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Ärztekammer

Nordrhein

Jahresbericht 2015

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Rechtsabteilung

von einer nicht-ärztlichen Berufsausübung ist, ob

die Ärztin oder der Arzt die während des Studiums

der Humanmedizin erworbenen medizinischen

Kenntnisse und Kompetenzen in dem konkreten

Tätigkeitsfeld einsetzt oder mitverwendet, und

zwar unabhängig davon, ob die ärztliche Tätigkeit

unmittelbar patientenbezogen ausgeübt wird oder

die Tätigkeit den Patienten oder der Gesundheit

der Bevölkerung zugutekommt. Dieses bundesweit

einheitlich von den Ärztekammern getragene Ver-

ständnis, das in Hauptsatzungen, Berufsordnun-

gen, Beitragsordnungen und/oder Meldeordnungen

verankert ist, wird auch seit vielen Jahren von der

verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung getra-

gen, da es mit Ausnahme von Gesetzen, die einen

Arztvorbehalt regeln, eine gesetzliche Regelung der

Arbeitsbereiche oder Tätigkeitsfelder von Ärztin-

nen und Ärzten nicht gibt.

Sponsoring von Fortbildungsveranstaltungen

Der Vorstand hat entschieden, dass Fortbildungs-

veranstaltungen, die Ärzte ausrichten oder die von

Dritten unter der Leitung eines verantwortlichen

Arztes durchgeführt werden, als Fortbildungsmaß-

nahme anerkannt und zertifiziert werden, wenn

die Voraussetzungen für die Anerkennung einer

Fortbildungsmaßnahme nach der Fortbildungsord-

nung der Ärztekammer Nordrhein gegeben sind.

Veranstaltungen, bei denen die Pharmaindustrie als

Veranstalter auftritt, werden nicht als Fortbildungs-

maßnahme der Kammer anerkannt. Auf Bundes-

ebene wurde unter nordrheinischer Beteiligung das

Kapitel „Neutralität und Transparenz“ der „Emp-

fehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen

Fortbildung“ überarbeitet. Zu den folgenden Aspek-

ten von Fortbildungsmaßnahmen wurden Kriterien

entwickelt:

• Wie die Fortbildungsinhalte frei von

wirtschaftlichen Interessen zu halten sind.

• Wie Transparenz sowie die Offenlegung von

Interessenkonflikten gewährleistet wird,

ohne diese Instrumente als Marketingmittel

zu missbrauchen.

• Was Vereinbarungen über und die Gegenleistung

für Sponsoring beinhalten müssen.

• Welche Aufgaben dem wissenschaftlichen Leiter

von Fortbildungsmaßnahmen zukommen.

Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit/

Annahme von Vorteilen

Die Fortbildungsordnung regelt, dass die Inhalte

von Fortbildungsmaßnahmen frei von wirtschaft-

lichen Interessen sein müssen und Interessenkon-

flikte des Veranstalters und der Referenten offen-

zulegen sind. Auch die Berufsordnung enthält

Vorschriften, welche die ärztliche Unabhängigkeit

gewährleisten. Nach dem

Heilmittelwerbegesetz

ist

die Annahme von Zuwendungen und sonstigen

Werbegaben grundsätzlich unzulässig, sofern diese

nicht geringwertig sind. Eine Ausnahme hiervon

stellen Zuwendungen im Rahmen ausschließlich

berufsbezogener wissenschaftlicher Veranstaltun-

gen dar, sofern diese einen vertretbaren Rahmen

nicht überschreiten.

Um die ärztliche Unabhängigkeit bei ärztlichen

Fortbildungsveranstaltungen zu wahren, die von

der Ärztekammer durchgeführt oder von dieser zer-

tifiziert werden, unterstützt die Rechtsabteilung in

Einzelfällen die Nordrheinische Akademie für ärzt-

liche Fort- und Weiterbildung bei Fragen zur Zerti-

fizierungsfähigkeit von Fortbildungsveranstaltun-

gen. Vor allem die Frage nach dem Sponsoring ein-

zelner Veranstaltungen oder der Angemessenheit

angenommener beziehungsweise versprochener

geldwerter Vorteile ist häufig nicht einfach zu be-

antworten und bedarf einer rechtlichen Prüfung.

Was unterscheidet eine Vollmacht in Gesundheitsangelegenheiten von einer Generalvollmacht?

Was ist eine Betreuungsverfügung? Wie verfasse ich eine Patientenverfügung?

Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“

der Ärztekammer Nordrhein.

Leitfaden für die persönliche Vorsorge

Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten – Patientenverfügung –

Betreuungsverfügung – Vollmacht

In ihrer Broschüre stellt die Kammer verschiedene

Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge für den Fall

vor, dass ein Bürger als Patient zum Beispiel auf-

grund von chronischen oder altersbedingten Krank-

heiten oder von Unfällen nicht mehr in der Lage

ist, selbstständig zu handeln oder Entscheidungen

zu treffen. Der kostenfrei erhältliche Ratgeber im

Umfang von 21 Seiten enthält Mustervordrucke

zur Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten,

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und zur

sogenannten Generalvollmacht.

Der Leitfaden kann im Internet unter

www.aekno.de/Patientenverfuegung

heruntergeladen werden oder per E-Mail an:

rechtsabteilung@aekno.de

kostenlos bestellt

werden.

www.aekno.de

Leitfaden für die persönliche Vorsorge

Vollmacht fürGesundheitsangelegenheiten

Patientenverfügung

Betreuungsverfügung

Vollmacht