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Ärztekammer

Nordrhein

12 |

Jahresbericht 2014

Kammerversammlung

Zum Zeitpunkt der Kammerversammlung liefen

die Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und

SPD. Im Wesentlichen bereits bekannt waren die

gesundheitspolitischen Reformpläne, erarbeitet von

der Fach-Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“

der beteiligten Parteien. Diese fanden sich dann

zum großen Teil im Koalitionsvertrag wieder. „Das

Bild, das sich daraus ergibt, ist von Licht und Schat-

ten gekennzeichnet“, sagte der Präsident der Ärzte-

kammer Nordrhein, Rudolf Henke, in seinem Be-

richt zur berufs- und gesundheitspolitischen Lage.

„Eine gute Nachricht: Die sogenannte Bürger-

versicherung oder besser gesagt Einheitsversiche-

rung, mit der eine der drei amVerhandlungstisch sit-

zenden Parteien imWahlkampf geworben hat, wird

es nicht geben. Das ist gut so“, so Henke. Denn die

Ärzteschaft habe sich für das bewährte duale Sys-

tem aus Gesetzlicher und Privater Krankenversiche-

rung mit der unverzichtbaren Säule einer privaten

Vollkostenversicherung stark gemacht. „Eine Ein-

heitsversicherung würde das Systemnicht gerechter

machen, wie behauptet, sondern seine Leistungs-

kraft ganz erheblich schwächen“, so der Kammer-

präsident.

Er begrüßte auch, dass das Arbeitsgruppenpapier

Freiberuflichkeit, Diagnose- und Therapiefreiheit

sowie die freie Arztwahl als unverzichtbar für eine

gute Patientenversorgung hervorhebt. Das sei „ein

erheblicher Schritt auf dem Weg zur Anerkennung

von Freiberuflichkeit“. Als weitere gute Nachricht

bezeichnete er das Vorhaben, bei der Kalkulation

der diagnosebezogenen Fallpauschalen die Perso-

nalkosten künftig in ausreichender Höhe und Ge-

wichtung zu berücksichtigen. Das komme der ärzt-

lichen Forderung nach einer hundertprozentigen

Refinanzierung von Tarifsteigerungen nahe. Hen-

ke: „Ohne gute Personalausstattung kann es auch

keine gute Versorgung im Krankenhaus geben, das

ist offenbar erkannt.“

Arzt-Tarifverträge in Gefahr

Scharfe Kritik übte der Kammerpräsident an dem

in der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ verein-

barten und später ebenfalls in den Koalitionsver-

trag übernommenen Plan, die Tariffähigkeit der

Berufs- und Fachgewerkschaften gesetzlich aus-

zuhebeln. „Das heißt auf Deutsch: Die arztspezifi-

schen Tarifverträge an den Krankenhäusern sind in

höchster Gefahr. Die Kolleginnen und Kollegen sol-

len in Tarifverhandlungen künftig durch eine frem-

de Großgewerkschaft zwangsvertreten werden. Das

will man dadurch machen, dass man sogenannte

TarifkonkurrenznachdembetrieblichenMehrheits-

prinzip auflöst – und das, obwohl im Grundgesetz

jedermann und allen Berufen das Recht verbrieft

ist, nach

Artikel 9 Abs. 3

ihre Wirtschafts- und

Arbeitsbelange eigen-

ständig zu vertreten.“

Rheinische Kammerversammlung diskutiert

die Berliner Reformpläne

Die gesundheitspolitischen Kompromisse der sich in Berlin anbahnenden Großen Koalition

prägten die Debatte bei der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 23. November 2013

in Düsseldorf.

Ein ausführlicher Bericht über

die Kammerversammlung findet

sich im

Rheinischen Ärzteblatt

Januar 2013

, verfügbar

auch unter

www.aekno.de,

Rheinisches Ärzteblatt, Archiv.

Rudolf Henke,

Präsident der

Ärztekammer Nordrhein:

Eine Einheitsversicherung

wird es nicht geben.