

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Medizinische Grundsatzfragen
Fachsprachprüfung seit 2014 bei der
Ärztekammer Nordrhein
Die Ärztekammer Nordrhein hat am 1. Januar
2014 für die Bezirksregierungen Düsseldorf und
Köln die Fachsprachprüfung für ausländische Ärz-
tinnen und Ärzte übernommen. Damit hat die Kam-
mer einen Beschluss der NRW-Landesregierung
umgesetzt. Bislang nahmen die Bezirksregierungen
in Nordrhein die Fachsprachprüfung ab. Die Prü-
fung betrifft alle Approbationsanträge, die nach
dem 31. Dezember 2013 gestellt wurden. Der Test
orientiert sich am Muster einer OSCE-Prüfung.
Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die aus dem
Ausland nach Deutschland kommen, um hier ärzt-
lich tätig zu werden, ist in den vergangenen Jahren
gestiegen. Die kurative Tätigkeit erfordert – über
allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse hinaus –
eine vielschichtige Sprach- und Kommunikations-
kompetenz, die das situationsgerechte Arzt-Pa-
tienten-Gespräch ebenso umfassen muss wie den
interkollegialen Austausch und den fehlerfreien
Transfer von fachlichen Informationen und Fakten
in Wort und Schrift. Sowohl die allgemeinsprach-
liche als auch die fachsprachliche Kompetenz sind
hierfür notwendig.
In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend
herausgestellt, dass die Deutschkenntnisse der aus
dem Ausland nach Deutschland übersiedelten Ärzte
oft nicht ausreichen, um eine Anamnese zu erhe-
ben oder Prozeduren verständlich und empathisch
zu erklären, obgleich ein Sprachniveau B2 nachge-
wiesen wurde. Offenbar ist es in der Vergangenheit
bundesweit nicht gelungen, Sprachprüfungen für
ausländische Ärztinnen und Ärzte so zu gestalten,
dass sich daraus ein einheitliches Sprachniveau er-
geben hätte.
Das Landesgesundheitsministerium hat als Re-
aktion darauf für NRW die Anforderungen für die
Fachsprachprüfung neu abgesteckt. Mit der Abnah-
me der Prüfungen beauftragte das Ministerium die
Ärztekammern des Landes. Die neue Fachsprach-
prüfung ist ausdrücklich keine medizinische Fach-
prüfung.
Mit ihr muss insbesondere geprüft werden kön-
nen, ob
• Sprachvermögen und Wortschatz so umfassend
sind, dass eine sorgfältige, differenzialdiagnos-
tisch orientierte Anamnese und Therapieplanung
erfolgen können,
• Wörter mit dem richtigen medizinischen Inhalt
verbunden werden,
• ein adressatenbezogener Wechsel zwischen
medizinischer Fachterminologie und alltags-
sprachlichen Begrifflichkeiten (Transfersprache)
möglich ist und
• sensible Sachverhalte (z. B. psychische Probleme,
Suchtproblematik) in sprachlich angemessener
Weise angesprochen werden können.
Der fachsprachliche Praxistest besteht aus drei
Teilen:
• einem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch,
• der zusammenfassenden Dokumentation dieses
Gesprächs und
• der interkollegialen Weitergabe der Informa-
tionen (Arzt-Arzt-Gespräch).
Bei den bereits durchgeführten Prüfungen pen-
delte sich die Quote des Nicht-Bestehens bei 25 Pro-
zent ein. Bildungsträger und Kliniken passen sich
den neuen Gegebenheiten an und intensivieren die
Anstrengungen zur Sprachförderung.
Um die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung
zu erleichtern, steht den Antragstellern im Internet
eine Beschreibung der Prüfung in neun verschiede-
nen Sprachen von Bulgarisch über Griechisch und
Rumänisch bis Türkisch und Ungarisch zur Verfü-
gung. Darüber hinaus veranschaulicht ein Video in
deutscher und englischer Sprache den Prüfungsab-
lauf.
www.aekno.de/Fachsprachpruefung