

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Medizinische Grundsatzfragen
Ärztliche Qualitätssicherung –
im Dialog für eine gute Versorgung
Seit 1982 engagiert sich die Ärztekammer Nordrhein aktiv für zeitgemäße Qualitätssicherungs-
aktivitäten, um ihre Mitglieder bei den gesellschaftlich geforderten, sich dynamisch verändernden
Forderungen zur Qualität ihrer ärztlichen Berufsausübung und den Ergebnissen für den Patienten
wie für die gesellschaftlichen Folgen zu unterstützen. Sie setzt dabei hoheitliche Aufgaben um,
die ihr insbesondere aus
§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Heilberufsgesetz NRW
zugewiesen sind (Förderung und Durch-
führung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen), verbunden mit der Aufgabe, für die Erhaltung
eines hoch stehenden Berufsstandes zu sorgen
(§ 6 Abs. 1 Nr. 6 HeilberG NRW)
.
Geschäftsstelle QS NRW
Qualitätssicherungsverfahren für medizinische
Leistungen sind heute Routine. Ihr Nutzen ist aner-
kannt – vor allem für die Patientinnen und Patien-
ten im Kammerbereich, aber auch für die Fort- und
Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Ände-
rungen der gesellschaftlichen Erwartungen sowie
der rechtlichen Anforderungen zur QS fordern die
Ärztinnen und Ärzte immer wieder neu. Gleiches
gilt für die Gewöhnung an die Veröffentlichung
von medizinischen und pflegerischen Behand-
lungsergebnissen. Während die frühen Nordrhein-
Auswertungen für die Fachöffentlichkeit erstellt
wurden, ist die Veröffentlichung sämtlicher NRW-
Ergebnisse seit 2003 aus allen untersuchten medi-
zinischen und pflegerischen Bereichen durch die
Geschäftsstelle QS NRW für Bürgerinnen und Bür-
ger im Internet unter
www.qs-nrw.orgetabliert. Die
Nutzung der Erkenntnisse aus dem „Versorgungs-
sektor Krankenhaus“ ist für Patienten und Ärzte
selbstverständlich geworden. Auch längerfristige
Behandlungsergebnisse sollen künftig in die Qua-
litätssicherung einbezogen werden, hierzu wird es
ab 2015/2016 Follow up-Informationen in ausge-
wählten Leistungsbereichen geben.
Datenerhebung im Krankenhaus
Seit 2002 arbeiten die Ärztekammern Nordrhein
und Westfalen-Lippe zur Qualitätssicherung im
Krankenhaus mit der Krankenhausgesellschaft
Nordrhein-Westfalen sowie den Landesverbänden
der Krankenkassen und der privaten Krankenver-
sicherung landesweit zusammen. Die gemeinsame
Geschäftsstelle QS NRW hat ihren Sitz in Düssel-
dorf und Münster bei den Ärztekammern Nord-
rhein und Westfalen-Lippe.
An der „Qualitätssicherung Krankenhaus" neh-
men alle zur Versorgung gesetzlich krankenversi-
cherter Patienten zugelassenen Krankenhäuser in
NRW teil. Ob für eine Krankenhausleistung eine
Dokumentationspflicht besteht, wird nach der
grundsätzlichen Festlegung von Leistungsberei-
chen im einzelnen Krankenhaus mit Hilfe eines
elektronischen Prüfalgorithmus aus Verwaltungs-
und Behandlungsdaten ermittelt (sog. QS-Filter).
Ein Krankenhaus ist gehalten, sämtliche so ermit-
telten Behandlungen vollzählig zu dokumentieren.
Wird die Dokumentationsvollzähligkeit merklich
unterschritten (IST Menge an QS-Datensätzen im
Vergleich zur SOLL Menge), sind wirtschaftliche
Sanktionen vorgesehen.
Michael Süllwold, Lenkungsausschussvorsitzender
der
Q
S NRW 2014/2015
Die krankenhausbezogenen
Ergebnisse sind in den KH-
Qualitätsberichten öffentlich
zugänglich, die Ergebnisse
für gesamt NRW seit 2003
können unter
www.qs-nrw.orgabgerufen werden.
Ausgewählte Ergebnisse werden
regelmäßig veröffentlicht.
Seit 2013 müssen die Kranken-
häuser ihre Qualitätsberichte
jährlich veröffentlichen.
Alle Interessierten können
sich hieraus anhand von bis
zu 380 Qualitätsindikator-
Ergebnissen aktuell über die
Leistungsfähigkeit der Kranken-
häuser im Internet informieren.