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Gutachtliche Entscheidungen

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Minimal invasive Eingriffe

den, war von größter Bedeutung für die am 13. April in der

nachbehandelnden Klinik getroffenen therapeutischen

Maßnahmen.

Der dort in Unkenntnis der Gefäßverletzung gefasste Ent-

schluss, eine Thrombolysetherapie durchzuführen, war un-

ter den gegebenen dramatischen Umständen, wie sie sich

den Ärzten darstellten, situationsgerecht. Die Ursache des

Kreislaufkollapses bei der Aufnahme war nach Auffassung

der Kommission keine akute Blutung, wie der Hämoglobin-

wert von 13,0 g% zeigt. Das Beckenwandgefäß muss zu die-

sem Zeitpunkt noch verschlossen gewesen sein. Es sind

dann mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Lysetherapie

das Blutgerinnsel im Bereich der Lungenstrombahn und

auch das Blutgerinnsel, das im Bereich des verletzten Be-

ckenwandgefäßes zusätzlich zu dem Clip vorhanden gewe-

sen sein muss, beseitigt worden. So ist es sekundär zu einer

erneuten Blutung in den Bauchraum gekommen mit der Fol-

ge, dass nach ursprünglicher Stabilisierung des Kreislaufes

ein nicht mehr therapierbares Absinken des Blutdrucks ein-

trat.

Die mangelnde Kenntnis der Ärzte von der Gefäßverletzung

führte zudem dazu, dass sie einen möglicherweise das Le-

ben rettenden operativen Eingriff unterließen, auch wenn

die Erfolgschance relativ gering war.

Herbert Weltrich und Wilfried Fitting