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Jahresbericht 2015

Ärztekammer

Nordrhein

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Zum 10. Mal hatte die Ärztekammer Nordrhein

ihre neuen Mitglieder am 14. Februar 2015 ins Düs-

seldorfer Haus der Ärzteschaft eingeladen, um sie

in einer Festveranstaltung willkommen zu heißen.

Ein frühzeitiger Kontakt soll die neuen Kollegin-

nen und Kollegen dazu anregen, Informationen und

Beratung ihrer Kammer in Anspruch zu nehmen –

etwa in Weiterbildungsfragen. „Wir wollen Sie auf

dem Weg zur Facharztprüfung begleiten“, sagte die

Vorsitzende des Vorstands-Ausschusses „Junge Ärz-

tinnen und Ärzte, ärztliche Arbeitsbedingungen“,

Dr. Anja Mitrenga-Theusinger.

Sie erläuterte den Neumitgliedern Struktur

und Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein: Als

öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft

nimmt diese nach dem Heilberufsgesetz des Landes

die beruflichen Belange aller mehr als 58.000 Ärz-

tinnen und Ärzte im Landesteil wahr, etwa durch

Kontakte mit der Landesregierung, dem Landtag

und den Medien. Die Kammer ist zum Beispiel un-

mittelbar an der Krankenhausplanung des Landes

Placebo in der Medizin

Zu den Begrüßungsveranstaltungen für neue Kammermitglieder im Oktober 2014

sowie im Februar 2015 folgten junge Ärztinnen und Ärzte der Einladung der

Ärztekammer Nordrhein. Themen der Veranstaltungen waren der Placebo-Effekt

und der Arzt als Begleiter für das Leben.

Die

T

eilnehmer der

10. Begrüßungsveran-

staltung für neue Kammer-

mitglieder im Februar 2015:

Dr. Anja Mitrenga-

T

heusinger (1. Reihe,

4. von rechts) begrüßte

die frisch approbierten

Kolleginnen und Kollegen

im Düsseldorfer Haus der

Ärzteschaft. Festredner

Professor Dr. Robert Jütte

(1. Reihe, 2. von rechts)

berichtete in seinem Fest-

vortrag über die erstaun-

liche Wirkung von Placebo-

Behandlungen.

beteiligt und bringt nach Mitrenga-Theusingers

Worten hier die übergreifende Sicht der Klinikärz-

te und der niedergelassenen Ärzte ein. Die Ärzte-

kammer ist jedoch keine reine Interessenvertretung

wie die ärztlichen Verbände, sondern gesetzlich auf

die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verpflich-

tet. Sie versteht sich auch als Service-Institution,

die ihre Mitglieder in allen Belangen rund um die

ärztliche Berufsausübung unterstützt. Ihre Auf-

gaben erledigt die Kammer ganz überwiegend in

Selbstverwaltung. In kleinerem Umfang erfüllt sie,

dann weisungsgebunden, auch staatliche Aufgaben.

Wesentliche Selbstverwaltungsaufgaben sind bei-

spielsweise die ärztliche Weiterbildung, die ärztli-

che Fortbildung und die Qualitätssicherung. Zu den

Kernaufgaben gehört auch die Berufsaufsicht. Die

Kammer definiert in der Berufsordnung die ethi-

schen Anforderungen an das ärztliche Handeln und

sanktioniert Verstöße gegen das Berufsrecht.

Bei Behandlungsfehler-Vorwürfen schlichtet die

bei der Kammer eingerichtete unabhängige Gut-