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Ärztekammer

Nordrhein

Medizinische Grundsatzfragen

werden, angewendet werden. Es werden nunmehr

die Gespräche zur Umsetzung der EU-Verordnung

sowie zur Errichtung eines funktionierenden Sys-

tems in Deutschland zwischen den einzelnen Ak-

teuren (Ethikkommission(en), Bundesoberbehörde

und Genehmigungsbehörde) geführt. An diesen Ge-

sprächen sind auch zwei Vertreter der EK der Ärzte-

kammer Nordrhein beteiligt.

Um die Anforderungen der EU-Verordnung zu

erfüllen, stellt die Geschäftsstelle der EK der Ärzte-

kammer Nordrhein im laufenden Jahr ihre Arbeits-

prozesse auf ein elektronisches System um.

Klinische Prüfungen gemäß Medizinproduktegesetz

(MPG)

Der Sponsor darf mit einer klinischen Studie nach

dem

MPG

erst beginnen, wenn die zuständige EK

diese zustimmend bewertet und die zuständige Bun-

desoberbehörde diese genehmigt hat. Im September

2012 hat die Europäische Kommission Entwürfe für

die Überarbeitung der

Richtlinien über aktive Implan-

tate (0/385/EWG), Medizinprodukte (93/42/EWG)

und

In-Vitro-Diagnostika (98/79/EG)

vorgelegt. Mit

diesen Entwürfen sollte der EU-Rechtsrahmen für

Medizinprodukte tiefgreifend verändert werden.

Statt der drei Richtlinien soll es nach dem Entwurf

zukünftig zwei EU-Verordnungen geben: eine über

Medizinprodukte sowie aktive Implantate und eine

zweite über In-Vitro-Diagnostika.

Die Verhandlungen über den neuen Rechtsrah-

men für Medizinprodukte zwischen dem Europä-

ischen Rat und dem Europäische Parlament began-

nen im Oktober 2012. Das Europäische Parlament

hatte in erster Lesung im Oktober 2013 über 600

Änderungsanträge beschlossen. Inzwischen ha-

ben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen

Union im Europäischen Rat auf eine gemeinsame

Linie für die neue

Medizinprodukteverordnung

ver-

ständigt. Anschließend werden hierzu die Trilog-

Verhandlungen zwischen dem Europäischen Rat,

dem Parlament und der Europäischen Kommission

geführt. Im Bereich der klinischen Prüfungen von

Medizinprodukten müssen die Ethikkommissionen

nach dem derzeitigen Verhandlungsstand in der

EU auch weiterhin vor Durchführung der klini-

schen Prüfung eine positive Stellungnahme zu der

geplanten klinischen Studie abgeben, damit diese

durchgeführt werden kann. Das Verfahren soll –

ähnlich den

AMG

-Studien – künftig ausschließlich

elektronisch geführt werden.

Statistik und Zahlen

Im Jahr 2014 hat die Ethikkommission in 50 Sit-

zungen sowie im schriftlichen Umlaufverfahren

insgesamt 1.104 Anträge – davon 499 Neuanträge

und 605 bewertungspflichtige nachträgliche Ände-

rungen – begutachtet und bewertet.

Schwerwiegende, unerwünschte oder unerwartete

Ereignisse und Nebenwirkungen

Gemäß

§ 42 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AMG

müssen Ne-

benwirkungen und sonstige unerwünschte Ereig-

nisse, die während einer Studie auftreten und die

Sicherheit der Studienteilnehmer oder die Durch-

führung der Studie beeinträchtigen könnten, an die

zuständige EK berichtet werden (SUEs). Zusätzlich

regelt die

GCP-Verordnung

für nach August 2004 be-

Tabelle 2: Neuanträge 2014

AMG

MPG

§ 15 BO*

Monozentrisch

35

5

Multizentrisch

241

13

a. davon als federführende

Kommission

15

2

b. davon als mitberatende

Kommission

226

11

Gesamt

276

18

205

Tabelle 3: Bewertungspflichtige nachträgliche Änderungen 2014

AMG

MPG

§ 15 BO*

Monozentrisch

51

4

Multizentrisch

429

43

6

a. davon als federführende

Kommission

147

31

b. davon als mitberatende

Kommission

282

12

-

Gesamt

480 47

77

* Darin enthalten nicht-interventionelle Studien nach

§ 15 BO

sowie

Studien nach

§ 15 BO i.V.m. § 23b MPG

u.

i.V.m. RöV/StrlSchV

**Eine Unterscheidung zwischen federführender und mitberatender

Ethikkommission gibt es im berufsrechtlichen Verfahren nicht.

77**

197

Tabelle 1: Anzahl der Berichte über schwerwiegende unerwünschte

Ereignisse 2010–2014 (vor allem SUSARs)

Jahr

aufgenommene Nachbe-

Zurück

Berichte

Berichte

wertungen u.a.

gesamt

2010

43

1

4.088

4.132

2011

139

38

6.354

6.531

2012

453

349

7.320

8.122

2013

1.474

2.825

25

4.324

2014

851

1.946

17

2.814

Gesamt

2.960

5.159

17.804 25.923

Jahresbericht 2015

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