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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2014

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Medizinische Grundsatzfragen

Gutachten- und Sachverständigenwesen

Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der

Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der Auf-

sichtsbehörden Stellungnahmen abzugeben sowie auf

Verlangen der zuständigen Behörden Fachgutachten zu

erstatten und Sachverständige zu benennen“. 2013 blieb

die Gesamtzahl der Anfragen zur Sachverständigenbe-

nennung durch die Organe der Rechtspflege auf hohem

Niveau stabil. Die Komplexität vieler Anfragen bedingt

einen steigenden Bearbeitungsaufwand.

2013 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach-

verständigenbenennung durch die Hauptstelle in

Düsseldorf bei unverändert circa 1.700. Weitere

Anfragen wurden im kleinen Umfang durch die

Kreis- und Bezirksstellen erledigt. 98 Prozent der

Anfragen stammten von den Gerichten und Staats-

anwaltschaften, die in 67 Prozent ihre Akten der

Kammer zur Verfügung stellten. Alle Amtsgerichte

und Landgerichte und nahezu alle Staatsanwalt-

schaften im Kammerbereich richteten Anfragen an

die Kammer (52 Amtsgerichte, 9 Landgerichte und

7 Staatsanwaltschaften). Sieben Prozent der An-

fragen kamen mit der Bitte um Amtshilfe von

juristischen Institutionen außerhalb des Kammer-

gebietes. Von den rund 1.500 zivilrechtlichen Vor-

gängen entfielen 57 Prozent auf Landgerichte,

38 Prozent auf Amtsgerichte und fünf Prozent auf

sonstige Anfragen.

Insgesamt wurden 2013 aus dem Kammergebiet

1.100 Kolleginnen und Kollegen als Sachverstän-

dige benannt. In der Regel wurden mehrere geeig-

nete Sachverständige vorgeschlagen, umWiederho-

lungsanfragen zu vermeiden.

Thematisch fand sich eine ähnliche Verteilung

wie in den Vorjahren: In 34 Prozent der Verfahren

waren Behandlungsfehlervorwürfe zu klären. In

45 Prozent der Verfahren ging es um Unfallfolgen,

Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfä-

higkeit. Zehn Prozent betrug der Anteil der Verfah-

ren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen

Notwendigkeit von Leistungen. Die Klärung der

Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen betrafen

drei Prozent der Vorgänge. In 13 Prozent der Ver-

fahren wurden mehrfach Sachverständige angefor-

dert. Nur in 2,1 Prozent konnten Hinweise auf ein

im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei der Gut-

achterkommission für ärztliche Behandlungsfehler

gefunden werden.

Im Berichtsjahr erreichten die Hauptstelle 145

Akten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs-

verfahren, die Ärztinnen und Ärzte betrafen. Das

bedeutet ein Plus von 24 Prozent. Diese wurden mit

erhöhtem Aufwand bearbeitet. In 71 Prozent ging

es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und

in 23 Prozent um fahrlässige Körperverletzung.

75 Prozent der Behandlungsfälle stammten aus

der stationären Versorgung, die nicht-operativen

Fachgebiete waren mit 58 Prozent, die operativen

mit 42 Prozent betroffen. In 130 Fällen wurden

medizinische Sachverständige zur Klärung des

Behandlungsablaufes benannt. In 14 Fällen kam

es auf der Basis von schriftlichen Stellungnahmen

der Ärztekammer zur Einstellung des Verfahrens

mangels hinreichenden Tatverdachts.

Themen der Fortbildungen zum Unternehmermodell-AP

• Hygiene in Arztpraxen:

Erstellung eines Praxishygieneplans

Allgemeine Hygiene in Arztpraxen – worauf achtet

das Gesundheitsamt?

Haut- und Hygienemanagement

• Infektionsprävention

Infektionsrisiken in Arztpraxen

Umgang mit MRSA in Arztpraxen

Umgang mit multiresistenten Erregern

Umgang mit HIV und AIDS in Arztpraxen

Tuberkulose in Arztpraxen

Nadelstichverletzungen/Impfpräventable Erkrankungen

Impfprävention / Vorsorgeuntersuchungen des medizinischen

Personals

Arbeitsmedizinische Vorsorge – wer muss untersucht werden

• Allgemeiner Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Stressmanagement/Burn out

Vorsorgeuntersuchungen in Arztpraxen

Richtig unterweise am Beispiel Gefahrstoffverordnung

Stressmanagement/Burn out

Umgang mit Gefahrstoffen in Arztpraxen

Evidenzbasierte Internetrecherche (mit praktischen Übungen)

Datenschutz in der Arztpraxis – Schweigepflicht des Betriebsarztes

Bildschirmarbeitsplatz

Notfälle in der Arztpraxis/Erste Hilfe

Medizinproduktegesetz/Medizinproduktebetreiberverordnung:

Anforderung an Dokumentation und Unterweisung

Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz in Arztpraxen