Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 13

Jahresbericht 2013
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Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
und Krankenhaus prägen auch dieses Sich-küm-
mern mit. Systematisch angelegte Konflikte zwi-
schen ärztlicher Ethik und harten wirtschaftlichen
Zwängen sind zermürbend und auf Dauer nicht
auszuhalten. Deshalb brauchen wir innere Freiheit,
und wir müssen diese innere Freiheit nutzen, um
unsere ärztlichen Werte zu realisieren. Dazu gehört
aber auch, im Krankenhaus und in der Praxis, dass
nicht nur wir dazu bereit sind, sondern dass wir da-
für auch würdige Arbeitsbedingungen vorfinden.“
Andernfalls verfange sich die Ärzteschaft in einer
„Ethikfalle“.
NRW-Krankenhausplanung „mit Augenmaß“
Der Präsident berichtete über den Stand der Lan-
deskrankenhausplanung. Anfang 2013 werde ein
neuer Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen
vorliegen. Die beiden Ärztekammern seien erstmals
mit Sitz und Stimme an der Planung beteiligt. Der
neue Plan werde Schwerpunkte setzen bei der Ver-
sorgung älterer Menschen sowie psychisch und psy-
chisch-somatisch kranker Menschen. „Nicht nur
bei diesen beiden Themen, insgesamt haben wir uns
für eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung
eingesetzt“, sagte Henke. Er zeigte sich zuversicht-
lich, dass die Bettenkapazitäten bei der Planung
„mit Augenmaß“ verändert werden.
Die Kammerversammlung beschloss einige Än-
derungen der Berufsordnung, die Vizepräsident
Bernd Zimmer als Vorsitzender des Ausschusses
„Berufsordnung, Allgemeine Rechtsfragen und
Europa“ erläuterte. Die Änderungen nehmen im
Wesentlichen Genehmigungsvermerke des Auf-
sichtsministeriums auf und setzen Vorschriften
der
(Muster-)Berufsordnung
von 2011 um. Die Ände-
rungen sind im
Rheinischen Ärzteblatt
Mai 2013
(im
Internet verfügbar unter
)
veröffent-
licht.
Bernd Zimmer,
Vizepräsident der
Ärztekammer
Nordrhein und
Vorsitzender des
Ausschusses „Berufs-
ordnung, Allgemeine
Rechtsfragen und
Europa“, erläuterte
die Änderungen der
Berufsordnung.
Krankenhausplanung – Versorgungsqualität flächendeckend sicherstellen
Die Kammerversammlung begrüßt die Absicht des Landesgesundheitsministeriums, zum Ende
dieses Jahres einen neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen vorzulegen. Damit der Plan
den aktuellen und künftigen Herausforderungen der stationären Versorgung in NRW gerecht wird,
muss er folgenden zentralen Anforderungen genügen:
1. Flächendeckung
Krankenhäuser müssen als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger gut
erreichbar sein. Deshalb darf ein flächendeckendes, sinnvoll gestuftes Versorgungsangebot auch
durch Anpassungen der Krankenhauskapazitäten nicht gefährdet werden. Dort, wo Krankenhäuser
im ländlichen Raum für die Versorgung unerlässlich sind, muss der Krankenhausplan Voraussetzungen
auch für die Durchsetzung von Sicherstellungszuschlägen schaffen.
2. Qualitätsorientierung
Im Gesundheitswesen stehen ökonomische Aspekte vielfach in einem Spannungsverhältnis zur
Versorgungsqualität. Dies gilt heute weit mehr als vor 10 Jahren bei der Aufstellung des derzeit noch
gültigen Krankenhausplans. Deswegen muss der neue Krankenhausplan einen klaren Rahmen für die
Versorgungsqualität vorgeben.
Erforderlich sind insbesondere transparente, ohne bürokratischen Aufwand nachvollziehbare Kriterien
zur erforderlichen Personalstärke und Weiterbildungsqualifikation der in einer Abteilung beschäftig-
ten Ärztinnen/Ärzte. Außerdem sind Vorgaben erforderlich, mit denen die Beherrschung von Notfällen
und Behandlungskomplikationen auch nachts und am Wochenende entsprechend dem Leistungs-
spektrum des Krankenhauses sichergestellt wird.
3. Ausgewogenheit und Kooperation von Fachgebieten und Versorgungsebenen
Zu einer guten Versorgung gehört eine ausgewogene Berücksichtigung der Kompetenzen der
verschiedenen Fachgebiete und Versorgungsebenen.
• In der Versorgung älterer, multimorbider Menschen ist der erforderliche Ausbau geriatrischer
Kapazitäten in ein Konzept für ein ausgewogenes Zusammenwirken mit den übrigen Fachgebieten
und über alle Versorgungsebenen einzubinden.
• Für psychisch und psychosomatisch kranke Menschen muss die spezifische Kompetenz sowohl der
Psychiatrie und Psychotherapie als auch der Psychosomatik und Psychotherapie zur Verfügung
stehen. Ein Gesamtkonzept für diesen Versorgungsbereich muss daher die Eigenständigkeit auch
des Fachgebietes Psychosomatik und Psychotherapie respektieren.
• Dort, wo – z. B. in der Versorgung von Risikoschwangerschaften und Frühgeborenen – die Be-
nennung von Behandlungsschwerpunkten sinnvoll ist, gilt es besonderen Wert auf eine gute
Kooperation und Abstimmung mit den übrigen Versorgungsangeboten zu legen, die die Breite der
Versorgung gewährleisten.
4. Fachliche Begleitung der Umsetzung durch die Ärztekammern
• Die Vorgaben des Rahmenplans wirken sich insbesondere bei der Umsetzung in den regionalen
Planungskonzepten konkret auf die Versorgung aus. Dabei ist die regionale Versorgungssituation
sektorenübergreifend zu berücksichtigen. Hier ist das durch die Ärztekammern vertretene Versor-
gungswissen der Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis besonders wichtig.
• Zur Rolle der Ärztekammern gehört es auch, die Verwirklichung von Qualitäts- und Strukturvorgaben
des Krankenhausplans aus einer fachlichen, gesamtärztlichen Perspektive zu beurteilen und damit
eine fundierte Basis für die Entscheidungen in den regionalen Planungskonzepten zu schaffen.
• Die Auswirkungen von Kapazitäts- und Strukturvorgaben des Rahmenplans in den Regionen sind
sorgfältig zu beobachten und auf Ebene des Landesausschusses für Krankenhausplanung zusammen-
zufassen, damit die Eckwerte ebenso wie Strukturvorgaben bei Bedarf rechtzeitig angepasst oder
ergänzt werden können. Auch hier spielt der ärztliche Sachverstand, den die Kammern einbringen,
eine besondere Rolle.
Mit einer Krankenhausplanung, die diesen Anforderungen entspricht, wird das Land seiner Verantwor-
tung für die Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen gerecht. Zu dieser Verantwortung gehört
jedoch auch eine ausreichende Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch das Bundesland.
Entschließung
der Kammerversammlung
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