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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Medizinische Grundsatzfragen

Ärztliche Qualitätssicherung –

im Dialog für eine gute Versorgung

Seit 1982 engagiert sich die Ärztekammer Nordrhein aktiv für zeitgemäße Qualitätssicherungs-

aktivitäten, um ihre Mitglieder bei den gesellschaftlich geforderten, sich dynamisch verändernden

Forderungen zur Qualität ihrer ärztlichen Berufsausübung und den Ergebnissen für den Patienten

wie für die gesellschaftlichen Folgen zu unterstützen. Sie setzt dabei hoheitliche Aufgaben um,

die ihr insbesondere aus

§ 6 Abs. 1 Nr. 5 Heilberufsgesetz NRW

zugewiesen sind (Förderung und Durch-

führung der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen), verbunden mit der Aufgabe, für die Erhaltung

eines hoch stehenden Berufsstandes zu sorgen

(§ 6 Abs. 1 Nr. 6 HeilberG NRW)

.

Geschäftsstelle QS NRW

Qualitätssicherungsverfahren für medizinische

Leistungen sind heute Routine. Ihr Nutzen ist aner-

kannt – vor allem für die Patientinnen und Patien-

ten im Kammerbereich, aber auch für die Fort- und

Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten. Ände-

rungen der gesellschaftlichen Erwartungen sowie

der rechtlichen Anforderungen zur QS fordern die

Ärztinnen und Ärzte immer wieder neu. Gleiches

gilt für die Gewöhnung an die Veröffentlichung

von medizinischen und pflegerischen Behand-

lungsergebnissen. Während die frühen Nordrhein-

Auswertungen für die Fachöffentlichkeit erstellt

wurden, ist die Veröffentlichung sämtlicher NRW-

Ergebnisse seit 2003 aus allen untersuchten medi-

zinischen und pflegerischen Bereichen durch die

Geschäftsstelle QS NRW für Bürgerinnen und Bür-

ger im Internet unter

www.qs-nrw.org

etabliert. Die

Nutzung der Erkenntnisse aus dem „Versorgungs-

sektor Krankenhaus“ ist für Patienten und Ärzte

selbstverständlich geworden. Auch längerfristige

Behandlungsergebnisse sollen künftig in die Qua-

litätssicherung einbezogen werden, hierzu wird es

ab 2015/2016 Follow up-Informationen in ausge-

wählten Leistungsbereichen geben.

Datenerhebung im Krankenhaus

Seit 2002 arbeiten die Ärztekammern Nordrhein

und Westfalen-Lippe zur Qualitätssicherung im

Krankenhaus mit der Krankenhausgesellschaft

Nordrhein-Westfalen sowie den Landesverbänden

der Krankenkassen und der privaten Krankenver-

sicherung landesweit zusammen. Die gemeinsame

Geschäftsstelle QS NRW hat ihren Sitz in Düssel-

dorf und Münster bei den Ärztekammern Nord-

rhein und Westfalen-Lippe.

An der „Qualitätssicherung Krankenhaus" neh-

men alle zur Versorgung gesetzlich krankenversi-

cherter Patienten zugelassenen Krankenhäuser in

NRW teil. Ob für eine Krankenhausleistung eine

Dokumentationspflicht besteht, wird nach der

grundsätzlichen Festlegung von Leistungsberei-

chen im einzelnen Krankenhaus mit Hilfe eines

elektronischen Prüfalgorithmus aus Verwaltungs-

und Behandlungsdaten ermittelt (sog. QS-Filter).

Ein Krankenhaus ist gehalten, sämtliche so ermit-

telten Behandlungen vollzählig zu dokumentieren.

Wird die Dokumentationsvollzähligkeit merklich

unterschritten (IST Menge an QS-Datensätzen im

Vergleich zur SOLL Menge), sind wirtschaftliche

Sanktionen vorgesehen.

Michael Süllwold, Lenkungsausschussvorsitzender

der

Q

S NRW 2014/2015

Die krankenhausbezogenen

Ergebnisse sind in den KH-

Qualitätsberichten öffentlich

zugänglich, die Ergebnisse

für gesamt NRW seit 2003

können unter

www.qs-nrw.org

abgerufen werden.

Ausgewählte Ergebnisse werden

regelmäßig veröffentlicht.

Seit 2013 müssen die Kranken-

häuser ihre Qualitätsberichte

jährlich veröffentlichen.

Alle Interessierten können

sich hieraus anhand von bis

zu 380 Qualitätsindikator-

Ergebnissen aktuell über die

Leistungsfähigkeit der Kranken-

häuser im Internet informieren.