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Jahresbericht 2015
Ärztekammer
Nordrhein
Rechtsabteilung
Rechtsberatung und Berufsaufsicht
Beratung, Schlichtung und der Erhalt eines hochstehenden Berufsstandes durch Überwachung
der Berufspflichten sind die wichtigsten Aufgaben, die die Rechtsabteilung übernimmt.
Seien es die Auswirkungen des
Patientenrechte-
gesetzes
auf die
Berufsordnung
, aufgeworfene Fragen
zur Schweigepflicht nach dem Absturz der German-
wings-Maschine oder die Reaktionen auf die ge-
plante Novellierung des ärztlichen Bereitschafts-
dienstes: Die Rechtsabteilung hat sich im Be-
richtszeitraum 2014/2015 neben den üblicherweise
anfallenden Aufgaben mit außerordentlichen The-
men und Ereignissen auseinandergesetzt.
Ausschuss „Berufsordnung, Allgemeine
Rechtsfragen und Europa“
Themen des Ausschusses „Berufsordnung, Allge-
meine Rechtsfragen und Europa“ (Vorsitz: Bernd
Zimmer) waren:
• Konvergenzverfahren zur Teilnovellierung
der
(Muster-)Berufsordnung
• Ärztliche Tätigkeit/Befreiung von der Renten-
versicherungspflicht
• Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen
• Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit/
Annahme von Vorteilen
Teilnovellierung der (Muster-)Berufsordnung
Nachdem 2013 das
Patientenrechtegesetz
in Kraft
trat, waren die Vorschriften der
(Muster-)Berufsord-
nung
im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Bundes-
recht zu überprüfen. Im Ergebnis war die Vorschrift
in
§ 10 Absatz 2
, welche die Einsicht in Kranken-
unterlagen regelt, anzupassen.
Der 118. Deutsche Ärztetag hat den Ärzte-
kammern empfohlen, in ihren
Berufsordnungen
an
vier Punkten Novellierungen vorzunehmen:
• Patienten ist Einsicht in die sie betreffenden
Krankenunterlagen zu gewähren, soweit der
Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische
Gründe, die Rechte der Ärztin/des Arztes oder
Dritter entgegenstehen.
• Verpflichtung zur Anwendung der
Deklaration
von Helsinki in der Fassung der 64. Generalver-
sammlung 2013
in Fortaleza bei der biomedizini-
schen Forschung.
• Streichung von
§ 18 Absatz 1 Satz 3 Fall 1 BO
aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs
(BGH) vom 15. Mai 2014: „Eine Umgehung
[eines zulässigen Zusammenschlusses] liegt ins-
besondere vor, wenn sich der Beitrag der Ärztin
oder des Arztes auf das Erbringen medizinisch-
technischer Leistungen auf Veranlassung der
übrigen Mitglieder einer Teilberufsausübungs-
gemeinschaft beschränkt.“
• Fortführung der Praxis bei Tod des Praxis-
inhabers bis zu einer Dauer von sechs Monaten;
auch durch die Lebenspartnerin oder den
Lebenspartner des Praxisinhabers.
Die Kammerversammlung wird sich im Novem-
ber 2015 mit der Umsetzung in der
BO für die nord-
rheinischen Ärztinnen und Ärzte
befassen.
Ärztliche Tätigkeit/Befreiung von der
Rentenversicherungspflicht
Die Rechtsabteilung hat zahlreiche Kammermit-
glieder bei ihren Verfahren gegen die Deutsche Ren-
tenversicherung beraten. Die Argumente, die von
der Deutschen Rentenversicherung in den jeweili-
gen Verfahren gegen eine Befreiung von Ärztinnen
und Ärzten, die keine Tätigkeit mit unmittelbarem
Patientenbezug ausübten, von der gesetzlichen Ren-
tenversicherungspflicht angeführt wurden, erschei-
nen zum Teil rechtlich nicht haltbar. Die Grundlage
für eine Bewertung ärztlicher Tätigkeit ist
§ 2 Ab-
satz 1 Heilberufsgesetz NRW (HeilBerG NW)
, wonach
Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf in Nordrhein
ausüben, der Ärztekammer Nordrhein angehören.
Den Beruf als Ärztin oder Arzt übt nach Auffas-
sung der Kammer aus, wer berufsspezifisch tätig
ist. Bei der Festlegung einer berufsspezifischen
Tätigkeit und Zuordnung eines Tätigkeitsprofils
wird berücksichtigt, dass sich die Tätigkeitsfelder
von Ärzten in den vergangenen Jahrzenten weiter-
entwickelt haben. Ärztliche Tätigkeitsfelder gehen
seit Langem über das hinaus, was die ambulante
und stationäre Patientenversorgung betrifft. Tätig-
keiten in der medizinischen Lehre und Forschung,
in Wirtschaft, Industrie und Verwaltung sowie als
ärztlicher Gutachter sind ebenfalls ärztliche Tätig-
keiten, soweit Inhalte der ärztlichen Ausbildung
überwiegend verwendet werden.
Entscheidend für die Beurteilung und Abgren-
zung einer spezifisch ärztlichen Berufsausübung
RAin Christina Hirthammer-
Schmidt-Bleibtreu,
Justiziarin, Bereich
Juristische Grundsatz-
angelegenheiten
Dr. iur. Dirk Schulenburg,
MBA, Justiziar,
Bereich Rechtsberatung/
Rechtsanwendung