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Service & Leistungen
Neue Kontodaten
Grundlage für den einheitlichen Zahlungs-
verkehrsraum – Single European Payment
Area (SEPA) – ist eine einheitliche Struk-
tur der Kontodaten. Im SEPA setzen sich
Kontodaten aus IBAN (International Bank
Account Number = internationale Konto-
nummer) und BIC (Bank Identifier Code =
Bank-Identifizierungscode) zusammen. Sie
lösen Kontonummer und Bankleitzahl ab.
In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen.
Die Nummer erfasst alle wichtigen Konto-
informationen: Länderkennung, Prüfziffer,
Bankleitzahl und Kontodaten. Vorerst
muss bei inländischen Überweisungen und
Lastschriften ebenfalls der BIC angegeben
werden. Dieser soll in Zukunft entfallen.
Ihre Kontodaten bei uns
Die Umstellung Ihrer
Kontodaten läuft
bei uns vollauto-
matisch, das heißt, Sie müssen nicht tätig
werden. Für die Änderung in IBAN und
BIC sind die uns vorliegenden Kontoin-
formationen ausreichend. Wir empfehlen
Ihnen dennoch, die neuen Kontodaten bei
Schriftwechseln oder Zahlungsanweisun-
gen zu prüfen.
Einzugsermächtigung wird
SEPA-Lastschriftmandat
Im kommenden europäischen Zahlungs-
verkehr ändern sich auch Regelungen hin-
sichtlich der Einzugsermächtigung. Künftig
ersetzt das sogenannte SEPA-Lastschrift-
mandat die bisherige Einzugsermächtigung.
Die uns vorliegenden Einzugsermächtigun-
gen wandeln wir in sogenannte SEPA-Last-
schriftmandate. Vor der ersten Abbuchung
unter SEPA-Bedingungen erhalten
Sie von uns schriftlich alle
wichtigen Informationen.
Mehr Hintergrundinfor-
mationen zum Thema
SEPA finden Sie auch
im Internet beim Mi-
nisterium für Finanzen:
SEPA – Europa schafft
einheitliche Kontodaten
Ab 1. Januar 2014
gilt ausschließlich
die elektronische
Gesundheitskarte
Wenn Sie noch keine elektronische Ge-
sundheitskarte (eGK) von uns erhalten
haben, liegt es wahrscheinlich daran, dass
wir noch kein Foto von Ihnen haben. Das
Foto ist ein wesentliches Merkmal der eGK,
das Ihre Versichertenkarte vor Missbrauch
schützt. Lassen Sie uns am besten so
schnell wie möglich Ihr Foto zukommen.
Entweder nutzen Sie die Uploadfunktion
auf unserer Homepage oder die Kartenan-
träge, die Ihnen noch vorliegen. Sollten Sie
keinen Kartenantrag mehr haben, senden
wir Ihnen den Antrag umgehend per Post.
Sie müssen nur noch Ihr Bild aufkleben und
per Rückumschlag an uns schicken.
Ärzte und andere Leistungserbringer
dürfen ab 1. Januar 2014 keine KV-Karten
mehr annehmen. Sie sind berechtigt, die
Leistungen dann privat abzurechnen. Ver-
sicherten, die bis dahin keine eGK haben,
stellen wir in diesem Fall auf Anfrage
gern eine Bescheinigung aus, die auf zwei
Monate befristet ist.
Fotoupload:
/
p164/bildupload.html
Gebührenfreie Servicenummer:
0800 6 262626
Ab
1. Februar 2014:
EU-weites einheit-
liches Zahlungs-
system
Ab 1. Februar 2014 wird das deutsche Zahlungsverkehrs-
system durch ein EU-weites einheitliches System abgelöst.
Nach der Einführung des Euro ist damit auch der bargeld-
lose Zahlungsverkehr für 28 EU-Staaten einheitlich geregelt.
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