Ärztekammer
          
        
        
          
            Nordrhein
          
        
        
          
            Jahresbericht 2013
          
        
        
          | 99
        
        
          
            Allgemeine Verwaltung und Kaufmännische Geschäftsführung
          
        
        
          folgreiche Kooperation soll auch für die nächsten
        
        
          zentralen Abschlussprüfungen beibehalten werden.
        
        
          Zwischenzeitlich wurde mit zehn weiteren Lan-
        
        
          desärztekammern ein gemeinsamer Aufgabenpool
        
        
          entwickelt, der es ermöglicht, Fragen einzustellen
        
        
          und sich auch aus dem Fragenpool für die regiona-
        
        
          len Abschlussprüfungen zu bedienen.
        
        
          
            Weiterbildungsstipendium
          
        
        
          Seit längerer Zeit ist es über ein berufsbegleiten-
        
        
          des Förderprogramm des Bundesministeriums für
        
        
          Bildung und Forschung möglich, auch im dualen
        
        
          Beruf der MFA ausgebildeten, besonders leistungs-
        
        
          fähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ärzte
        
        
          eine materiell attraktive Unterstützung der Wei-
        
        
          terbildungsbemühungen zu vermitteln. Ziel des
        
        
          Weiterbildungsstipendiums ist es, junge Berufsab-
        
        
          solventinnen, die besondere Leistungen in Ausbil-
        
        
          dung und Beruf erbracht haben, bei der weiteren
        
        
          beruflichen Qualifizierung zu unterstützen. Die
        
        
          Förderung läuft über maximal drei Jahre. Insge-
        
        
          samt stehen jedem Stipendiaten Fördermittel in
        
        
          Höhe von 6.000 Euro – pro Jahr grundsätzlich bis
        
        
          zu 2.000 Euro – für anspruchsvolle Weiterbildun-
        
        
          gen zur Verfügung.
        
        
          Bewerbungsvoraussetzungen:
        
        
          • Abschluss in einem anerkannten Ausbildungs-
        
        
          beruf mit einem Gesamtergebnis von mindestens
        
        
          87 Punkten oder besser, alternativ
        
        
          • Platz 1-3 bei einem überregionalen beruflichen
        
        
          Leistungswettbewerb oder
        
        
          • ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers
        
        
          oder der Berufsschule,
        
        
          • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre.
        
        
          Für das Berichtsjahr 2012 wurden 18 Stipendia-
        
        
          tinnen und Stipendiaten neu aufgenommen. Im
        
        
          Jahr 2013 wurden nochmals 22 MFA Teil des För-
        
        
          derprogrammes, sodass mit den Jahrgangsteilneh-
        
        
          merinnen und -teilnehmern 2011 insgesamt rund
        
        
          60 Stipendiatinnen und Stipendiaten gefördert und
        
        
          betreut werden. Über die Kammer – als zuständige
        
        
          Stelle für das Berufsbild der MFA – kann ein Stipen-
        
        
          dium beantragt werden.
        
        
          
            Für nähere Informationen steht Ihnen die Ärztekammer Nordrhein
          
        
        
          
            dienstags von 9.00 – 16.00 Uhr unter der Tel.:
          
        
        
          
            0211 4302-2405
          
        
        
          
            oder
          
        
        
          
            per E-Mail:
          
        
        
        
          
            zur Verfügung.
          
        
        
          
            Über die Homepage der Stiftung Begabtenförderung Berufliche
          
        
        
          
            Bildung
          
        
        
        
          
            können sich Interessierte ebenfalls
          
        
        
          
            informieren.
          
        
        
          
            Einstiegsqualifizierung (EQ)
          
        
        
          Auch im Jahr 2012 hat die Kammer das Förder-
        
        
          programm der Einstiegsqualifizierung (EQ) unter-
        
        
          stützt.
        
        
          Die EQ ist ein Angebot der Arbeitsvermittlung
        
        
          an junge Männer und Frauen, bei denen aus indi-
        
        
          viduellen Gründen eine eingeschränkte Vermitt-
        
        
          lungsperspektive vorliegt. Sie ist eine Kombination
        
        
          aus Arbeiten und Lernen in einem beruflichen Tä-
        
        
          tigkeitsfeld als Start in das Berufsleben. Die Schul-
        
        
          abgänger lernen Betrieb oder Praxis kennen. Die
        
        
          Tätigkeiten und Inhalte der EQ sind dabei Bestand-
        
        
          teile beispielsweise des Ausbildungsberufs Medizi-
        
        
          nische Fachangestellte.
        
        
          Den Praxen bietet die EQ die Möglichkeit, die Be-
        
        
          werber intensiv kennenzulernen und zum Beispiel
        
        
          die Frage zu klären, ob etwa trotz schlechter Schul-
        
        
          noten nicht doch eine spätere Übernahme in eine
        
        
          reguläre Ausbildung zur MFA denkbar erscheint.
        
        
          Der Erstkontakt ist über die Arbeitsagenturen
        
        
          herzustellen, da diese die Bewerber zunächst in das
        
        
          Förderprogramm aufnehmen müssen. Die Förder-
        
        
          mittel müssen über die regionale Arbeitsagentur be-
        
        
          antragt werden. Die Praktikumsverträge sind über
        
        
          die Kammer zu beziehen. Dabei ist zu beachten,
        
        
          dass die EQ nicht auf eine nachfolgende Ausbildung
        
        
          zur MFA angerechnet wird.
        
        
          
            Die Antragsunterlagen können per E-Mail
          
        
        
        
          
            oder telefonisch unter
          
        
        
          
            0211 4302-2402
          
        
        
          
            angefordert werden.
          
        
        
          
            Zehn Jahre
          
        
        
          
            „Musik im Haus der Ärzteschaft“
          
        
        
          Vor zehn Jahren fand das erste klassische Konzert
        
        
          imHaus der Ärzteschaft statt. Seitdempräsentiert das
        
        
          Haus der Ärzteschaft in einem monatlichen Turnus
        
        
          gemeinsame Konzerte mit den hiesigen Musikhoch-
        
        
          schulen sowie Auftritte national und international
        
        
          renommierter Künstler. Diese musikalische Unter-
        
        
          haltung bereitet Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein
        
        
          und auch vielen regelmäßigen Konzertgängern aus
        
        
          Düsseldorf und Umgebung viel Freude, sodass sich
        
        
          die Konzerte im Haus der Ärzteschaft zu einer festen
        
        
          kulturellen Größe vor Ort etabliert haben. Sie knüp-
        
        
          fen an die langjährige Tradition der Kunstförderung
        
        
          durch die Ärzteschaft an.
        
        
          Mit seiner barrierefreien, behindertengerechten
        
        
          Ausstattung, guten Anbindung an öffentliche Ver-
        
        
          kehrsmittel und ausreichenden, kostenfreien Park-
        
        
          möglichkeiten in der Tiefgarage entspricht das Haus
        
        
          der Ärzteschaft zeitgemäßem Standard.