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Gutachtliche Entscheidungen

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Tubensterilisation – Mängel bei Aufklärung und Behandlung

Postoperativer Behandlungsfehler

Die Gutachterkommission hat schließlich das postoperative

Verhalten des Arztes beanstandet. Nachdem er gegen 17 Uhr

über die „starken Schmerzen“ in der Operationsgegend in-

formiert worden war, hätte es die ärztliche Sorgfalt geboten,

entweder sogleich einen Hausbesuch vorzunehmen,um sich

einen persönlichen Eindruck von der gegenwärtigen Situa-

tion zu verschaffen, oder aber alsbald eine anderweitige

ärztliche Untersuchung zu veranlassen. Er durfte es keines-

falls bei der Verordnung von Schmerzmitteln belassen, hät-

te vielmehr der Ursache der Schmerzsymptomatik nachge-

hen müssen. Dies unterlassen zu haben, beurteilte die Gut-

achterkommission als vorwerfbaren Behandlungsfehler.

Gesundheitliche Folgen

Zur Frage der verursachten Gesundheitsschäden stellte die

Kommission Folgendes fest:

Die Darmverletzung habe zu schwerwiegenden Komplika-

tionen, nämlich zu zwei größeren Revisionsoperationen mit

längerem Krankenhausaufenthalt geführt. Hätte der Arzt im

Falle der nicht immer vermeidbaren Darmverletzung bei der

Einführung des Troikars danach die erforderliche Sorgfalt

gewahrt, so wäre aufgrund der sofort veranlassten Revisi-

onsoperation der weitere Verlauf mit hoherWahrscheinlich-

keit wesentlich günstiger gewesen. Entsprechendes gelte

auch,wenn der Arzt bereits unmittelbar nach 17 Uhr pflicht-

gemäß für die nun gebotene operative Behandlung gesorgt

hätte.

Ein weiterer Gesundheitsschaden liegt in der unnötigen

Operationserweiterung (Hysteroskopie, Abrasio, Zysten-

fensterung, Adhäsiolyse). Insgesamt wertete die Gutachter-

kommission die ärztliche Behandlung als medizinisch nicht

mehr verständlich und damit als schwerwiegend fehlerhaft.

Herbert Weltrich und Herwarth Lent