

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2015
| 79
Medizinische Grundsatzfragen
Ständige Kommission
In-Vitro-Fertilisation (IVF)/Embryotransfer
Die Ständige Kommission berät den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein bei seiner
Entscheidung, ob eine IVF-Arbeitsgruppe die Richtlinie zur Durchführung der assistierten
Reproduktion erfüllt.
Präimplantationsdiagnostik (PID)
Die PID-Kommission prüft, ob die Voraussetzungen für die straffreie Durchführung
einer Präimplantationsdiagnostik vorliegen.
Im Jahr 2014 fanden zwei Sitzungen der Kom-
mission statt. In diesen Sitzungen wurden sechs
Änderungsanzeigen von IVF-Arbeitsgruppen be-
raten. Zudem diskutierte die Kommission über fol-
gende Themen:
Von den Mitgliedern der IVF-Kommission wur-
de eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen,
dass eine Arbeitsgruppe stets mit einem eigenen
Punktionsraum sowie einem eigenen IVF-Labor
ausgestattet sein muss. Außerdem soll es nicht mög-
lich sein, dass sich zwei Arbeitsgruppen ein IVF-
Labor teilen. Die Kommission entschied ebenfalls,
dass ein Leiter eines IVF-Labors nicht gleichzeitig
in einer anderen Arbeitsgruppe tätig sein kann.
Diese Entscheidungen sollen die Funktionsfähig-
keit und die ständige Einsatzbereitschaft von tech-
nischen und personellen Ressourcen der einzelnen
Arbeitsgruppen garantieren.
Die Kommission legte fest, dass reproduktions-
medizinische Zweigpraxen von der Ärztekammer
Nordrhein zugelassen werden müssen, wenn in
diesen bestimmte reproduktionsmedizinische Leis-
tungen angeboten werden. Dies gilt auch, wenn die
„Hauptpraxis“ in einem anderen Kammerbereich
liegt.
Auch die medizinische Qualität der Zentren war
Thema der Beratungen. Die Qualitätssicherung
soll den Standard der verschiedenen Arbeitsgrup-
pen unter Beachtung des Datenschutzes transpa-
renter machen und mögliche Fehlentwicklungen
frühzeitig aufdecken. Die Qualitätssicherung soll
in Zukunft nunmehr nach dem „QS ReproMed“-
Verfahren erhoben werden.
Durch die Änderung des
Embryonenschutzge-
setzes (ESchG)
ist die Präimplantationsdiagnostik
unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraus-
setzungen zugelassen. Die hierzu verabschiedeten
Gesetze regeln das Verfahren und sehen vor, dass
eine interdisziplinäre Kommission bewertet, ob
diese Voraussetzungen vorliegen. In NRW wurde
der Ärztekammer Nordrhein die Aufgabe übertra-
gen, eine Ethikkommission für Präimplantations-
diagnostik (PID-Kommission) für das gesamte
Bundesland einzurichten. Diese PID-Kommission
entscheidet über Anträge, soweit die Antragsbe-
rechtigte die Präimplantationsdiagnostik in einem
in Nordrhein-Westfalen zugelassenen Zentrum
durchführen lassen will.
Die Kommission setzt sich aus insgesamt acht
Mitgliedern zusammen:
• 4 ärztliche Mitglieder der Fachrichtungen
Humangenetik, Frauenheilkunde und Geburts-
hilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie
und Psychotherapie,
• 1 Sachverständige/Sachverständiger für Ethik,
• 1 Sachverständige/Sachverständiger für Recht,
• 1 Vertreterin/Vertreter für die Wahrnehmung
der Interessen der Patientinnen und Patienten
und
• 1 Vertreterin/Vertreter der Selbsthilfe der
Menschen mit Behinderungen.
Im April 2015 trafen sich die Vertreter der fünf
PID-Zentren, die sich in Deutschland in Gründung
befinden, wobei das PID-ZentrumNord schon 2014
die Arbeit aufgenommen hat und über erste Erfah-
rungen berichten konnte.