Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 16

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Jahresbericht 2013
Ärztekammer
Nordrhein
Der Glaube an die Verlässlichkeit des Gesund-
heits- und Medizinsystems habe früher auch gelit-
ten unter den ständig wiederkehrenden Defiziten
der Gesetzlichen Krankenkassen und den daraus
resultierenden Notoperationen einschließlich Leis-
tungseinschränkungen. „Heute diskutiert man da-
rüber, was mit den Mitteln auf den Konten der
Kassen zu geschehen hat. Das ist eine bessere Si-
tuation – auch wenn ich vor der Annahme warne,
wir hätten da schon viel Wasser unterm Kiel. Ich
sehe da eine Handbreit Wasser unterm Kiel, doch
das Geld kann in Abhängigkeit von Konjunktur und
Arbeitsmarkt auch schnell wieder weg sein.“
Die Kassenlage der Gesetzlichen Krankenver-
sicherung erkläre sich zu einem großen Teil aus
der aktuell günstigen Wirtschaftsentwicklung. Vor
diesem Hintergrund sei die Diskussion um eine zu-
kunftsfeste Finanzierung fortzusetzen, „weil die
demographische Entwicklung und der rasante
medizinisch-technische Fortschritt die Kostenseite
gemeinsam in die Zange nehmen.“
Duales Krankenversicherungssystem beibehalten
Eine Festlegung habe der Deutsche Ärztetag be-
reits im Jahr 2012 getroffen: „Wir treten dafür ein,
das bewährte duale Krankenversicherungssystem
beizubehalten. Ohne die zweite Säule dieses Sys-
tems, ohne die private Vollkostenversicherung,
würde die medizinische Versorgung nicht besser
und gerechter, wie manche behaupten, vielmehr
würde sie leiden. Investitionen in eine moderne, am
wissenschaftlichen Fortschritt orientierte Medizin
in Praxen und Krankenhäusern wären sicherlich
nicht einfacher, wenn man das Element der PKV
beseitigen würde und alle in eine einzige gesetz-
liche Krankenkasse einmünden ließe.“
Eine Angleichung der Versicherungssysteme
würde unweigerlich auch eine Angleichung von
EBM und GOÄ herbeiführen, so Henke. Dabei
sei eine Angleichung des EBM auf das Niveau der
GOÄ wenig realistisch. „Die Ärzteschaft wird sich
deswegen weiterhin ganz entschieden gegen eine
Einheits-Krankenversicherung und eine Einheits-
Gebührenordnung wehren“, sagte der Präsident.
Es gehe dabei auch um einen prinzipiellen Unter-
schied: während in der Privaten Krankenversiche-
rung die persönliche Freiheit des Einzelnen in der
Gestaltung des Versicherungsvertrages eine große
Rolle spielt, treffen die Entscheidungen für gesetz-
lich Versicherte der Gesetzgeber oder Gremien der
Selbstverwaltung.
Gerechte Vergütung noch nicht in Sicht
Bis zu einer transparenten und gerechten Ver-
gütung für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte
sei es noch ein weiter Weg, sagte Henke. „Dieses
Thema gehört – auch wenn wir nicht für die Hono-
rarfragen unmittelbar zuständig sind, sondern die
Kassenärztliche Vereinigung – auch in die Kammer.
Denn wir nehmen unseren gesetzlichen Auftrag
sehr ernst, für einen hoch stehenden Berufsstand zu
sorgen, und da kann man die wirtschaftlichen Rah-
menbedingungen nicht einfach ausblenden.“ Ein
Vorstandsantrag zu diesem Thema, den die Kam-
merversammlung einstimmig verabschiedete
(siehe
auch Seite 17)
, fordert auch eine vollständige Refi-
nanzierung der Tarifsteigerungen im Kliniksektor.
Durch beharrliches Ringen lassen sich nach Henkes
Worten auch in den Krankenhäusern Fortschritte
erzielen. Des Weiteren fordert die Kammerver-
sammlung in ihrer Entschließung einen eigenstän-
digen Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte im
Öffentlichen Gesundheitsdienst. „Die Ausbeutung
des ärztlichen Altruismus kann kein taugliches
Konzept sein, um eine gute ärztliche Versorgung
sicherzustellen“, sagte der Präsident, „eine gute
ärztliche Versorgung kann nicht darauf basieren,
dass man die ethische Orientierung ausbeutet, son-
dern eine gute Versorgung braucht auch eine gute
Finanzausstattung.“
Qualitätsorientierte Krankenhausplanung
„Alles in allem lässt sich sagen: Die Richtung
stimmt“, sagte der Präsident zum Krankenhaus-
Rahmenplan des Landes, den das Landeskabinett
im Dezember 2012 verabschiedet hatte, „Nordrhein-
Westfalen macht sich auf den Weg zu einer qua-
litätsorientierten Krankenhausplanung, und als
gesetzliche Mitglieder im Landesausschuss für
Krankenhausplanung haben die Ärztekammern
Nordrhein und Westfalen-Lippe in einer Art stän-
diger Gutachterrolle und als institutionalisierte Po-
litikberatung an den Vorbereitungen daran inten-
siv mitgearbeitet.“ Die Ärztekammern haben sich
für ein Konzept der Qualitätsorientierung in der
Krankenhausplanung eingesetzt, wie der Präsident
sagte. „Darunter verstehen wir qualitätsorientier-
te Strukturvorgaben, die allen Beteiligten Klarheit
darüber verschaffen, welche Eigenschaften eine
plankonforme Abteilung aufweisen muss, damit sie
Anspruch auf Versorgungsverträge oder auch auf
Berücksichtigung bei der Investitionsfinanzierung
Kammerversammlung
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