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Versorgungsstärkungsgesetz § 39,

Entlassmanagement und Arzneimittel-

therapiesicherheit

Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, bei der

Krankenhausentlassung die Mitgabe derjenigen Arzneimittel

gesetzlich vorzugeben, die bis zum nächsten Werktag mit Regel-

sprechstunde erforderlich sind. Eine entsprechende Kosten-

erstattung ist für die Krankenhausapotheken vorzusehen.

Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung, nach der bei der

Krankenhausentlassung Rezepte in der kleinsten Packungsgröße

ausgestellt werden können, birgt hingegen Risiken für die Arznei-

mitteltherapiesicherheit. Diese Regelung kann zu zusätzlichen

Medikamentenwechseln, Doppelmedikation durch Patienten aus

eigenem Bestand und einem verspäteten Aufsuchen des weiter-

behandelnden Arztes führen. Einer Verschlechterung gerade für

Schwerkranke durch sich ergebende Beschaffungspflicht soll durch

die von der nordrheinischen Ärzteschaft geforderte gesetzliche

Festschreibung der bisher schon bewährten Mitgabepraxis entge-

gengetreten werden.

Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen stärken

Die Kammerversammlung begrüßt die Befassung des nordrhein-

westfälischen Landtages mit aktuellen Plänen der EU zum

Dienstleistungswettbewerb. Die Kammerversammlung fordert

den Landtag auf, europäischen Vereinheitlichungsbestrebungen

entgegenzutreten, die die hohe Qualität freiberuflicher Dienst-

leistungen in unserem Bundesland gefährden.

In Qualität investieren –

Krankenhausfinanzierung reformieren

Die Kammerversammlung fordert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe

zur Reform der Krankenhausversorgung auf, sich für eine bedarfs-

gerechte und verlässliche Investitionsfinanzierung und eine volle

Refinanzierung der Personalkostensteigerungen einzusetzen.

Darüber hinaus sind aktuelle Kostenentwicklungen realistisch

zu erfassen und zeitnah bei der Vergütung zu berücksichtigen.

Zudem müssen Kliniken auch die Behandlungen von Patienten

mit besonders komplizierten, therapieaufwändigen und seltenen

Krankheiten sachgerecht abrechnen können. Die sichere Versor-

gung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch

Vergütungszuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und

Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und

lokalen Verhandlungen dem spezifischen stationären Versorgungs-

bedarf vor Ort gerecht zu werden.

In Qualität investieren – wirtschaftliche Existenz

der freiberuflichen Arztpraxen sichern

Die Kammerversammlung Nordrhein fordert alle in die Honorarent-

wicklung einbezogen Verantwortlichen und Institutionen auf, sich

für eine bedarfsgerechte und verlässliche Honorierung niedergelas-

sener Ärzte einzusetzen. Hierzu gehören die Berücksichtigung einer

betriebswirtschaftlich ausreichenden Finanzierung apparativer

Investitionen sowie die volle Refinanzierung der Steigerung von

Personalkosten einschließlich des kalkulatorischen Arztgehaltes.

Darüber hinaus sind aktuelle Kostenentwicklungen realistisch zu

erfassen und zeitnah bei der Honorierung zu berücksichtigen.

Patienten, bei denen eine überdurchschnittlich hohe Inan-

spruchnahme der ambulanten Versorgung notwendig ist, müssen

sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung

der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten kann nur durch

ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz zur Niederlassung in solchen

Gebieten gewährleistet werden. Eine eventuell gebotene finanzielle

Besserstellung der Praxen in solchen Gebieten ist durch Gelder

außerhalb der regulären GKV-Honorare zu gewährleisten, eine

Quersubventionierung durch Praxen in sogenannten überversorg-

ten Gebieten ist nicht akzeptabel.

Die Koalitionsfreiheit respektieren –

kein Streikverbot für Ärztinnen und Ärzte

Die Kammerversammlung fordert von der Bundesregierung und

vom Deutschen Bundestag, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit

zu respektieren und die Pläne für ein

„Tarifeinheitsgesetz“

zu

verwerfen. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums

ist ein fundamentaler Angriff auf die freie gewerkschaftliche Betä-

tigung der Arbeitnehmer, wie sie in

Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes

„für jedermann und für alle Berufe“ garantiert ist.

Finanzierung der ambulanten Weiterbildung

gleichberechtigt für Fachärzte analog der

Weiterbildung für Hausärzte

Die Kammerversammlung fordert eine Ausweitung der fakulta-

tiven ambulanten Weiterbildung in Vertragsarztpraxen der fach-

ärztlichen (Grund-)Versorgung. Die finanzielle Ausgestaltung sollte

analog der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin

erfolgen, das heißt derzeit durch Gelder von KV und Kranken-

kassen. Diese fakultative ambulante Weiterbildung sollte auch

im

SGB V

gesetzlich verankert werden. Die Kammerversammlung

hält Verbundweiterbildungen von Kliniken und Facharztpraxen für

sehr sinnvoll.

Die Rechtsnorm zur Pool-Beteiligung

muss auch in NRW in das Landeskrankenhaus-

gesetz aufgenommen werden

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert

vom Gesetzgeber, eine Rechtsnorm zur Poolbeteiligung in das

Landeskrankenhausgesetz NRW

, analog zu den bereits vorhandenen

Passus der Landeskrankenhausgesetze Baden-Württemberg,

Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen

und Saarland, aufzunehmen.

Wahl zur Kammerversammlung

Die Kammerversammlung beauftragt den Vorstand der

Ärztekammer Nordrhein, für die nächste Wahl zur Kammer-

versammlung Lösungswege für eine bessere Umsetzung

der Vorgaben des

Heilberufsgesetzes

im

1. Abschnitt § 6 (5)

und § 16

zu suchen und in einer der nächsten Kammer-

versammlungen darüber zu berichten.

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Jahresbericht 2015

Ärztekammer

Nordrhein

Kammerversammlung

Entschließungen der Kammerversammlung