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Gutachtliche Entscheidungen

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Seit fast vier Jahrzehnten arbeitet die Gutachterkommission

für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nord-

rhein mit großem Erfolg auf dem Gebiet der außergerichtli-

chen Streitschlichtung in Arzthaftungssachen. Diese Ein-

richtung genießt bei Patienten,Ärzten und Haftpflichtversi-

cherern großes Vertrauen. Dies drückt sich in den Ergebnis-

sen von drei Evaluationen in einer Quote von rund 90 Pro-

zent außergerichtlicher Streitbeilegung auch zahlenmäßig

aus.

Der wertvolle Beitrag, den die Kommission zur Vertrauens-

bildung im Konfliktfall leistet, basiert auf der hohen Quali-

tät der Gutachten. Ebenso wichtig ist, dass die Gutachter-

kommission eine unabhängige Einrichtung mit einem eige-

nen Statut ist; in diesem Rahmen stellen erfahrene Juristen

ein rechtlich einwandfreies Verfahren sicher. Die Begutach-

tung von Behandlungsfehlern, quasi das Kerngeschäft der

Kommission, ist seit dem Jahr 1994 auch im Heilberufs-

gesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.

Daneben hat sich die Gutachterkommission im Laufe der

beiden vergangenen Jahrzehnte verstärkt einer zukunfts-

weisenden Aufgabe verschrieben, nämlich der Vorbeugung

von Behandlungsfehlern. Der in langjähriger Begutach-

tungspraxis gewonnene Erfahrungsschatz wird systema-

tisch für Fortbildungsveranstaltungen aufbereitet. Ich freue

mich sehr darüber, dass mittlerweile auch andere Gutachter-

kommissionen und Schlichtungsstellen ihre Datenbestände

in vergleichbarer Weise nutzen, denn das schafft eine noch

breitere Datenbasis für Auswertungen mit dem Ziel der Be-

handlungsfehler-Prophylaxe.

In Nordrhein stoßen die auf den Daten unserer Kommission

basierenden Fortbildungen, organisiert in Zusammenarbeit

mit dem Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nord-

rhein (IQN), in der Ärzteschaft auf ein breites Interesse. Das

gilt auch für die Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkom-

mission für ärztliche Behandlungsfehler“, die in der Mai-

Ausgabe 2000 des

Rheinischen Ärzteblattes

erstmals erschien.

Seither veröffentlicht unser Ärzteblatt die Beiträge zur Be-

handlungsfehlerprophylaxe im zweimonatlichen Rhyth-

mus. Die gesamte Reihe ist stets aktuell auf der Internet-

seite der Ärztekammer Nordrhein

(www.aekno

. de, Rubrik

Rheinisches Ärzteblatt online)

verfügbar.

Wie die Fortbildungsveran-

staltungen lebt auch die

Reihe im

Rheinischen Ärzte-

blatt

von der Entscheidungs-

sammlung der Gutachter-

kommission, die mehr als

33.000 gutachtliche Be-

scheide beinhaltet. Die Ar-

tikel schildern interessan-

te Begutachtungsfälle und

konzentrieren sich auf die

wesentlichen Einzelheiten

des jeweiligen Sachverhalts

sowie den maßgeblichen

Kern der Beurteilung durch die Gutachterkommission, zu-

meist ergänzt um statistische Mitteilungen zur Häufigkeit

festgestellter Behandlungsfehler.

Die Ärztekammer Nordrhein stellt die bis Mai 2013 erschie-

nenen Beiträge nun in 5., erweiterter Auflage in dieser Bro-

schüre zur Verfügung, verbunden mit der Hoffnung, auf

diesem Weg weitere Interessenten zu erreichen und Hilfe-

stellungen für die praktische ärztliche Tätigkeit wie auch für

die Entwicklung von Leitlinien geben zu können.

Ich danke allen Beteiligten für die geleistete Arbeit und

hoffe, dass eine Vielzahl von Patientinnen und Patienten

davon profitieren wird.

Rudolf Henke

Präsident der Ärztekammer Nordrhein

Vorwort