Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 23

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2013
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Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik
qualifikation und die Anzahl der beschäftigten Ärz-
tinnen und Ärzte. Die jetzt in den Krankenhausplan
aufgenommene Mindestanforderung, dass der Leiter
einer Abteilung Facharzt sein muss und sein Stell-
vertreter dies sein soll, bleibt hinter den Erwartun-
gen der Ärztekammern zurück. Immerhin spricht der
Plan aber auch davon, dass komplexere Versorgungs-
leistungen eine höhere Zahl an Fachärzten erfordern.
Und mit der nun veröffentlichten Fassung stellt
das Ministerium auch klar, dass sich die geforderte
Kompetenz in den „Teilgebieten“ von Innerer Medi-
zin und Chirurgie nicht nur auf die Gesamtgebiete,
sondern auf die Facharzt- oder Schwerpunktkom-
petenz des „Teilgebietes“ beziehen muss. Die For-
derung nach dieser Klarstellung hatte der Präsident
der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, in einer
Anhörung imNRW-Landtag auf den Punkt gebracht:
„Wo Gefäßchirurgie draufsteht, müssen auch – und
zwar mehrere –Gefäßchirurgen drin sein.“
Die Frage des planerischen Umgangs mit den
großen Gebieten Innere Medizin und Chirurgie
hat auch die Diskussion auf einer Informations-
veranstaltung der Ärztekammer Nordrhein im Juli
2013 geprägt. Mehrere Diskussionsteilnehmer wie-
sen darauf hin, dass der Wettbewerb immer mehr
Krankenhäuser veranlasse, neben der Grundver-
sorgung auch spezielle Versorgungsleistungen zu
erbringen – von der Wirbelsäulenchirurgie über
Herzkatheterleistungen bis zur Dialyse. Diese Ten-
denz könnte sich künftig verstärken, denn der neue
Krankenhausplan verzichtet als Konsequenz einer
entsprechenden Gesetzesänderung aus dem Jahr
2008 auf die bisher übliche Zuweisung von Versor-
gungsaufträgen unterhalb der Gebietsebene.
Henke erläuterte auf der Informationsveranstal-
tung, dass die Kammer in der Diskussion mit dem
Ministerium und den anderen an der Planung betei-
ligten Institutionen das Spannungsverhältnis zwi-
schen der Gestaltungsfreiheit für die Krankenhäu-
ser einerseits und der Notwendigkeit einer sinnvoll
gestuften Versorgung andererseits immer wieder
thematisiert hat. Offenbar nicht ohne Wirkung,
stellt doch der Krankenhausplan klar, dass sich ein
„örtlicher Versorgungsauftrag“ überwiegend auf
die
allgemeine
Innere Medizin und die
allgemeine
Chirurgie bezieht. Das Ministerium behält sich
außerdem auch vor, Versorgungsaufträge im Ein-
zelfall einzuschränken, wenn dies aus Gründen der
Qualität geboten erscheint.
Die Meinungen darüber, ob der neue Kranken-
hausplan tatsächlich den Weg zu mehr Qualität in
der Krankenhausversorgung bahnen wird, waren
bei der Diskussion naturgemäß geteilt. Neben viel
grundsätzlicher Zustimmung wurde auch Skepsis
laut, ob die gut gemeinten Qualitätsziele nicht am
Ende in Auslegungsstreitigkeiten, Konkurrenz und
ökonomischem Druck (Stichwort Budgetverhand-
lungen) untergehen werden.
Kontrovers wurde auch die vom Krankenhaus-
plan vorgenommene Neubestimmung des Verhält-
nisses von Psychiatrie und Psychosomatik („inte-
grierte Planung“) diskutiert. Beklagt wurden zu-
dem manche „Leerstellen“ des neuen Plans, ange-
fangen von der neurologisch-neurochirurgischen
Frührehabilitation (zu der sich in der endgültigen
Fassung dann doch noch zwei Passagen finden) bis
hin zur Nephrologie/Dialyse.
Deutlich wurde auf der Veranstaltung auch,
welche gesundheitspolitische Dimension die Fra-
ge der qualitätsorientierten Krankenhausplanung
hat. Henke verwies auf eine Vielzahl an Vorwür-
fen, denen sich die Krankenhäuser – meist seitens
der Krankenkassen – in den vergangenen Monaten
und Jahren ausgesetzt gesehen haben. Er zeigte an
konkreten Beispielen auf, wie überzeichnet diese
Vorwürfe in der öffentlichen Diskussion oft sind.
Trotz aller Bemühungen, auch der Ärztekammern,
Sachlichkeit in diese Diskussionen zu bringen,
entstehe in der Öffentlichkeit ein Bild, das es den
Krankenkassen erleichtere, mit dem Argument der
Qualitätsverbesserung mehr Einfluss auf die Kran-
kenhausstrukturen zu fordern. Am Ende könnte
ein System stehen, in dem die Krankenkassen über
Selektivverträge die Arbeit von Krankenhäusern
bestimmen und in die freie Krankenhauswahl der
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