

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2015
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
geringfügig erhöht werden sollen und zugleich ein
erster Schritt getan wird, um die mit dem neuen
„Strukturfonds“ bereitgestellten Bundesmittel für
eine Weiterentwicklung der Krankenhausstruktu-
ren in Nordrhein-Westfalen zugänglich zu machen.
Landeskrankenhausplanung –
Umsetzung und Fortschreibung
Die Umsetzung des neuen Landeskrankenhaus-
planes kommt auch zwei Jahre nach seinem In-
krafttreten nur schrittweise voran. Noch sind nicht
in allen Regionen die Verhandlungen zwischen
Krankenhausträgern und Krankenkassen abge-
schlossen. Die ersten Planungskonzepte wurden
nach der Meinungsbildung in der jeweils zuständi-
gen Bezirksregierung und im Landesgesundheits-
ministerium inzwischen auch der Ärztekammer
Nordrhein zur Stellungnahme vorgelegt. Die Kam-
mer bezieht bei ihrer Bewertung die Perspektive der
regionalen Verantwortungsträger in den Kreis- und
Bezirksstellen mit ein. Die bisher vorgelegten Kon-
zepte bestätigen die Einschätzung, dass der vielfach
befürchtete „Kahlschlag“ in der Krankenhauspla-
nung ausbleiben wird – die weitere Entwicklung
wird gleichwohl kritisch zu beobachten bleiben.
Auch wenn der Mitte 2013 vorgelegte Kranken-
hausplan noch nicht umgesetzt ist – die von der
Gesundheitsministerin ausgegebene Devise „Nach
dem Plan ist vor dem Plan“ bleibt gültig. Auf Bit-
te des Landesgesundheitsministeriums haben die
beiden NRW-Ärztekammern im Januar 2015 eine
Befragung von Fachgesellschaften zu der Frage
durchgeführt, ob und gegebenenfalls wie der Lan-
deskrankenhausplan den rationalen Umgang mit
Antibiotikaverordnungen fördern kann. Deutlich
wurde dabei, dass die befragten Fachgesellschaften
eine Verankerung dieses Themas im Landeskran-
kenhausplan grundsätzlich befürworten. Zugleich
wurde klar, dass derzeit die Frage im Vordergrund
steht, wie der großen Nachfrage von Ärztinnen und
Ärzten nach weiterer Qualifizierung in diesem Be-
reich besser entsprochen werden kann. Dazu ar-
beitet die Bundesärztekammer im Dialog mit den
Fachgesellschaften an einer tragfähigen Lösung
– ein weiteres Beispiel für die zahlreichen Interak-
tionen zwischen Bundes- und Landesebene im Ge-
sundheitswesen.
Anhörungen im Landtag, Gemeinsames Landesgremium
Gesundheitspolitische Themen stehen immer
wieder auch auf der Agenda des Landtages von
Nordrhein-Westfalen. Die Ärztekammer Nordrhein
steht den Landtagsabgeordneten als kompetenter
Gesprächspartner zur Verfügung und wird regel-
mäßig bei Anhörungen der zuständigen Landtags-
ausschüsse um Stellungnahmen gebeten, sei es zur
Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, zur
Entwicklung der Pflege oder zum Thema Kinder-
schutz.
An einer anderen Stelle ist die (verbindliche) Ein-
beziehung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfa-
len nach wie vor Zukunftsmusik – im sogenannten
Gemeinsamen Landesgremium nach
§ 90a SGB V
.
Hier sollen Fragen der sektorenübergreifenden
Kooperation besprochen und möglichst konkreti-
siert werden – eigentlich ein Thema, bei dem die
Kompetenz der Ärztekammern als Vertretung von
Ärztinnen und Ärzten aus allen Versorgungssekto-
ren besonders gefragt sein müsste. Tatsächlich wa-
ren die Ärztekammern im vergangenen Jahr auch
wiederholt – wenn auch „nur“ als Gäste – in dieses
Gremium eingeladen, um insbesondere über eine
sinnvolle Weiterentwicklung der psychotherapeu-
tischen, psychosomatischen und psychiatrischen
Versorgung mit zu beraten. Die Hoffnung bleibt,
dass man auf lange Sicht auch an dieser Stelle an
einer dauerhaften Einbindung des ärztlichen Sach-
verstandes aus allen Versorgungssektoren interes-
siert sein wird.
Krankenhäuser
Krankenkassen
Köln oder Düsseldorf
MGEPA
Landesausschuss (Anhörung)
regionale Verhandlungen
Prüfung und Bewertung durch die Bezirksregierung
Entscheidung durch das Ministerium
Anhörung der Kommunalen
Gesundheitskonferenz
Entstehung eines regionalen Planungskonzeptes