Tätigkeitsbericht Ärztekammer Nordrhein 2014 - page 14

Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
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Jahresbericht 2013
Krankenhausinvestitionsfinanzierung
verbessern
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
begrüßt die vom Bundesrat angestoßene Diskussion um
eine Neuausrichtung der Krankenhausfinanzierung mit
dem Ziel, Krankenhäuser nachhaltig finanziell zu sichern.
Sie appelliert in diesem Zusammenhang an die Landes-
regierung NRW, ihren Verpflichtungen zur Finanzierung
dringend notwendiger Krankenhausinvestitionen
nachzukommen.
Es ist nicht länger hinnehmbar, dass die Bundesländer
ihre Fördermittel kontinuierlich reduzieren. So betrug
der Anteil der KHG-Fördermittel am Bruttoinlandspro-
dukt in Nordrhein-Westfalen 1991 aufgerundet noch
0,18 % und sank auf ebenfalls aufgerundete 0,09%
im Jahr 2011. Um zwingend notwendige Investitionen
tätigen zu können, müssen die Krankenhäuser vermehrt
Einsparungen im laufenden Betrieb vornehmen und
Eigenmittel ansparen. Diese Mittel fehlen aber für die
Patientenversorgung.
Manipulationsfreie objektive
Arbeitszeiterfassung
Die Kammerversammlung fordert die Arbeitgeber aller
angestellten Ärztinnen und Ärzte dazu auf, die Arbeits-
zeiten der angestellten Ärztinnen und Ärzte objektiv und
manipulationsfrei zu dokumentieren. Die tatsächlich er-
brachten Arbeitszeiten müssen objektiv erfasst werden.
Es darf nicht unter Umgehung der arbeitszeitrechtlichen
Regelungen zu Manipulationen in der Erfassung der
Arbeitsleistung kommen.
Mit der Rechtfertigung personell knapper Ressourcen
werden Ärztinnen und Ärzte immer wieder dazu ange-
halten, ihre Arbeitszeiten nicht oder nur unvollständig
zu dokumentieren. Dies führt zu untragbaren Arbeitsbe-
dingungen und eklatanten Verstößen gegen das Arbeits-
zeitgesetz. Bereitschaftsdienstzeiten in den Kliniken
oder Notfalldienste werden zur Vollarbeit, Überstunden
werden nicht ausgeglichen. Arbeitgeber, die ihre An-
gestellten dazu anhalten, Überstunden und Mehrarbeit
außerhalb der Zeiterfassung zu leisten, gefährden die
Gesundheit von Arzt und Patient. Die Gesundheit von
Menschen hängt von der klaren Urteilsfähigkeit und
dem Können des Arztes ab. Diese Fähigkeiten dürfen
nicht durch physische Überbeanspruchung beeinträch-
tigt werden.
Eine gute Patientenversorgung ist nur mit einem aus-
reichenden Stellenschlüssel möglich. Der tatsächliche
Bedarf an Ärzten kann aber nur durch eine objektive
Zeiterfassung ermittelt werden. Es bedarf hier auch
der Mitwirkung der Gewerbeaufsichtsämter, die durch
regelmäßige, unangekündigte stichprobenartige Kon-
trollen den Druck auf die Arbeitgeber erhöhen. Letztlich
liegt es aber auch im eigenen Interesse der Arbeitgeber,
durch strukturell voraussichtige Personalpolitik und
verlässliche Arbeitszeiten eine gute Versorgungsquali-
tät zu sichern und so auch eine hohe Personalfluktuation
zu vermeiden.
Bonuszahlungen veröffentlichen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
fordert den Bundesgesetzgeber auf, verbindlich festzu-
legen, dass Krankenhäuser die von Ihnen abgeschlosse-
nen Vereinbarungen und Kriterien für die Vergabe von
Bonuszahlungen veröffentlichen müssen.
Belohnung für falsches Handeln? –
Ökonomische Anreize in Arbeitsverträgen
von Ärztinnen und Ärzten
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf,
endlich nichtmedizinische Anreize wie umsatz- und
fallzahlenorientierte Bonuszahlungen aus ihren Bera-
tungs- und Formulierungshilfen für Chefarztverträge zu
entfernen. Die Krankenhausträger werden aufgefordert,
auf nicht-medizinische Anreizmechanismen in den
Arbeitsverträgen von Ärzten zu verzichten. Kolleginnen
und Kollegen steht zudem die berufsrechtliche Über-
prüfung der Verträge zur Verfügung.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
warnt eindringlich vor den Folgen falscher Anreize
in Chefarztverträgen und vor den nach und nach ein-
tretenden Konsequenzen in Gestalt einer Aushöhlung
der Freiberuflichkeit, einer Demotivation der Ärztinnen
und Ärzte und vor der Gefahr von Fehlsteuerungen in
der Patientenversorgung.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Die Kammerversammlung spricht sich dagegen aus,
dass nicht-ärztliche Berufsgruppen in die Gebührenord-
nung für Ärzte (GOÄ) integriert werden. Verweise der
Gebührenordnungen anderer Berufe auf die GOÄ sind
davon unberührt.
Innerhalb der GOÄ sollten die ärztlichen Leistungen
hinsichtlich ihrer Anforderungen inhaltlich klar be-
schrieben werden, ohne durch den Bezug auf einzelne
Facharztbezeichnungen bestimmte (Fach-)Arztgruppen
ab- oder auszugrenzen.
