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Jahresbericht 2015
Ärztekammer
Nordrhein
Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
Zum 10. Mal hatte die Ärztekammer Nordrhein
ihre neuen Mitglieder am 14. Februar 2015 ins Düs-
seldorfer Haus der Ärzteschaft eingeladen, um sie
in einer Festveranstaltung willkommen zu heißen.
Ein frühzeitiger Kontakt soll die neuen Kollegin-
nen und Kollegen dazu anregen, Informationen und
Beratung ihrer Kammer in Anspruch zu nehmen –
etwa in Weiterbildungsfragen. „Wir wollen Sie auf
dem Weg zur Facharztprüfung begleiten“, sagte die
Vorsitzende des Vorstands-Ausschusses „Junge Ärz-
tinnen und Ärzte, ärztliche Arbeitsbedingungen“,
Dr. Anja Mitrenga-Theusinger.
Sie erläuterte den Neumitgliedern Struktur
und Aufgaben der Ärztekammer Nordrhein: Als
öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaft
nimmt diese nach dem Heilberufsgesetz des Landes
die beruflichen Belange aller mehr als 58.000 Ärz-
tinnen und Ärzte im Landesteil wahr, etwa durch
Kontakte mit der Landesregierung, dem Landtag
und den Medien. Die Kammer ist zum Beispiel un-
mittelbar an der Krankenhausplanung des Landes
Placebo in der Medizin
Zu den Begrüßungsveranstaltungen für neue Kammermitglieder im Oktober 2014
sowie im Februar 2015 folgten junge Ärztinnen und Ärzte der Einladung der
Ärztekammer Nordrhein. Themen der Veranstaltungen waren der Placebo-Effekt
und der Arzt als Begleiter für das Leben.
Die
T
eilnehmer der
10. Begrüßungsveran-
staltung für neue Kammer-
mitglieder im Februar 2015:
Dr. Anja Mitrenga-
T
heusinger (1. Reihe,
4. von rechts) begrüßte
die frisch approbierten
Kolleginnen und Kollegen
im Düsseldorfer Haus der
Ärzteschaft. Festredner
Professor Dr. Robert Jütte
(1. Reihe, 2. von rechts)
berichtete in seinem Fest-
vortrag über die erstaun-
liche Wirkung von Placebo-
Behandlungen.
beteiligt und bringt nach Mitrenga-Theusingers
Worten hier die übergreifende Sicht der Klinikärz-
te und der niedergelassenen Ärzte ein. Die Ärzte-
kammer ist jedoch keine reine Interessenvertretung
wie die ärztlichen Verbände, sondern gesetzlich auf
die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben verpflich-
tet. Sie versteht sich auch als Service-Institution,
die ihre Mitglieder in allen Belangen rund um die
ärztliche Berufsausübung unterstützt. Ihre Auf-
gaben erledigt die Kammer ganz überwiegend in
Selbstverwaltung. In kleinerem Umfang erfüllt sie,
dann weisungsgebunden, auch staatliche Aufgaben.
Wesentliche Selbstverwaltungsaufgaben sind bei-
spielsweise die ärztliche Weiterbildung, die ärztli-
che Fortbildung und die Qualitätssicherung. Zu den
Kernaufgaben gehört auch die Berufsaufsicht. Die
Kammer definiert in der Berufsordnung die ethi-
schen Anforderungen an das ärztliche Handeln und
sanktioniert Verstöße gegen das Berufsrecht.
Bei Behandlungsfehler-Vorwürfen schlichtet die
bei der Kammer eingerichtete unabhängige Gut-