

Ärztekammer
Nordrhein
Jahresbericht 2014
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Medizinische Grundsatzfragen
Gutachten- und Sachverständigenwesen
Nach dem Heilberufsgesetz NRW ist es Aufgabe der
Ärztekammer Nordrhein, „auf Verlangen der Auf-
sichtsbehörden Stellungnahmen abzugeben sowie auf
Verlangen der zuständigen Behörden Fachgutachten zu
erstatten und Sachverständige zu benennen“. 2013 blieb
die Gesamtzahl der Anfragen zur Sachverständigenbe-
nennung durch die Organe der Rechtspflege auf hohem
Niveau stabil. Die Komplexität vieler Anfragen bedingt
einen steigenden Bearbeitungsaufwand.
2013 lag die Gesamtzahl der Anfragen zur Sach-
verständigenbenennung durch die Hauptstelle in
Düsseldorf bei unverändert circa 1.700. Weitere
Anfragen wurden im kleinen Umfang durch die
Kreis- und Bezirksstellen erledigt. 98 Prozent der
Anfragen stammten von den Gerichten und Staats-
anwaltschaften, die in 67 Prozent ihre Akten der
Kammer zur Verfügung stellten. Alle Amtsgerichte
und Landgerichte und nahezu alle Staatsanwalt-
schaften im Kammerbereich richteten Anfragen an
die Kammer (52 Amtsgerichte, 9 Landgerichte und
7 Staatsanwaltschaften). Sieben Prozent der An-
fragen kamen mit der Bitte um Amtshilfe von
juristischen Institutionen außerhalb des Kammer-
gebietes. Von den rund 1.500 zivilrechtlichen Vor-
gängen entfielen 57 Prozent auf Landgerichte,
38 Prozent auf Amtsgerichte und fünf Prozent auf
sonstige Anfragen.
Insgesamt wurden 2013 aus dem Kammergebiet
1.100 Kolleginnen und Kollegen als Sachverstän-
dige benannt. In der Regel wurden mehrere geeig-
nete Sachverständige vorgeschlagen, umWiederho-
lungsanfragen zu vermeiden.
Thematisch fand sich eine ähnliche Verteilung
wie in den Vorjahren: In 34 Prozent der Verfahren
waren Behandlungsfehlervorwürfe zu klären. In
45 Prozent der Verfahren ging es um Unfallfolgen,
Invalidität, Erwerbsminderung oder Berufsunfä-
higkeit. Zehn Prozent betrug der Anteil der Verfah-
ren zu Abrechnungsfragen oder zur medizinischen
Notwendigkeit von Leistungen. Die Klärung der
Geschäftsfähigkeit und verwandte Fragen betrafen
drei Prozent der Vorgänge. In 13 Prozent der Ver-
fahren wurden mehrfach Sachverständige angefor-
dert. Nur in 2,1 Prozent konnten Hinweise auf ein
im Vorfeld durchgeführtes Verfahren bei der Gut-
achterkommission für ärztliche Behandlungsfehler
gefunden werden.
Im Berichtsjahr erreichten die Hauptstelle 145
Akten zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungs-
verfahren, die Ärztinnen und Ärzte betrafen. Das
bedeutet ein Plus von 24 Prozent. Diese wurden mit
erhöhtem Aufwand bearbeitet. In 71 Prozent ging
es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung und
in 23 Prozent um fahrlässige Körperverletzung.
75 Prozent der Behandlungsfälle stammten aus
der stationären Versorgung, die nicht-operativen
Fachgebiete waren mit 58 Prozent, die operativen
mit 42 Prozent betroffen. In 130 Fällen wurden
medizinische Sachverständige zur Klärung des
Behandlungsablaufes benannt. In 14 Fällen kam
es auf der Basis von schriftlichen Stellungnahmen
der Ärztekammer zur Einstellung des Verfahrens
mangels hinreichenden Tatverdachts.
Themen der Fortbildungen zum Unternehmermodell-AP
• Hygiene in Arztpraxen:
•
Erstellung eines Praxishygieneplans
•
Allgemeine Hygiene in Arztpraxen – worauf achtet
das Gesundheitsamt?
•
Haut- und Hygienemanagement
• Infektionsprävention
•
Infektionsrisiken in Arztpraxen
•
Umgang mit MRSA in Arztpraxen
•
Umgang mit multiresistenten Erregern
•
Umgang mit HIV und AIDS in Arztpraxen
•
Tuberkulose in Arztpraxen
•
Nadelstichverletzungen/Impfpräventable Erkrankungen
•
Impfprävention / Vorsorgeuntersuchungen des medizinischen
Personals
•
Arbeitsmedizinische Vorsorge – wer muss untersucht werden
• Allgemeiner Arbeitsschutz
•
Gefährdungsbeurteilung
•
Stressmanagement/Burn out
•
Vorsorgeuntersuchungen in Arztpraxen
•
Richtig unterweise am Beispiel Gefahrstoffverordnung
•
Stressmanagement/Burn out
•
Umgang mit Gefahrstoffen in Arztpraxen
•
Evidenzbasierte Internetrecherche (mit praktischen Übungen)
•
Datenschutz in der Arztpraxis – Schweigepflicht des Betriebsarztes
•
Bildschirmarbeitsplatz
•
Notfälle in der Arztpraxis/Erste Hilfe
•
Medizinproduktegesetz/Medizinproduktebetreiberverordnung:
Anforderung an Dokumentation und Unterweisung
•
Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz in Arztpraxen