende über das
weitere Vorgehen beraten und je nach Sachlage bei
Behandlungsfehlerverdacht an die Gutachterkom-
mission, bei berufsrechtlichen Fragestellungen an
die Rechtsabteilung oder bei Privatliquidations-
angelegenheiten an die GOÄ-Abteilung verwiesen.
Bei fehlender Zuständigkeit der Kammer verwie-
sen die Mitarbeiter auf die jeweils zuständige Stelle.
Telefonische Anfragen wurden auch im vergan-
genen Jahr in der Regel am selben Tag, schriftliche
Anfragen (überwiegend per E-Mail) innerhalb ei-
ner Woche abschließend bearbeitet.
Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen
Angeregt und informiert durch die öffentliche
Diskussion und die medialen Beiträge richteten die
Bürgerinnen und Bürger verstärkt Fragen zu ih-
ren Rechten als Patienten. Insbesondere zu der in
§ 10 Abs. 2 der Berufsordnung für die nordrheinischen
Ärztinnen und Ärzte
verankerten Dokumentations-
pflicht des Arztes, dem Einsichtsrecht der Patien-
ten in die Krankenunterlagen sowie zu dem Recht,
Kopien der Unterlagen gegen Erstattung der Kosten
zu erhalten, wünschten die Anrufer Aufklärung
und Beratung.