Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
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            Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
          
        
        
          qualifikation und die Anzahl der beschäftigten Ärz-
        
        
          tinnen und Ärzte. Die jetzt in den Krankenhausplan
        
        
          aufgenommene Mindestanforderung, dass der Leiter
        
        
          einer Abteilung Facharzt sein muss und sein Stell-
        
        
          vertreter dies sein soll, bleibt hinter den Erwartun-
        
        
          gen der Ärztekammern zurück. Immerhin spricht  der
        
        
          Plan aber auch davon, dass komplexere Versorgungs-
        
        
          leistungen eine höhere Zahl an Fachärzten erfordern.
        
        
          Und mit der nun veröffentlichten Fassung stellt
        
        
          das Ministerium auch klar, dass sich die geforderte
        
        
          Kompetenz in den „Teilgebieten“ von Innerer Medi-
        
        
          zin und Chirurgie nicht nur auf die Gesamtgebiete,
        
        
          sondern auf die Facharzt- oder Schwerpunktkom-
        
        
          petenz des „Teilgebietes“ beziehen muss. Die For-
        
        
          derung nach dieser Klarstellung hatte der Präsident
        
        
          der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in einer
        
        
          Anhörung imNRW-Landtag auf den Punkt gebracht:
        
        
          „Wo Gefäßchirurgie draufsteht, müssen auch – und
        
        
          zwar mehrere –Gefäßchirurgen drin sein.“
        
        
          Die Frage des planerischen Umgangs mit den
        
        
          großen Gebieten Innere Medizin und Chirurgie
        
        
          hat auch die Diskussion auf einer Informations-
        
        
          veranstaltung der Ärztekammer Nordrhein im Juli
        
        
          2013 geprägt. Mehrere Diskussionsteilnehmer wie-
        
        
          sen darauf hin, dass der Wettbewerb immer mehr
        
        
          Krankenhäuser veranlasse, neben der Grundver-
        
        
          sorgung auch spezielle Versorgungsleistungen zu
        
        
          erbringen – von der Wirbelsäulenchirurgie über
        
        
          Herzkatheterleistungen bis zur Dialyse. Diese Ten-
        
        
          denz könnte sich künftig verstärken, denn der neue
        
        
          Krankenhausplan verzichtet als Konsequenz einer
        
        
          entsprechenden Gesetzesänderung aus dem Jahr
        
        
          2008 auf die bisher übliche Zuweisung von Versor-
        
        
          gungsaufträgen unterhalb der Gebietsebene.
        
        
          Henke erläuterte auf der Informationsveranstal-
        
        
          tung, dass die Kammer in der Diskussion mit dem
        
        
          Ministerium und den anderen an der Planung betei-
        
        
          ligten Institutionen das Spannungsverhältnis zwi-
        
        
          schen der Gestaltungsfreiheit für die Krankenhäu-
        
        
          ser einerseits und der Notwendigkeit einer sinnvoll
        
        
          gestuften Versorgung andererseits immer wieder
        
        
          thematisiert hat. Offenbar nicht ohne Wirkung,
        
        
          stellt doch der Krankenhausplan klar, dass sich ein
        
        
          „örtlicher Versorgungsauftrag“ überwiegend auf
        
        
          die
        
        
          
            allgemeine
          
        
        
          Innere Medizin und die
        
        
          
            allgemeine
          
        
        
          Chirurgie bezieht. Das Ministerium behält sich
        
        
          außerdem auch vor, Versorgungsaufträge im Ein-
        
        
          zelfall einzuschränken, wenn dies aus Gründen der
        
        
          Qualität geboten erscheint.
        
        
          Die Meinungen darüber, ob der neue Kranken-
        
        
          hausplan tatsächlich den Weg zu mehr Qualität in
        
        
          der Krankenhausversorgung bahnen wird, waren
        
        
          bei der Diskussion naturgemäß geteilt. Neben viel
        
        
          grundsätzlicher Zustimmung wurde auch Skepsis
        
        
          laut, ob die gut gemeinten Qualitätsziele nicht am
        
        
          Ende in Auslegungsstreitigkeiten, Konkurrenz und
        
        
          ökonomischem Druck (Stichwort Budgetverhand-
        
        
          lungen) untergehen werden.
        
        
          Kontrovers wurde auch die vom Krankenhaus-
        
        
          plan vorgenommene Neubestimmung des Verhält-
        
        
          nisses von Psychiatrie und Psychosomatik („inte-
        
        
          grierte Planung“) diskutiert. Beklagt wurden zu-
        
        
          dem manche „Leerstellen“ des neuen Plans, ange-
        
        
          fangen von der neurologisch-neurochirurgischen
        
        
          Frührehabilitation (zu der sich in der endgültigen
        
        
          Fassung dann doch noch zwei Passagen finden) bis
        
        
          hin zur Nephrologie/Dialyse.
        
        
          Deutlich wurde auf der Veranstaltung auch,
        
        
          welche gesundheitspolitische Dimension die Fra-
        
        
          ge der qualitätsorientierten Krankenhausplanung
        
        
          hat. Henke verwies auf eine Vielzahl an Vorwür-
        
        
          fen, denen sich die Krankenhäuser – meist seitens
        
        
          der Krankenkassen – in den vergangenen Monaten
        
        
          und Jahren ausgesetzt gesehen haben. Er zeigte an
        
        
          konkreten Beispielen auf, wie überzeichnet diese
        
        
          Vorwürfe in der öffentlichen Diskussion oft sind.
        
        
          Trotz aller Bemühungen, auch der Ärztekammern,
        
        
          Sachlichkeit in diese Diskussionen zu bringen,
        
        
          entstehe in der Öffentlichkeit ein Bild, das es den
        
        
          Krankenkassen erleichtere, mit dem Argument der
        
        
          Qualitätsverbesserung mehr Einfluss auf die Kran-
        
        
          kenhausstrukturen zu fordern. Am Ende könnte
        
        
          ein System stehen, in dem die Krankenkassen über
        
        
          Selektivverträge die Arbeit von Krankenhäusern
        
        
          bestimmen und in die freie Krankenhauswahl der