

Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
gehören wir bei den Honoraren für niedergelassene
Ärzte mindestens auch auf diesen Platz sechs.“
Die Krankenhausversorgung befindet sich nach
den Worten des Präsidenten in einem Zustand des
Ungleichgewichts zwischen einem knallharten
ökonomischen Wettbewerb einerseits und staat-
lichem Sicherstellungsauftrag andererseits. Sinn-
voll seien daher die geplanten Korrekturen am
DRG-System wie etwa Sicherstellungszuschläge
für Krankenhäuser in ländlichen Regionen. Auch
sollen nach den Berliner Reformplänen die beson-
deren Aufgaben der Universitätskliniken und der
Maximalversorger im Fallpauschalensystem besser
vergütet werden. Darüber hinaus ist eine Prüfung
vorgesehen, ob Vorhaltekosten insbesondere für die
Notfallversorgung über das DRG-System ausrei-
chend finanziert sind.
„Zwangskompensation beenden“
Es sei auch erkannt, dass Personalkosten in
ausreichender Höhe und Gewichtung in die Kal-
kulation eingerechnet werden müssen – und dass
diese Mittel dann nicht für dringend erforderliche
Investitionen zweckentfremdet werden dürfen,
wie das heute geschehe, sagte der Präsident. Er
begrüßte, dass der sogenannte Orientierungswert
die Kostenentwicklung der Krankenhäuser besser
berücksichtigen soll, die
Preiskalkulationen bes-
ser auf die spezifischen
Gegebenheiten im Kran-
kenhaus abstellen und
ungerechtfertigte Ver-
güt ungsunterschiede
zwischen den Ländern
auch im Krankenhaus-
bereich abgebaut wer-
den sollen.
14 |
Jahresbericht 2014
Interkollegialer Austausch von Kinderärzten zur
Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen
Die Kammerversammlung nimmt ein aktuelles Rechts-
gutachten (Prof. Dr. G. Schmidt / Dr. D. Schmidt, August 2013,
www.riskid.de)zur Kenntnis.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich beim inter-
kollegialen Austausch von Ärztinnen und Ärzten zum Schutz vor
und zum Erkennen von Kindesmisshandlungen um eine erforder-
liche „Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechts-
gutes“ handelt. Dazu sind Ärztinnen und Ärzte gemäß
§ 9 Absatz
2 Satz 1 der Berufsordnung (BO)
auch ohne Entbindung von der
Schweigepflicht befugt. Auf dieser Grundlage verneint das
Gutachten eine Strafbarkeit wegen „unbefugter Offenbarung im
Sinne des Strafgesetzbuches
(§ 203 Abs. 1 StGB)
“.
Das Gutachten schlägt gleichwohl eine landesgesetzliche Klar-
stellung durch explizite Übernahme der o.g. Berufsordnungsvor-
schrift
(§ 9 Absatz 2 Satz 1BO)
in das
Heilberufsgesetz NRW
vor.
Die Kammerversammlung regt beim Landesgesetzgeber an,
diesem Vorschlag zu folgen.
Darüber hinaus sieht die Kammerversammlung die Notwendig-
keit einer weiteren Aufbereitung der Thematik mit Blick auf eine
bundeseinheitliche Regelung. Die Kammerversammlung bittet
dazu um Beratung in den zuständigen Ausschüssen der Kammer.
Gerechte Vergütung in der ambulanten Versorgung
Die Kammerversammlung fordert die Politik auf, die strukturelle
Benachteiligung von Nordrhein-Westfalen bei der Vergütung in
der ambulanten Versorgung zu beenden und für eine bundesweit
gerechte Verteilung der Mittel zu sorgen.
Seit der Vergütungsreform im Jahre 2009 steht in Nordrhein-
Westfalen weniger Geld für die ambulante Versorgung der Ver-
sicherten zur Verfügung als in anderen Bundesländern, obwohl
die Versicherten bundesweit den gleichen Beitragssatz zahlen.
Mit Blick auf die „morbiditätsbedingte Gesamtvergütung“ je
Versichertem bilden Nordrhein und Westfalen-Lippe seit Jahren
das Schlusslicht im Bundesvergleich – eine Benachteiligung, die
nur vom Bundesgesetzgeber und nicht durch Verhandlungen auf
regionaler Ebene beendet werden kann.
Die Kammerversammlung appelliert deswegen an die Akteure
der Gespräche über die Bildung einer Großen Koalition, sich für
eine bundesweite Vergütungsgerechtigkeit einzusetzen und dies
in einem Koalitionsvertrag verbindlich festzuschreiben.
Ärzte verhandeln für Ärzte – Keine Zwangsvertre-
tung von Ärzten durch eine fremde Gewerkschaft
Die Kammerversammlung fordert von allen Akteuren zur Bildung
einer neuen Bundesregierung, das Grundrecht der Koalitionsfrei-
heit zu respektieren.
Wer Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern daran hindert,
selbst zu entscheiden, wer für sie die Bedingungen ihrer Arbeit
verhandelt, fügt der Attraktivität des ärztlichen Berufs weiteren
schweren Schaden zu und bewirkt eine Verschärfung der Nach-
wuchsprobleme in der ärztlichen Patientenversorgung.
Der neu gewählte Bundestag muss jeglicher Einschränkung der
gewerkschaftlichen Rechte durch gesetzgeberische Eingriffe
widerstehen, die sowohl dem Geist als auch dem Buchstaben des
Grundgesetzes widersprechen.
Entschließungen
der Kammerversammlung
Über das Honorararztwesen
in Deutschland – gerade
auch vor dem Hintergrund
des Ärztemangels –
referierte bei der Kammer-
versammlung Dr. Klaus-
Dieter Wurche, ehemaliger
Präsident der Ärzte-
kammer Bremen und
Vorsitzender der Arbeits-
gruppe Honorarärzte
der Bundesärztekammer.
Professor Dr. Reinhard Griebenow,
Vorsitzender des Fortbildungsausschusses der
Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort-
und Weiterbildung, berichtete vor den Kammer-
delegierten ausführlich über die aktuellen
Fortbildungsaktivitäten der Ärztinnen und
Ärzte und Änderungen der Fortbildungsordnung.