Die Kammerversammlung spricht sich für eine sorgfälti-
ge und transparente Diskussion dieser berufspolitischen
Fragen im Zusammenhang mit der GOÄ in der Bundes-
ärztekammer und auf dem 116. Deutschen Ärztetag aus
und bittet die jeweiligen Vertreter der Ärztekammer
Nordrhein, sich im Sinne der vorgenannten Prinzipien
weiterhin aktiv in diese Diskussionen einzuschalten.
GOÄ-Novelle für Ärzte
Initiativen zur baldmöglichen Erstellung und Verabschie-
dung einer fachlich zeitgemäßen, rein ärztlichen Ge-
bührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden von der Kammer-
versammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstützt.
Diese Gebührenordnung muss eine adäquate Honorie-
rung ärztlicher Leistungen beinhalten. Eine auf diese
Weise novellierte GOÄ ist ein Beitrag zur guten Versor-
gung unserer Patienten und zum Erhalt der ärztlichen
Freiberuflichkeit und der Attraktivität des Arztberufes.
Zwangsbehandlung bei psychischer
Erkrankung
Die Kammerversammlung begrüßt ausdrücklich die
UN-Behindertenkonvention und sich daraus ergebende
Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Bun-
desgerichtshofs, wodurch die Rechte von psychischer
Erkrankung betroffenen Menschen gestärkt werden.
Dadurch ist jedoch eine erhebliche Rechtsunsicherheit
bei der unverzichtbaren medizinisch notwendigen
Behandlung (Zwangsbehandlung) krankheitsbedingt
einwilligungsunfähiger Patienten zur Abwendung eines
gesundheitlichen Schadens entstanden.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
bittet die Landesregierung NRW, möglichst rasch diesen
Zustand der Rechtsunsicherheit zu beenden und eine
gesetzliche Regelung im
PsychKG NRW
entsprechend
dem Gesetzentwurf, der vom Bundesjustizministerium
am 7.11.2012 in das Bundeskabinett eingebracht und
dort verabschiedet wurde, auf den Weg zu bringen.
Fehlende gesetzliche Rahmenbedingungen
zur Durchsetzung notwendiger
medizinischer Maßnahmen
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und
die Bundesregierung auf, gesetzliche Rahmenbedingun-
gen zu schaffen, nach der krankheitseinsichtunfähige
Menschen einer notwendigen medizinischen Behand-
lung zugeführt werden können.
Vertragspluralität
Die Kammerversammlung unterstützt die Bestrebungen
der Ärzteschaft durch Vertrags- und Tarifpluralität die
dem Arztberuf angemessene Vergütung zu sichern. Da-
mit beantwortet die Kammerversammlung den durch die
Gesetzgebung eingeleiteten Wettbewerb unter markt-
wirtschaftliche Betrachtungen in den Sozialsystemen.
Entlastung von nicht-ärztlichen Tätigkeiten
Die Kammerversammlung stellt fest: Bürokratische
Aufgaben als nicht-ärztliche Tätigkeiten, die von Ärzten
in zunehmenden Maße gefordert werden, können und
müssen delegiert werden, um die patientenfernen
Tätigkeiten auf das notwendige Maß zu beschränken.
Vor der Delegation von ärztlichen Tätigkeiten müssen
Ärzte zunächst von etwaigen nicht-ärztlichen Tätig-
keiten entlastet werden!
Den Ärzten werden zunehmend Verwaltungs-, Dokumen-
tations- und organisatorischen Aufgaben auferlegt, die
zu einer Arbeitsverdichtung führen und in der Konse-
quenz weniger Zeit am Patienten erlauben.
Die überbordende Bürokratie mit der Folge, dass immer
weniger Zeit am Patienten selbst verbracht werden kann,
ist einer der Hauptkritikpunkte der jungen Ärztinnen und
Ärzte, wie u. a. die Umfragen des Hartmannbundes unter
seinen Studierenden und Assistenzärzten gezeigt haben.
Unterstützung der Bemühungen zur
Verbesserung der Honorarsituation im
niedergelassenen Bereich
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein
unterstützt ausdrücklich die Bemühungen zur Verbesse-
rung der Honorarsituation im niedergelassenen Bereich
in Nordrhein. Dies beinhaltet auch die Unterstützung der
Verhandlungen zur Verbesserung der Honorarsituation
auf der regional-nordrheinischen Ebene.
Mittel zur Raucherentwöhnung
Tabakabhängigkeit ist eine Suchterkrankung und im
internationalen Code der Erkrankungen (ICD 10) unter
F17.1 bis F17.9 mit 10 Unterdiagnosen gelistet. Die
Kammerversammlung fordert daher den Bundestag auf,
das
SGB V § 34 Abs. 1 Satz 7
dahingehend zu ändern,
das Mittel zur Raucherentwöhnung nicht mit Mitteln zur
Verbesserung des Haarwuchses oder zur Steigerung der
Potenz in einen Topf geworfen und damit verunglimpft
werden. Sie dienen nämlich im Gegensatz zum Tabak
nicht der privaten Lebensführung.
Entschließungen der Kammerversammlung
1...,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13 15,16,17,18,19,20,21,22,23,24,...132
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