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Jahresbericht 2014
Ärztekammer
Nordrhein
Medizinische Grundsatzfragen
Tabelle 1: Antragsübersicht: 2009 – 2013
2009
2010
2011
2012
2013
1. Anträge auf Anerkennung von Facharztbezeichnungen
1.325
1.377
1.525
1.874
1.566
2. Schwerpunkte
145
136
109
99
57
3. Zusatz-Weiterbildungen
775
897
886
819
928
4. EU-Umschreibungen/BQFG
89
5. Anerkennung von Teilzeitweiterbildung
471
536
562
465
635
6. Fachkunden nach WBO
5
0
0
2
8
7. Fachkunde Rettungsdienst
309
321
322
316
324
8. Fachkunde nach Röntgenverordnung
665
749
708
832
1.306
9. Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung
36
20
10
9
35
10. Bescheinigungen für medizinisches Assistenzpersonal
369
435
499
540
596
11. Weiterbildungsbefugnisse Gebiete und Schwerpunkte
779
901
1.125
1.186
1.176
12. Weiterbildungsbefugnisse Bereiche
234
245
256
334
295
13. Zulassung von Weiterbildungsstätten
150
92
143
153
195
14. Durchführung Kurse nach Röntgenverordnung
59
87
62
85
69
15. Durchführung Kurse nach Strahlenschutzverordnung
11
16
9
10
28
16. Durchführung Kurse nach WBO
95
98
79
72
91
17. Curriculäre Fortbildungskurse
21
16
18. Ausstellen von Bescheinigungen
919
753
761
921
1.406
19. Ärztekammer-Zertifikate
134
144
229
201
182
20. Konformitätsbescheinigungen
63
21. Sonstige Anträge
124
318
325
362
680
Gesamtanträge
6.605
7.125
7.610
8.301
9.745
Gemeinsam für eine exzellente Weiterbildung
Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung ist die Grundlage für eine effektive Behandlung
der Bevölkerung. Ärztliche Weiterbildung muss sich deshalb inhaltlich und organisatorisch ständig
fortentwickeln.
2013 wurde eine erste Version der neuen Muster-
Weiterbildungsordnung (MWBO) auf der Home-
page der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht.
Fachgesellschaften, Berufsverbände und Experten
diskutieren seither zum Teil öffentlich, zum Teil
hinter verschlossenen Türen Aufbau, Struktur
und Inhalte der künftigen Weiterbildungsordnung
(WBO) in allen Gebieten und Bereichen. Auch bei
der Ärztekammer findet diese Diskussion statt. Fe-
derführend ist der Ausschuss Weiterbildung, der
seine Sitzungsfrequenz deutlich erhöht hat und al-
lein im ersten Halbjahr 2014 sechsmal tagte. Die
Mitglieder – unterstützt durch externe Experten –
bewerteten die vorgelegten Vorschläge und gaben
den nordrheinischen Vertretern in den Gremien auf
Bundesebene Anregungen und Argumentationshil-
fen mit auf den Weg. Die Diskussionen waren und
sind oft kontrovers, aber immer sachlich und ziel-
führend. Dies ist nicht zuletzt auch ein Verdienst
des Ausschussvorsitzenden Dr. Dieter Mitrenga,
der den Vorsitz mit Ende der Legislaturperiode in
2014 nach über 30 Jahren abgegeben hat. Die Wei-
terbildungsordnungen wurden von ihm maßgeb-
lich mitgestaltet und in den Kammerversammlun-
gen ausführlich vorgestellt.