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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

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Kammerversammlung

Mit Blick auf das im Frühjahr 2015 im parlamen-

tarischen Verfahren befindliche

GKV-Versorgungs-

stärkungsgesetz

erneuerte der Präsident der Ärzte-

kammer Nordrhein, Rudolf Henke, seine Kritik

an den Regelungen zum Aufkauf von Vertragsarzt-

sitzen bei gleichzeitiger Einrichtung von Service-

stellen zur Vermittlung von Facharzt-Terminen.

Wenn ein echtes Wartezeitenproblem existiere, sei

dies wohl kaum mit weniger Kapazitäten zu be-

wältigen, sagte der Präsident. Beides miteinander

in Einklang zu bringen ist nach Henkes Worten

eine „intellektuelle Herausforderung“. Auch bleibe

im Gesetzentwurf unberücksichtigt, dass Ärzte in

städtischen Zentren häufig Patienten aus den um-

liegenden Landkreisen mitversorgen. Umgekehrt

sei in strukturschwachen Gebieten noch nichts ge-

gen den Ärztemangel bewirkt, wenn in den Zentren

Vertragsarztsitze nicht nachbesetzt werden.

Der Präsident bekräftigte auch die Forderung

nach einer vollständigen Abschaffung der Regres-

se, die nach seiner Erfahrung eine „mentale Hür-

de vor der Niederlassung“ darstellen: „Die jungen

Kollegen haben vor fast nichts so viel Angst wie vor

Regressen.“ Zu weniger Niederlassungen und damit

einem erheblichen Standortnachteil für Nordrhein-

Westfalen könne sich auch die unbegründete Be-

nachteiligung von NRW bei der Finanzierung der

ambulanten Versorgung auswachsen. Daher solle

der Gesetzgeber dem Vorschlag des Bundesrates

folgen und zum 1. Januar 2016 für die überfällige

Angleichung der Honorare sorgen.

Krankenhausinvestitionen: Problem ungelöst

Als „enttäuschend“ bezeichnete Henke die Eck-

punkte zur Krankenhausreform, die eine Bund-

Länder-Arbeitsgruppe vorgelegt hatte: „In dem Pa-

pier fehlt die Antwort auf das eigentliche Dilemma

der Krankenhausversorgung in Deutschland: die

gravierende Unterdeckung im Bereich der Investi-

tionsfinanzierung durch die Bundesländer. Bun-

desweit besteht hier eine Finanzierungslücke von

3,3 Milliarden Euro jährlich. Allein in Nordrhein-

Westfalen fehlen Jahr für Jahr 700 Millionen Euro.“

Dabei müsse die Planungshoheit in diesem wichti-

gen Bereich der Daseinsvorsorge Hand in Hand

gehen mit der Finanzierungsveranwortung. Doch

diese übernähmen die Länder seit vielen Jahren

nur völlig unzureichend, sodass die Häuser auf Be-

triebsmittel zur Finanzierung dringend notwendi-

ger Investitionen zurückgreifen, zu Lasten von Be-

schäftigten und Patienten. „Hier müsste mehr ge-

schehen, als es die bisherigen Eckpunkte vorsehen“,

sagte Henke.

Der Entwurf eines sogenannten

T

arifeinheits-

gesetzes

, den die Bundesarbeitsministerin in den

Deutschen Bundestag eingebracht hatte, bedeutet

nach Henkes Worten „eine massive materielle Be-

drohung der Krankenhausärzte“. Die Wirkung der

Streiks des Jahres 2006, mit denen sich die Klinik-

ärztegewerkschaft Marburger Bund als eigenstän-

diger Tarifpartner etabliert hatte, würde damit

aufgehoben. Das Gesetz käme nach Einschätzung

des Kammerpräsidenten einem Verfassungsbruch

gleich, weil es die Klinikärzte von der Überein-

stimmung mit der betrieblichen Mehrheit abhängig

machen würde: „Damit wäre der tatsächliche Spiel-

raum zur Ausübung des Grundrechts der Koali-

tionsfreiheit auf null reduziert.“

E-Health: Korrekturen erforderlich

Mit dem sogenannten

E-Health-Gesetz

will der Ge-

setzgeber eine sichere elektronische Vernetzung im

Gesundheitswesen beschleunigen und die Einfüh-

rung medizinischer Anwendungen fördern. „Dazu

braucht es die Akzeptanz aller Beteiligten“, sagte

Henke, „deshalb fordern wir Korrekturen am Ge-

setzentwurf.“ So sollen nach Auffassung der rhei-

nischen Kammer medizinische Anwendungen bei

der Telematik-Entwicklung im Vordergrund ste-

hen und nicht Verwaltungsvorgänge wie der Ver-

sichertenstammdatendienst. „Warum muss in der

Arztpraxis online abgeglichen werden, ob die auf

der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten

Daten aktuell sind und der Versicherte noch versi-

„Bitte lassen Sie Ihre Kinder impfen!"

Mit den gesundheitspolitischen Plänen der Regierungskoalition, der medizinischen Versorgung

von Flüchtlingen und in internationalen Krisen sowie der Notfalldienstreform in Nordrhein befasste

sich die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 21. März 2015.

Angesichts einer aktuellen Masern-Epidemie rief Kammerpräsident Rudolf Henke die Bevölkerung

dazu auf, den Impfempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu folgen.