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Jahresbericht 2014

Ärztekammer

Nordrhein

Allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik

Von der Integration zur Inklusion:

Für eine volle Teilhabe am Leben

Die Landesgesundheitskonferenz NRW hat sich im Jahr 2013 für die Verbesserung der

gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Inklusion ist auch

ein wichtiges Thema für die Arbeit der kommunalen Gesundheitskonferenzen.

Die Landesgesundheitskonferenz NRW hat mit

der Verabschiedung der Entschließung „Von der

Integration zur Inklusion: Gesundheitliche Ver-

sorgung von Menschen mit Behinderungen verbes-

sern“ am 22. November 2013 ein Bündel von Maß-

nahmen beschlossen, um einen gleichberechtigten

Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit

und ohne Behinderung in Nordrhein-Westfalen

herzustellen. Die Entschließung knüpft an die UN-

Behindertenrechtskonvention an, die mit dem Maß-

stab der Inklusion den Anspruch auf Gleichberech-

tigung, Selbstbestimmung und Teilhabe stärkt. Das

gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche und damit

auch für das Gesundheitswesen.

In Nordrhein-Westfalen hat mehr als jeder siebte

Bürger (circa 2,5 Mio. Menschen) statistischen An-

gaben zufolge eine andauernde gesundheitliche

Beeinträchtigung beziehungsweise Behinderung,

auch wenn bei lediglich 1,7 Millionen Einwohne-

rinnen und Einwohnern des Landes eine Schwer-

behinderung amtlich festgestellt worden ist.

Auch eine Frage der Haltung

Die UN-Konvention – seit 2009 ist sie auch in

Deutschland geltendes Recht – hat nicht nur den

Blick für die große Zahl der Betroffenen geschärft.

Noch wichtiger ist ein Perspektivwechsel: An die

Stelle der Fokussierung auf die Beeinträchtigungen

der betroffenen Menschen soll die Auseinander-

setzung mit den vielfältigen „Barrieren“ treten, die

Menschen mit Behinderungen an der vollen und

gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft

hindern.

Wie sieht es mit solchen „Barrieren“ im Gesund-

heitswesen aus? Bei dieser Frage stand in der Vergan-

genheit häufig der barrierefreie räumliche Zugang

im Vordergrund. Hier ist in den vergangenen Jah-

ren einiges in Gang gekommen. So hat sich die Zahl

der uneingeschränkt barrierefreien Arztpraxen

in Nordrhein in den vergangenen fünf Jahren fast

verdoppelt. Bis zur vollständigen räumlichen Bar-

rierefreiheit aller Einrichtungen des Gesundheits-

wesens ist gleichwohl noch ein Weg zurückzulegen.

Wer allerdings die gesundheitliche Versorgung von

Menschen mit Behinderungen umfassend verbes-

sern will, darf die Frage von Barrieren nicht auf

Baumaßnahmen und rollstuhlgerechte Zugänge

beschränken.

Denn häufig sind andere, „unsichtbare“ Barrie-

ren noch ausschlaggebender: die zahllosen Schnitt-

stellen der Sozialsysteme, die Brüche im Versor-

gungsablauf von „stationär“ nach „ambulant“,

bürokratische Zugangshürden und Informations-

defizite. Nicht zuletzt ist auch die Frage nach den

„Barrieren in den Köpfen“ immer wieder neu zu

stellen. Denn ein barrierefreies Gesundheitswesen

ist auch eine Frage der professionellen Haltung all

derer, die im Gesundheitswesen tätig sind.

Dieser umfassenden Definition von Barrieren

entspricht die Vielfalt der Handlungsempfehlun-

gen, die die Landesgesundheitskonferenz NRW

nun im Sinne der Selbstverpflichtung verabschiedet

hat. Die Themenpalette reicht von der Frage eines

gleichberechtigten, wohnortnahen Zugangs über

die Schaffung geeigneter Versorgungsstrukturen

und die Beseitigung von Schnittstellenproblemen

Ansprechpartnerin zur LGK:

Dipl.-Biol. Christa Schalk, MPH

Tel.:

0211 4302-2110

E-Mail:

christa.schalk@aekno.de

Die Landesgesundheitskonferenz NRW

Die Landesgesundheitskonferenz (LGK) ist ein zentrales Abstimmungs- und Beratungsgremium für die Gesundheitspolitik in

NRW. Die LGK berät wichtige gesundheitspolitische Themen und verabschiedet Entschließungen, in denen sich die Beteiligten

zu einer entsprechenden Umsetzung verpflichten. In diesem Gremium sind wichtige Akteure des nordrhein-westfälischen Ge-

sundheitswesens vertreten: Sozialversicherungsträger, Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekerkammern, Krankenhausgesellschaft,

Arbeitgeber sowie Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Kommunale Spitzenverbände, Landschaftsverbände, Einrichtungen

der Gesundheitsvorsorge und des Patientenschutzes, Gesundheitliche Selbsthilfe.