

Versorgungsstärkungsgesetz § 39,
Entlassmanagement und Arzneimittel-
therapiesicherheit
Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber auf, bei der
Krankenhausentlassung die Mitgabe derjenigen Arzneimittel
gesetzlich vorzugeben, die bis zum nächsten Werktag mit Regel-
sprechstunde erforderlich sind. Eine entsprechende Kosten-
erstattung ist für die Krankenhausapotheken vorzusehen.
Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung, nach der bei der
Krankenhausentlassung Rezepte in der kleinsten Packungsgröße
ausgestellt werden können, birgt hingegen Risiken für die Arznei-
mitteltherapiesicherheit. Diese Regelung kann zu zusätzlichen
Medikamentenwechseln, Doppelmedikation durch Patienten aus
eigenem Bestand und einem verspäteten Aufsuchen des weiter-
behandelnden Arztes führen. Einer Verschlechterung gerade für
Schwerkranke durch sich ergebende Beschaffungspflicht soll durch
die von der nordrheinischen Ärzteschaft geforderte gesetzliche
Festschreibung der bisher schon bewährten Mitgabepraxis entge-
gengetreten werden.
Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen stärken
Die Kammerversammlung begrüßt die Befassung des nordrhein-
westfälischen Landtages mit aktuellen Plänen der EU zum
Dienstleistungswettbewerb. Die Kammerversammlung fordert
den Landtag auf, europäischen Vereinheitlichungsbestrebungen
entgegenzutreten, die die hohe Qualität freiberuflicher Dienst-
leistungen in unserem Bundesland gefährden.
In Qualität investieren –
Krankenhausfinanzierung reformieren
Die Kammerversammlung fordert die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
zur Reform der Krankenhausversorgung auf, sich für eine bedarfs-
gerechte und verlässliche Investitionsfinanzierung und eine volle
Refinanzierung der Personalkostensteigerungen einzusetzen.
Darüber hinaus sind aktuelle Kostenentwicklungen realistisch
zu erfassen und zeitnah bei der Vergütung zu berücksichtigen.
Zudem müssen Kliniken auch die Behandlungen von Patienten
mit besonders komplizierten, therapieaufwändigen und seltenen
Krankheiten sachgerecht abrechnen können. Die sichere Versor-
gung der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten ist durch
Vergütungszuschläge zu gewährleisten. Krankenhausträger und
Kostenträger sollen die Möglichkeit erhalten, in regionalen und
lokalen Verhandlungen dem spezifischen stationären Versorgungs-
bedarf vor Ort gerecht zu werden.
In Qualität investieren – wirtschaftliche Existenz
der freiberuflichen Arztpraxen sichern
Die Kammerversammlung Nordrhein fordert alle in die Honorarent-
wicklung einbezogen Verantwortlichen und Institutionen auf, sich
für eine bedarfsgerechte und verlässliche Honorierung niedergelas-
sener Ärzte einzusetzen. Hierzu gehören die Berücksichtigung einer
betriebswirtschaftlich ausreichenden Finanzierung apparativer
Investitionen sowie die volle Refinanzierung der Steigerung von
Personalkosten einschließlich des kalkulatorischen Arztgehaltes.
Darüber hinaus sind aktuelle Kostenentwicklungen realistisch zu
erfassen und zeitnah bei der Honorierung zu berücksichtigen.
Patienten, bei denen eine überdurchschnittlich hohe Inan-
spruchnahme der ambulanten Versorgung notwendig ist, müssen
sachgerecht abgerechnet werden können. Die sichere Versorgung
der Bevölkerung in strukturschwachen Gebieten kann nur durch
ausreichenden wirtschaftlichen Anreiz zur Niederlassung in solchen
Gebieten gewährleistet werden. Eine eventuell gebotene finanzielle
Besserstellung der Praxen in solchen Gebieten ist durch Gelder
außerhalb der regulären GKV-Honorare zu gewährleisten, eine
Quersubventionierung durch Praxen in sogenannten überversorg-
ten Gebieten ist nicht akzeptabel.
Die Koalitionsfreiheit respektieren –
kein Streikverbot für Ärztinnen und Ärzte
Die Kammerversammlung fordert von der Bundesregierung und
vom Deutschen Bundestag, das Grundrecht der Koalitionsfreiheit
zu respektieren und die Pläne für ein
„Tarifeinheitsgesetz“
zu
verwerfen. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums
ist ein fundamentaler Angriff auf die freie gewerkschaftliche Betä-
tigung der Arbeitnehmer, wie sie in
Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes
„für jedermann und für alle Berufe“ garantiert ist.
Finanzierung der ambulanten Weiterbildung
gleichberechtigt für Fachärzte analog der
Weiterbildung für Hausärzte
Die Kammerversammlung fordert eine Ausweitung der fakulta-
tiven ambulanten Weiterbildung in Vertragsarztpraxen der fach-
ärztlichen (Grund-)Versorgung. Die finanzielle Ausgestaltung sollte
analog der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
erfolgen, das heißt derzeit durch Gelder von KV und Kranken-
kassen. Diese fakultative ambulante Weiterbildung sollte auch
im
SGB V
gesetzlich verankert werden. Die Kammerversammlung
hält Verbundweiterbildungen von Kliniken und Facharztpraxen für
sehr sinnvoll.
Die Rechtsnorm zur Pool-Beteiligung
muss auch in NRW in das Landeskrankenhaus-
gesetz aufgenommen werden
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert
vom Gesetzgeber, eine Rechtsnorm zur Poolbeteiligung in das
Landeskrankenhausgesetz NRW
, analog zu den bereits vorhandenen
Passus der Landeskrankenhausgesetze Baden-Württemberg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Thüringen
und Saarland, aufzunehmen.
Wahl zur Kammerversammlung
Die Kammerversammlung beauftragt den Vorstand der
Ärztekammer Nordrhein, für die nächste Wahl zur Kammer-
versammlung Lösungswege für eine bessere Umsetzung
der Vorgaben des
Heilberufsgesetzes
im
1. Abschnitt § 6 (5)
und § 16
zu suchen und in einer der nächsten Kammer-
versammlungen darüber zu berichten.
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Jahresbericht 2015
Ärztekammer
Nordrhein
Kammerversammlung
Entschließungen der Kammerversammlung