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Gutachtliche Entscheidungen

15

Die Gutachterkommission hatte wiederholt die unzurei-

chende Behandlung eines primären Diabetes mellitus zu be-

anstanden. Eine solche Erkrankung ist beimNachweis einer

Hyperglykämie bis zum Beweis des Gegenteils anzunehmen.

Allgemeines zum Diabetes mellitus

Klinisch-anamnestisch sind Durst, Polyurie, Juckreiz, Leis-

tungsminderung sowie rezidivierende Haut- und Schleim-

hautinfektionen verdächtig. Patienten mit Diabetes mellitus

vom Typ I sind auf Insulin lebensnotwendig angewiesen.

Für Patienten mit dem primär nicht insulinpflichtigen Typ II

der Erwachsenen ist ebenfalls die strenge Einhaltung einer

konsequent langfristigen speziellen Diabetikerkost erfor-

derlich, da bei ihnen die endogene Insulinreserve begrenzt

ist. In seinem weiteren Verlauf kann der Typ II-Diabetes

auch insulinpflichtig werden.

Die Diät ist grundsätzlich eine Voraussetzung für jede The-

rapie. Deshalb hat der behandelnde Arzt entsprechende An-

weisungen im Sinne einer „Diätschulung“ in verständlicher

Weise und schriftlicher Form mit genauen Angaben der er-

laubten Mengen bei den Grundnahrungsbestandteilen (Koh-

lenhydrate, Fett, Eiweiß) zu geben und dessen Beachtung zu

kontrollieren.

Patienten mit Diabetes mellitus Typ II zeigen häufig wenig

klinische Hinweise auf eine Stoffwechselstörung, so dass die

Hyperglykämie und/oder Glukosurie oft einen Zufallsbe-

fund darstellt. Das Manifestationsalter liegt in der Regel

über dem 40. Lebensjahr.Adipositas (Typ II B) ist häufig ein

begünstigender Faktor.

Der Sachverhalt

Die Gutachterkommission hatte den nachfolgend geschil-

derten Sachverhalt zu beurteilen. Über einen längeren Zeit-

raum hinweg behandelte ein Internist einen Diabetes melli-

tus mangelhaft.

Aus den Krankenunterlagen des Arztes und der nachbehan-

delnden Klinik ergab sich folgender Sachverhalt:

Die Patientin wurde im Alter von 69 Jahren seit November

1991 von dem Arzt behandelt. Seinerzeit betrug der Nüch-

tern-Blutzucker 220 mg/dl und war damit deutlich erhöht.

Ferner bestand eine labile Hypertonie (RR 140/90 bis 190/

110 mmHg). Angaben zur Behandlung des vorliegenden

Diabetes mellitus sind nicht dokumentiert. Nach Schilderung

der Patientinwurde sie mit Euglucon N

®

(1 Tabl.= 3,5 mg Gli-

benclamid) behandelt, ohne Angabe der Dosierung.

Die Ergebnisse der für die Fragestellung wichtigen Labor-

untersuchungen sind in der tabellarischen Übersicht

(siehe

unten)

aufgeführt. Unter der Behandlung war das HbA 1c im

August und Dezember 1993 mit 15,5 Prozent und 13,1 Pro-

zent erhöht (normal unter 6 Prozent).

Zeit

Blutzucker

Urin-

HbA1c Cholesterin Gew.

Therapie

mg/dl

Zucker

% mg/dl

kg

(nüchtern)

mg/dl

XI/1991

220

Euglucon® (Dosis?)

1992

208–296

15,5

Euglucon® (Dosis?)

1993

119–230

13,1

324

Euglucon® (Dosis?)

1994

205–344

198

Euglucon® (Dosis?)

1995

175–300

Euglucon® (Dosis?)

1996

um 306

355

Euglucon® (Dosis?)

25.3.96

337

100

Euglucon® (Dosis?)

3.6.96

399

Euglucon®

+ Glukophage mite® (Dosis ?)

4.6.96

456

Koma, Harnwegsinfekt

4.6. 96

212–282

50,5

Euglucon® 3 x 3,5 mg

26.6.–26.6.96

136

Metformin 2 x 280 mg

26.6.–2.8.96

136-178

Acarbose 3 x 50 mg

16.8.–6.12.96

75-175

Acarbose 3 x 50 mg

20.12.–23.4.97

83-157

Acarbose 3 x 50 mg

Behandlung des Diabetes mellitus

Erkrankung ist beim Nachweis einer Hyperglykämie zunächst anzunehmen