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Jahresbericht 2014
Ärztekammer
Nordrhein
Rechtsgrundlagen
Heilberufsgesetz NRW § 6 Absatz 1:
„Aufgaben der Kammern sind:
…
8. für ein gedeihliches Verhältnis
der Kammerangehörigen untereinander zu
sorgen und Streitigkeiten zwischen
Kammerangehörigen sowie zwischen ihnen
und Dritten, die aus der Berufsausübung
entstanden sind, zu schlichten,
soweit nicht andere Stellen zuständig sind.“
Berufsordnung für die nordrheinischen
Ärztinnen und Ärzte § 12 Absatz 3:
„Auf Antrag einer oder eines Beteiligten
gibt die Ärztekammer eine gutachterliche
Äußerung über die Angemessenheit
der Honorarforderung ab.“
Die privatärztliche Behandlung nach der
Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist die Vergütungsgrundlage für die privatärztliche
Behandlung. Die Ärztekammer Nordrhein berät Ärzte und Patienten zur richtigen Anwendung
der GOÄ und schlichtet bei Unstimmigkeiten, die sich aus der Rechnungslegung ergeben können.
In vielen Fällen kann so das Arzt-Patientenverhältnis gestützt und eine gerichtliche Auseinander-
setzung vermieden werden.
Eine effektive Information und Beratung und
ein erfolgreiches Konfliktmanagement sind nicht
nur für das individuelle Arzt-Patienten-Verhältnis
hilfreich – sie sind auch unerlässliche Vorausset-
zung für den langfristigen Erfolg der Privatliquida-
tion als freiberuflicher Vergütungsform. Über den
gesetzlichen Streitschlichtungsauftrag hinaus
(§ 6
Abs. 1 Nr. 8 HeilBerG NRW)
formuliert die Berufs-
ordnung deshalb in
§ 12
Anforderungen an den
ärztlichen Umgang mit der Privatliquidation und
beauftragt die Kammer, auf Antrag gutachtliche
Äußerungen über die Angemessenheit von Hono-
rarforderungen abzugeben.
Schlichtungs- und Befriedungsfunktion
Die Kammer setzt diesen Auftrag in einem gestuf-
ten Konzept um: Die Basis bildet die Bereitstellung
von Informationen über die Homepage der Kammer
und ein telefonisches wie schriftliches Informa-
tions- und Beratungsangebot, mit dem Irritationen
und Konflikte schon im Vorfeld vermieden werden
können. Häufig wiederkehrende und weniger kom-
plexe Fragen können dabei auf der Ebene der qua-
lifizierten Sachbearbeitung gelöst werden. Dies gilt
auch, wenn im Fall eines eingetretenen Konfliktes
zwischen Arzt und Patient eine Schlichtung oder
eine Stellungnahme der Kammer erforderlich wird.
Angesichts einer überalterten GOÄ, die den Kon-
takt zum medizinischen Fortschritt vollständig
verloren hat, sind eine Vielzahl von Abrechnungs-
fragen so individuell und komplex, dass die Bear-
beitung durch die ärztlichen Referentinnen und
Referenten erforderlich ist.
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik