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ie kommenden Sommerferien sind eine gute
Gelegenheit, mit einem Ferienjob eigenes
Geld zu verdienen. Jetzt ist die richtige Zeit,
dich zu bewerben. Wenn du noch keine 18 bist,
müssen du und dein Arbeitgeber dabei das Jugend-
arbeitsschutzgesetz (JArbSchG) berücksichtigen.
Es unterscheidet zwischen „Kindern“ (bis 14 Jahre)
und „Jugendlichen“ (15 bis 17 Jahre).
Ab welchem Alter darf ich arbeiten?
Das JArbSchG verbietet grundsätzlich die Beschäf-
tigung von Kindern und Jugendlichen unter 15
Jahren. Ab 14 Jahren können die Eltern jedoch ein-
fachen Tätigkeiten zustimmen. Dann darfst du nicht
mehr als zwei Stunden täglich und weder vor der
Schule noch nach 18 Uhr arbeiten – und natürlich
auch nicht während der Unterrichtszeit. Einfache
Tätigkeiten sind z. B. Zeitungen oder Werbung ver-
teilen (ohne schweres Tragen), Nachhilfeunterricht,
Hilfe bei Gartenarbeiten, Babysitten, Tiere und
Pflanzen versorgen oder leichte Reinigungsarbeiten.
Welche Beschränkungen gelten
für Jugendliche?
Als Jugendliche/r (ab 15) darfst du prinzipiell bis
zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche
arbeiten. Nach dem JArbSchG gelten aber für
schulpflichtige Jugendliche die Bestimmungen für
Kinder – mit der Ausnahme, dass du pro Jahr 4
Wochen in den Schulferien Vollzeit arbeiten darfst.
Jugendliche dürfen nur zwischen 6 Uhr morgens
und 20 Uhr abends arbeiten, ab 16 Jahren au-
ßerdem im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in
Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr. Samstags und
sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Mögliche
Ausnahmen sind samstags z. B. Krankenhäuser,
offene Verkaufsstellen (Bäckerei, Supermarkt, Kiosk
etc.), Gaststättengewerbe, Sport und Reparatur-
werkstätten. An Sonntagen ist grundsätzlich nur die
Arbeit in Gaststätten und Krankenhäusern erlaubt.
Jugendliche dürfen zudem nicht in gefährlichen
Bereichen arbeiten, z. B. mit sittlichen Gefahren,
Lärm, gefährlichen Stoffen, außergewöhnlichen
Temperaturen oder schwer einzuschätzenden
Ferienjobs für
Jugendliche
Mit einem Ferienjob kannst du nicht nur deine
Finanzen aufbessern, sondern auch eine Menge
(Berufs-)Erfahrungen sammeln. Doch wer darf
eigentlich wo und wie lange arbeiten?
Bin ich während der Arbeit unfallversichert?
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt
sich auf die Arbeitszeit sowie den Hin- und Rückweg.
Das gilt auch bei einem Job für einen Privathaushalt
(z. B. Babysitten oder Reinigungsarbeiten). Die
Kosten dieser Versicherung hat der Arbeitgeber zu
tragen. Frage am besten im Vorfeld danach, denn
vor allem Privatpersonen vergessen häufig den Ver-
sicherungsschutz.
Deine Seite
Unfallgefahren. Ab 18 Jahren gelten die normalen
Regelungen für Erwachsene.
Wie bekomme ich überhaupt
einen Ferienjob?
Informiere dich am besten gleich über Hilfs- und Fe-
rienjob-Angebote, z. B. über jobboerse.arbeitsagen-
tur.de, und frage aktiv bei interessanten Betrieben
in deiner Umgebung an. Auch Familie, Bekannte
und Freunde können häufig weiterhelfen.
Obwohl Ferienjobs mit dem späteren Beruf meist
nicht allzu viel zu tun haben, kannst du wertvolle
Erfahrungen sammeln und dir mit etwas Glück
einen Nebenjob über Jahre sichern. Deshalb lohnen
sich auch hier eine ansprechende Bewerbung (Tipps
und Vorlagen im Internet) und Engagement bei der
Arbeit. Denn wenn du dich einmal bewährt hast,
werden dich Firmen auch künftig gerne beschäfti-
gen. Als zuverlässiger Ferienjobber hast du auch
bessere Chancen auf eine Praktikums- bzw.
Ausbildungsstelle bei deinem Arbeitgeber, denn
deine künftigen Kollegen kennen dich schon –
idealerweise von deiner besten Seite.
Deine BKK Achenbach Buschhütten
wünscht dir viel Glück und spannende
Erfahrung bei deiner Ferienbeschäftigung!
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