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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Medizinische Grundsatzfragen

Fachsprachprüfung seit 2014 bei der

Ärztekammer Nordrhein

Die Ärztekammer Nordrhein hat am 1. Januar

2014 für die Bezirksregierungen Düsseldorf und

Köln die Fachsprachprüfung für ausländische Ärz-

tinnen und Ärzte übernommen. Damit hat die Kam-

mer einen Beschluss der NRW-Landesregierung

umgesetzt. Bislang nahmen die Bezirksregierungen

in Nordrhein die Fachsprachprüfung ab. Die Prü-

fung betrifft alle Approbationsanträge, die nach

dem 31. Dezember 2013 gestellt wurden. Der Test

orientiert sich am Muster einer OSCE-Prüfung.

Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die aus dem

Ausland nach Deutschland kommen, um hier ärzt-

lich tätig zu werden, ist in den vergangenen Jahren

gestiegen. Die kurative Tätigkeit erfordert – über

allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse hinaus –

eine vielschichtige Sprach- und Kommunikations-

kompetenz, die das situationsgerechte Arzt-Pa-

tienten-Gespräch ebenso umfassen muss wie den

interkollegialen Austausch und den fehlerfreien

Transfer von fachlichen Informationen und Fakten

in Wort und Schrift. Sowohl die allgemeinsprach-

liche als auch die fachsprachliche Kompetenz sind

hierfür notwendig.

In den vergangenen Jahren hat sich zunehmend

herausgestellt, dass die Deutschkenntnisse der aus

dem Ausland nach Deutschland übersiedelten Ärzte

oft nicht ausreichen, um eine Anamnese zu erhe-

ben oder Prozeduren verständlich und empathisch

zu erklären, obgleich ein Sprachniveau B2 nachge-

wiesen wurde. Offenbar ist es in der Vergangenheit

bundesweit nicht gelungen, Sprachprüfungen für

ausländische Ärztinnen und Ärzte so zu gestalten,

dass sich daraus ein einheitliches Sprachniveau er-

geben hätte.

Das Landesgesundheitsministerium hat als Re-

aktion darauf für NRW die Anforderungen für die

Fachsprachprüfung neu abgesteckt. Mit der Abnah-

me der Prüfungen beauftragte das Ministerium die

Ärztekammern des Landes. Die neue Fachsprach-

prüfung ist ausdrücklich keine medizinische Fach-

prüfung.

Mit ihr muss insbesondere geprüft werden kön-

nen, ob

• Sprachvermögen und Wortschatz so umfassend

sind, dass eine sorgfältige, differenzialdiagnos-

tisch orientierte Anamnese und Therapieplanung

erfolgen können,

• Wörter mit dem richtigen medizinischen Inhalt

verbunden werden,

• ein adressatenbezogener Wechsel zwischen

medizinischer Fachterminologie und alltags-

sprachlichen Begrifflichkeiten (Transfersprache)

möglich ist und

• sensible Sachverhalte (z. B. psychische Probleme,

Suchtproblematik) in sprachlich angemessener

Weise angesprochen werden können.

Der fachsprachliche Praxistest besteht aus drei

Teilen:

• einem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch,

• der zusammenfassenden Dokumentation dieses

Gesprächs und

• der interkollegialen Weitergabe der Informa-

tionen (Arzt-Arzt-Gespräch).

Bei den bereits durchgeführten Prüfungen pen-

delte sich die Quote des Nicht-Bestehens bei 25 Pro-

zent ein. Bildungsträger und Kliniken passen sich

den neuen Gegebenheiten an und intensivieren die

Anstrengungen zur Sprachförderung.

Um die Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

zu erleichtern, steht den Antragstellern im Internet

eine Beschreibung der Prüfung in neun verschiede-

nen Sprachen von Bulgarisch über Griechisch und

Rumänisch bis Türkisch und Ungarisch zur Verfü-

gung. Darüber hinaus veranschaulicht ein Video in

deutscher und englischer Sprache den Prüfungsab-

lauf.

www.aekno.de/Fachsprachpruefung