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den Ausbildungs- und Berufsweg. Sie steht
Ihnen bei allen Fragen und Anregungen
unterstützend zur Seite. Wichtig ist auch
Ihre Integration in Teamberatungen.
Sie werden immer zusätzlich zu den haupt-
beruflichen Fachkräften eingesetzt. Deshalb
sind diese Dienste auch keine berufliche
Tätigkeit. Trotzdem gilt bei Jugendlichen
unter 18 Jahren das Jugendarbeitsschutz-
gesetz (zum Beispiel keine Nachtarbeit,
längere Urlaubszeit, gesonderte Pausenre-
gelungen). Sollten Sie während des Diens-
tes einen Studien- oder Ausbildungsplatz
Ausbildung
Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)
oder dem Bundesfreiwilligendienst
(BFD) können junge Menschen beiderlei
Geschlechts zwischen 16 und 27 Jahren
etwas für sich und andere Menschen tun.
Beide Dienste dauern normalerweise zwölf
Monate. Sie beginnen zumeist am 1. Au-
gust oder am 1. September. Die Mindest-
dauer beträgt sechs, die Höchstdauer 18
Monate, in Ausnahmefällen zwei Jahre.
Unterschiede bestehen insbesondere darin,
dass der BFD keine Altersbegrenzungen
kennt und auch für Menschen über 27 die
Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
bietet (Ü27). Auch sind mehrere FSJs bis zu
einer Höchstdauer von 18 Monaten erlaubt.
FSJ und BFD bieten Ihnen
eine Chance, Ihre Persönlichkeit und
Kompetenzen weiterzuentwickeln
die Begegnung mit Menschen und
das Erfahren von Gemeinschaft
die Möglichkeit, die Gesellschaft
mitzugestalten
eine berufliche Orientierung und das
Kennenlernen von Berufsfeldern im
sozialen, sportlichen, politischen und
kulturellen Bereich
FSJ | BFD – „Für mich und für andere!“
Sie befinden sich im letzten Schuljahr. Aber Sie sind noch unsicher, welchen Beruf
Sie ergreifen möchten? Oder der Ausbildungsplatz für Ihren Traumjob beziehungs-
weise der gewünschte Studienplatz steht noch nicht zur Verfügung? Dann können
Sie die Zeit bis zur nächsten Lehrstellen- oder Studienplatzvergabe sinnvoll nutzen.
eine Chance, die persönliche Eignung
für einen solchen Beruf zu prüfen.
Folgende Arbeitsfelder und Einsatzstellen
stehen zur Auswahl
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
Kinderheime und -tagesstätten
Einrichtungen für behinderte Menschen
Krankenhäuser und Fachkliniken
Alten- und Pflegeheime
Sozialdienste
Kirchengemeinden und Pfarreien
kulturelle Einrichtungen
Sportvereine
Jugend(verbands)arbeit
Einrichtungen der politischen Bildung
und Interessenvertretung.
Wie laufen die Dienste ab?
Sie leisten überwiegend praktische Hilfs-
tätigkeiten in sogenannten gemeinwohlo-
rientierten Einrichtungen ab. Ihre Tätigkeit
ist ganztägig und geht über längere Zeit.
Sie werden aber nicht ins kalte Wasser
geworfen, sondern lernen erst einmal diese
Einrichtung und die Arbeit mit und für
Menschen näher kennen. Dabei arbeitet
Sie eine Fachkraft ein und vermittelt Ihnen
Kompetenzen für den Arbeitsalltag sowie
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