

Gutachtliche Entscheidungen
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Minimal invasive Eingriffe
den, war von größter Bedeutung für die am 13. April in der
nachbehandelnden Klinik getroffenen therapeutischen
Maßnahmen.
Der dort in Unkenntnis der Gefäßverletzung gefasste Ent-
schluss, eine Thrombolysetherapie durchzuführen, war un-
ter den gegebenen dramatischen Umständen, wie sie sich
den Ärzten darstellten, situationsgerecht. Die Ursache des
Kreislaufkollapses bei der Aufnahme war nach Auffassung
der Kommission keine akute Blutung, wie der Hämoglobin-
wert von 13,0 g% zeigt. Das Beckenwandgefäß muss zu die-
sem Zeitpunkt noch verschlossen gewesen sein. Es sind
dann mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Lysetherapie
das Blutgerinnsel im Bereich der Lungenstrombahn und
auch das Blutgerinnsel, das im Bereich des verletzten Be-
ckenwandgefäßes zusätzlich zu dem Clip vorhanden gewe-
sen sein muss, beseitigt worden. So ist es sekundär zu einer
erneuten Blutung in den Bauchraum gekommen mit der Fol-
ge, dass nach ursprünglicher Stabilisierung des Kreislaufes
ein nicht mehr therapierbares Absinken des Blutdrucks ein-
trat.
Die mangelnde Kenntnis der Ärzte von der Gefäßverletzung
führte zudem dazu, dass sie einen möglicherweise das Le-
ben rettenden operativen Eingriff unterließen, auch wenn
die Erfolgschance relativ gering war.
Herbert Weltrich und Wilfried Fitting